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Wirtschaftsplan 2004 der hannoverimpuls GmbH
Informationsdrucksache
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2004 der hannoverimpuls GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 2 der Gemeindeshaushaltsverordnung (GemHVO) sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt sind, dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen. Für Unternehmen, an denen die Gemeinde mit weniger als 50 vom Hundert beteiligt ist, sollen Wirtschaftspläne ebenfalls beigefügt werden, wenn aus der Beteiligung Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft erwartet werden können.
Die Gesellschafterversammlung der GmbH hat den Wirtschaftsplan am 30.01.04 beschlossen. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 29.01.04 dem städtischen Stimmführer in der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Weisung erteilt (DS 0019/2004).
Kostentabelle
Die Verpflichtungen der LHH bewegen sich innerhalb der entsprechenden Haushaltsansätze.
20.2 / Dez. II / Dez. V
Hannover / 17.02.2004