Drucksache Nr. 0408/2011:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Carl-Sonnenschein-Haus", Chemnitzer Str. 3, 30179 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0408/2011
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte "Carl-Sonnenschein-Haus", Chemnitzer Str. 3, 30179 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte "Carl-Sonnenschein-Haus" Chemnitzer Str. 3 in 30179 Hannover in Trägerschaft des Caritasverbands Hannover e. V. mit 18 Ganztagsplätzen in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (18 Plätze) umzustrukturieren und
  • dem Caritasverband Hannover e. V. ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Kindergruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kostenneutral.

Begründung des Antrages

Die 6-gruppige Kindertagesstätte "Carl-Sonnenschein-Haus" verfügt neben zwei Hortgruppen mit 35 Plätzen über 4 Kindergartengruppen mit je 18 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung.
Der Caritasverband Hannover e. V. hat in seiner Eigenschaft als Träger der Einrichtung einen Antrag auf Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration gestellt. Bei dem bereits in der Einrichtung betreuten Kind wurde der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt.

Das betroffene Kind mit Behinderung ist drei Jahre alt, besucht die Einrichtung seit dem 01.08.2010 und erhält bereits durch die Lebenshilfe e. V. Frühförderung, die jedoch nicht mehr ausreicht. In Absprache mit der Frühförderung und auf Grund der guten Fortschritte befürworten die Mitarbeiterinnen der Gruppe diese Maßnahme auch aus pädagogischen Gründen. Die Eltern des Kindes wünschen eine weitere Betreuung in der Kindertagesstätte.

Die personellen Voraussetzungen für die Umstrukturierung sind gegeben. Aufgrund der räumlichen Situation können 18 Kinder in der Gruppe betreut werden. In diesem Zusammenhang wird durch die beantragte Einzelintegration keine Platzreduzierung erforderlich. Dem Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide gehen somit keine Kindergartenplätze verloren.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die geltende Betriebserlaubnis bereits ergänzt.
51.41 
Hannover / 01.03.2011