Drucksache Nr. 0422/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Aufstellung des Stellenplans/der Stellenübersichten für die Jahre 2017 und 2018
in der Ratssitzung am 17.03.2016, TOP 3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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0422/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Aufstellung des Stellenplans/der Stellenübersichten für die Jahre 2017 und 2018
in der Ratssitzung am 17.03.2016, TOP 3.1.

Im Organisationsrundschreiben Nr. 01/2016 legt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover unter Ziffer 3.7. fest, dass Anträge zu den Stellenplänen 2017 und 2018, die unter die Ziffer 3 (Stellenzahländerungen) fallen, bis zum 16. Dezember 2015 der OE 18.1 nebst aller prüffähigen Unterlagen vorzulegen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge zur Änderung wurden der OE 18.1. fristgerecht vorgelegt (bitte Nennung konkreter Zahlen und nach Fachbereichen aufgeschlüsselt)?
2. Wie hoch ist der Anteil an Teilzeit-Stellen (bitte Nennung konkreter Zahlen und nach Fachbereichen aufgeschlüsselt)?
3. Wie hoch ist der Anteil der Anträge auf Höhergruppierung und Beförderung bei Führungskräften (bitte Nennung konkreter Zahlen und nach Fachbereichen aufgeschlüsselt)?

Kerstin Seitz
Stellv. Vorsitzende

Text der Antwort


Frage 1: Wie viele Anträge zur Änderung wurden der OE 18.1 fristgerecht vorgelegt (bitte Nennung konkreter Zahlen und nach Fachbereichen aufgeschlüsselt)?

Die Antragslage bzgl. des Stellenplans 2017 entspricht in etwa der der Vorjahre. Exakte, auswertbare Daten liegen derzeit noch nicht vor. Wie auch im Vorjahr sind Anträge mit Bezugnahme auf Flüchtlingsangelegenheiten formuliert worden. Die in diesem Zusammenhang geltend gemachten Bedarfe sind allerdings in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Zuweisungen unter Umständen bereits unterjährig zu bedienen.

Frage 2: Wie hoch ist der Anteil an Teilzeit-Stellen (bitte Nennung konkreter Zahlen und nach Fachbereichen aufgeschlüsselt)?

In Abhängigkeit von dem jeweiligen Mehrbedarf werden halbe oder ganze Stellen zur Einrichtung vorgesehen. Auch die in Vollzeit zu besetzenden Stellen werden im Rahmen des jeweiligen Besetzungsverfahrens hinsichtlich ihrer Teilzeiteignung überprüft. In der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgt eine entsprechende Öffnung hinsichtlich einer Besetzung in Teilzeit, die in die Stellenausschreibung einfließt.

Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der Anträge auf Höhergruppierung und Beförderung bei Führungskräften (bitte Nennung konkreter Zahlen und nach Fachbereichen aufgeschlüsselt)?

Stellenhebungsanträge sind bis zum 22.04.16 außerhalb des Bereichs der dezentralen Ressourcenverantwortung (Dienstpostenbewertungen, Beschäftigtenbewertungen ab Verg.-Gr. III BAT vgl. E11 TVöD sowie Wirtschaftspläne) bzw. bis 20.05.16 im Rahmen der DRV (Beschäftigtenbewertungen bis einschl. Verg.-Gr. IVa/III BAT vgl. E11 TVöD) zu stellen.