Drucksache Nr. 0419/2025:
Zuwendung an den Träger Soziales Netzwerk Stöcken e.V. für das Vorhaben „Leckerhaus“ für die Jahre 2025/2026

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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0419/2025
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Zuwendung an den Träger Soziales Netzwerk Stöcken e.V. für das Vorhaben „Leckerhaus“ für die Jahre 2025/2026

Antrag,

der Zuwendungsgewährung für das Vorhaben „Leckerhaus“ (Antragsnummer: 4510098) des Trägers „Soziales Netzwerk Stöcken e.V.“ im Doppelhaushalt 2025/2026 in Höhe von 72.096,00 € jeweils für die Jahre 2025 und 2026 zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus dem Sammeltopf 4510311 „Innovative Modellprojekte“. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot im „Leckerhaus“ richtet sich gleichermaßen an alle Geschlechter. Angebote der Jugendhilfe sind laut § 9 SGB VIII Absatz 3 an unterschiedlichen Lebenslagen auszurichten, Benachteiligungen sind dabei abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Ein Beschluss dieses Antrags ermöglicht die Fortführung eines bereits bestehenden Projekts. Insoweit entsteht kein Mehrverbrauch in Bezug auf elektrischen Strom, Heizenergie und fossile Ressourcen. Eine Ablehnung des Antrags führt nicht zwingend zu einem verringerten Verbrauch, da dieser von einer möglichen Nachnutzung der Immobilie abhängt. Die Immobilie ist nicht im städtischen Besitz.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36201
Kinder- und Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
   
   
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €72,096.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€72,096.00
Außerordentliche Erträge €0.00
   
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
  
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00

Begründung des Antrages

Durch den Haushaltsbegleitantrag H-0155/2025 wurde durch den Rat für den Standort Lüssenhopstraße ein Bedarf für Jugendsozialarbeit für die Zielgruppe von Kindern im Schulalter festgestellt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, zu prüfen, ob der Bedarf durch das Angebot des „Sozialen Netzwerk Stöcken e.V.“ mit dem Projekt „Leckerhaus“ gedeckt werden kann, und ob eine Förderung nach Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Teil C Punkt 2 möglich ist.

Mit Beschluss der Drucksache 0069/2025 einschließlich der Änderungen aus Drucksache 0140/2025 ist dieser Prüfauftrag hinfällig, da der Verwaltungsausschuss die Förderung des Projektes für die nächsten zwei Jahre beschlossen hat. Mit dieser Drucksache werden nun die konkreten Haushaltsansätze für die beiden Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgelegt. Es handelt sich um die dynamisierten Ansätze des Projektes aus 2024. Die Dynamisierung erfolgt dabei analog zu den sonstigen Zuwendungen aus dem Produkt 36201.

Entsprechend des Beschlusses 0140/2025 muss der Träger sein Angebot in den Jahren 2025 und 2026 fachlich und inhaltlich weiterentwickeln, so dass zum Haushaltsjahr 2027 die Finanzierung durch eine passende Fördersystematik beantragt werden kann. Die Verwaltung wird den Träger in diesem Prozess beratend unterstützen.
51.5 
Hannover / Feb 24, 2025