Drucksache Nr. 0414/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0414/2018
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Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 03, Bothfeld-Vahrenheide

Antrag,

1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-2 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung der gem. Anlage 1 (lfd.Nr. 3-11) aufgeführten Projekte Nebenanlage Sahlkamp von Großer Kolonnenweg bis Fliegerstraße, Nebenanlage Sahlkamp von Fliegerstraße bis Sportplatz Schule, Nebenanlage Sahlkamp von Holzwiesen bis Großer Kolonnenweg, Nebenanlage Sahlkamp von Ulenflucht bis General-Wever-Straße, Nebenanlage Kugelfangtrift von Holzwiesen bis Alter Flughafen, Nebenanlage Kugelfangtrift von Alter Flughafen bis Holzwiesen, Nebenanlage Kugelfangtrift von General-Wever-Str. bis Holzwiesen, Nebenanlage Kugelfangtrift von Holzwiesen bis General-Wever-Str. und Nebenanlage Kugelfangtrift von Langenforther Straße bis General-Wever-Str. sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ gefasst wurde.

Begründung

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neugestaltung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden. Eine 2. Staffel wurde durch die Stadtbezirksräte im Jahr 2015 auf den Weg gebracht.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide elf weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 15.11.2017 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen AnliegerInnen/ EigentümerInnen und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die AnliegerInnen und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden.

Für die Maßnahme Baldurstraße wurde die Erneuerung im Bestand bezüglich der Geeignetheit für dieses Sonderprogramm in Frage gestellt, da der heutige Querschnitt den verkehrlichen Anforderungen nicht genüge. Die Verwaltung hat die beiden Möglichkeiten der Erneuerung - mit oder ohne vorherige Überplanung des Querschnitts abgewogen. Eine Überplanung des Querschnitts hat sicherlich den Vorteil, dass der Querschnitt den verkehrlichen Anforderungen optimal angepasst werden kann. Bei der Erneuerung im Bestand kann die beschriebene verkehrliche Situation nur durch einen entsprechenden technischen Aufbau und höhenmäßige Anpassungen von Fahrbahn und Nebenanlage berücksichtigt werden. Die Erneuerung im Rahmen des Sonderprogramms ist aber kurzfristig möglich, bei einer Erneuerung im Rahmen des regulären Erneuerungsprogramms würde diese Maßnahme deutlich in die Zukunft verschoben werden müssen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung weiterhin vor, die Baldurstraße im Bestand zu erneuern.

Die Maßnahmen in den Nebenanlagen der beiden Hauptverkehrsstraßen Sahlkamp und Kugelfangtrift wurden zudem etwas ausgiebiger vor dem Hintergrund der Idee der Velorouten diskutiert. Es wird befürchtet, dass mit der Erneuerung im Bestand keine deutliche Verbesserung für den Radverkehr erreicht würde und eine Überplanung beider Straßen vor diesem Hintergrund sinnvoller sei.

Eine Erneuerungsmaßnahme außerhalb dieses Sonderprogramms, d.h. mit vorheriger Überplanung des gesamten Straßenquerschnittes, ist wirtschaftlich derzeit nicht vertretbar. Eine solche Erneuerungsmaßnahme würde über viele Jahre zurückgestellt werden müssen, sodass der jetzige Zustand über viele Jahre bestehen bleiben würde. Die Fahrbahn mit dem weitaus größeren Anteil am Straßenquerschnitt befindet sich derzeit in einem ordentlichen Zustand, sodass eine Erneuerung mittelfristig nicht erforderlich sein wird. Eine Erneuerung des gesamten Querschnitts wäre somit für die nächsten Jahre nicht gerechtfertigt.

Die Verwaltung bleibt deshalb bei dem Vorschlag, die Radverkehrsanlagen im Rahmen des Sonderprogramms zu erneuern und dabei den heutigen Anforderungen (Breite) weitestgehend anzupassen, um zügig den Zustand der Radverkehrsanlagen verbessern zu können.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Kosten für den Straßenbau und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 107 Straßen sind in der ersten und zweiten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen ab 2019 erneuert werden.

66.3 
Hannover / 14.02.2018