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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraße zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bei den Straßen in der Anlage 1 aufgeführten Straßen handelt es sich um Gemeindesstraßen, die laut Bebauungsplan (Rodewinkel im B-Plan Nr. 1067, Heisenbergstraße im B-Plan 1725, Suderburger Wende im B-Plan Nr. 1810) als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sind, bereits öffentlich genutzt werden und sich nach Übergabe in der Straßenbaulast der Stadt Hannover befinden.
66.11
Hannover / 15.02.2023