Antrag Nr. 0420/2015:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0420/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 19.02.2015: Verwaltungsausschuss: Der Antrag wurde zunächst einstimmig als dringlich auf die Tagesordnung genommen, dann aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs nach TOP 9 behandelt und mit 3 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.
  • 19.02.2015: Ratsversammlung: Der Dringlichkeit wurde einstimmig zugestimmt. Der Antrag wurde nach TOP 4 als TOP 18 mit 15 Stimmen dafür, 35 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung abgelehnt.

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen bezüglich der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, sofort gegensteuernde Maßnahmen zur Deckung des in der Drucksache Nr. 0299/2015 genannten Volumens in Höhe von 64,5 Millionen Euro vorzunehmen. Diese sind dem Rat in Form einer Beschlussdrucksache vorzulegen. Die entsprechenden Gegensteuerungsmaßnahmen erfolgen unabhängig vom Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX).

Begründung:

Die Verwaltung hat mit Drucksache Nr. 0299/2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Erweiterung des Sofortprogramms zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover und der Errichtung von Modulbauten für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgelegt. Sofortige gegensteuernde Maßnahmen sind aufgrund der defizitären Haushaltslage der Landeshauptstadt Hannover zwingend erforderlich.

Jens Seidel
Vorsitzender