Drucksache Nr. 0407/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der FDP-Fraktion: Gründe für massive Verzögerungen beim Bau des 18. Gymnasiums
in der Ratssitzung am 23.03.2023, TOP 3.3.

Inhalt der Drucksache:

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0407/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der FDP-Fraktion: Gründe für massive Verzögerungen beim Bau des 18. Gymnasiums
in der Ratssitzung am 23.03.2023, TOP 3.3.

Der 2018 beschlossene Bau des 18. Gymnasiums sollte zum Schuljahr 2023/24 abgeschlossen sein. Bei der 2019 getroffenen Standortentscheidung war das Argument einer kürzeren Planungs- und Bauzeit eines der Pluspunkte des Standorts.
Der Schulentwicklungsplan des Jahres 2019 sieht entsprechend vor, dass das 4-zügige Gymnasium ab dem Schuljahr 2023/24 den dringend benötigten Bedarf an gymnasialen Schulplätzen abzudecken helfen wird.
Im Schulentwicklungsplan 2020 war dann – ohne weitere Erklärungen – zu lesen, dass das Gymnasium erst zum Schuljahr 2024/25 den Betrieb aufnehmen werde. An keiner Stelle ist erwähnt, warum diese – für die betroffenen Schülerinnen und Schüler hoch problematische – Verzögerung um ein Jahr eintrat.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
1. Was ist konkret zwischen März 2019 (Standortentscheidung) und März 2022 (Neubaubeschluss) passiert, um den Bau des 18. Gymnasiums planmäßig abzuschließen?

2. Es wurde von 4-5 Jahren bis zur Fertigstellung ausgegangen (DS 1312/2018). Nun sind es mindestens 6 Jahre. Wie kommt diese Verzögerung zustande?

3. Werden weitere Verzögerungen erwartet und wenn ja, was tut die Verwaltung dafür, diese zu verhindern?

Text der Antwort

Vorbemerkung der Verwaltung:

Der Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebs des 18. Gymnasiums ist abhängig vom Bedarf an Gymnasialplätzen im Stadtgebiet und deren tatsächlicher Verfügbarkeit. In den Schulentwicklungsplänen werden jeweils die aktuellen Prognosen zum Bedarf dargestellt und mit den verfügbaren Plätzen abgeglichen. Die Prognosen werden dabei jährlich aktualisiert.
Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass ein zusätzlicher, den Bestand an verfügbaren Plätzen übersteigender Bedarf an Gymnasialplätzen für das Schuljahr 2024/25 zu erwarten ist, und daher neue Plätze mittels Errichtung eines 18. Gymnasiums bereitgestellt werden müssen. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Aufnahme des Betriebs des 18. Gymnasiums nicht zwingend an die Fertigstellung des geplanten Neubaus auf dem Grundstück am Sandberge gekoppelt ist.

Wie in vergleichbaren Fällen auch (z. B. Grundschule Kronsberg, Grundschule Buchholz-Kleefeld II) ist es nicht ungewöhnlich, den Betrieb neuer Schulen in Bestandgebäuden aufzunehmen, während sich die Gebäude noch im Bau befinden. Die Schule bezieht dann nach deren Fertigstellung den bedarfsgerecht erstellten Neubau. Entsprechende erste Planungen bzw. Vorbereitungen sind aktuell angestoßen worden, über eine konkrete Umsetzung werden die politischen Gremien informiert.

Frage 1: Was ist konkret zwischen März 2019 (Standortentscheidung) und März 2022(Neubaubeschluss) passiert, um den Bau des 18. Gymnasiums planmäßig abzuschließen?

Der für den Neubau des Gymnasiums Bemerode notwendige Bebauungsplan „Am Sandberge“ wurde mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Sommer 2019 gestartet. Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens war der politische Beschluss zum Infrastrukturkonzept Bemerode-Ost, da dieses auch die Verlagerung des Vereinsheims und der Schießanlage der Schützengesellschaft Bemerode auf das Gelände des TSV Bemerode beinhaltete. Die im Herbst 2020 dazu eingebrachte Drucksache wurde nach ausführlicher Diskussion im Stadtbezirk als geänderte Neufassung im Frühjahr 2021 vom Rat beschlossen.
Nach umfangreichen inhaltlichen Klärungen (siehe nachfolgend dargestellte Punkte sowie Antwort zu Frage 2) konnte im März 2023 die öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfs abgeschlossen werden. Der bevorstehende Satzungsbeschluss wird die rechtliche Basis für das in Vorbereitung befindliche ÖPP-Verfahren schaffen.

Im Frühjahr 2022 folgte der Ratsbeschluss für ein ÖPP-Verfahren. Bei der Planung des ÖPP-Verfahrens und der Ausarbeitung des Bebauungsplans auf der Grundlage des Nutzungskonzepts für den Standort waren neben den üblichen Verfahrensschritten wie frühzeitiger Bürger*innenbeteiligung, Beteiligung der Träger*innen öffentlicher Belange, Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und gutachterlicher Aussagen etc. insbesondere folgende Punkte zu beachten:

§ Ab September 2020 wurden verschiedene Varianten des hierzu erstellten Verkehrsgutachtens bewertet und abgewogen. Die finale Variante mündete in der Ausbauplanung der Straße am Sandberge.
Ein Teil der ursprünglich für das Schulgrundstück vorgesehenen Flächen wird danach an den Fachbereich Tiefbau übertragen, um die Rad- und Gehwegflächen entlang der Emslandstraße sowie der Straße Am Sandberge zu erweitern. Damit steht ausreichend öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung, um einen sicheren An- und Abreiseverkehr der Schülerinnen und Schüler des 18. Gymnasiums zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang ist auch die Erhöhung der Sicherheit für den Schüler*innenverkehr von und zur „Grundschule am Sandberge“ von besonderem Belang.
§ Es erfolgte in den vergangenen Monaten nach intensiver Diskussion in den Ausschüssen die Klärung des Verlaufs der Veloroute 6. Für eine Führung auf der bzw. parallel zur Straße „Am Sandberge“ hätten zusätzliche Flächen bereitgestellt werden müssen, was die Schulplanungen und den Bebauungsplan ggf. nochmals beeinflusst hätte.
§ Die Festlegung der Anzahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze ist im vorliegenden Fall aufgrund des knappen Grundstücks ein zentraler Aspekt. In einem ÖPP-Verfahren ist die Angabe des konkreten Bedarfs zwingend erforderlich, um kostenträchtige Umplanungen nach Auftragserteilung zu vermeiden Infolge der noch nicht abgeschlossenen Neufassung der Stellplatzsatzung mit reduzierten Ansätzen wird die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze daher aktuell im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt.
§ In diesem Bereich Bemerodes wird eine frühmittelalterliche Wüstung vermutet. Vom Landesamt für Denkmalpflege wurde daher im Vorfeld der Baumaßnahmen eine vollflächige Sondierung des Grundstücks mit massiven Eingriffen in den Boden, wie z. B. 3 – 4 m breiten und ca. 60 cm tiefen Schürfen gefordert. Für derart umfangreiche Arbeiten konnte trotz dreimaliger Ausschreibung kein archäologisches Fachunternehmen gebunden werden.
In intensiven Gesprächen mit dem Landesamt, auch im Hinblick auf eine möglichst lange Nutzung der Sportfläche vor Baubeginn, konnte dann vereinbart werden, dass die Fläche voraussichtlich ab April 2023 magnetisch und mit Georadar zerstörungsfrei oberflächensondiert wird. Die für die archäologische Sondierung und Kampfmittelverdachtsflächen notwendigen Eingriffe in das Erdreich können so genauer bestimmt und aller Voraussicht nach stark minimiert werden.
§ Die „Grundschule am Sandberge“ nutzt in den Sommermonaten die Sportflächen auf dem für den Bau des 18. Gymnasiums vorgesehenen Gelände. Die Frage, wo der Grundschulsport in Zukunft stattfinden soll (auf den Sportflächen an der Wilhelm-Göhrs-Straße, auf dem späteren Schulgrundstück des Gymnasiums Bemerode oder durch eine Neuordnung der Außenflächen auf dem Grundschulgrundstück selber) wurde intensiv u. a. mit der Schulleitung der Grundschule erörtert. Die Laufbahn und die Weitsprunggrube sollen nunmehr auf dem Grundschulgrundstück errichtet werden.
§ Die Erweiterung des Raumprogramms für Gymnasien sowie die nach dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 notwendig gewordene, von Erdgas unabhängige Heiz- und Speichertechnik mit erhöhtem Platzbedarf machen eine Fortschreibung des fast fertigen B-Planes notwendig. Für den zusätzlich notwendigen Flächenbedarf wird die Errichtung eines Staffelgeschosses ermöglicht.

Frage 2: Es wurde von 4-5 Jahren bis zur Fertigstellung ausgegangen (DS 1312/2018). Nun sind es mindestens 6 Jahre. Wie kommt diese Verzögerung zustande?

Neben den Zeitbedarfen zur Klärung der zu Frage 1 geschilderten Sachverhalte führte auch die Bearbeitung der bereits in Drucksache 0268/2022 (Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums und einer Dreifeldsporthalle auf dem Grundstück südlich der Straße Am Sandberge, Ecke Emslandstraße) aufgeführten Themenkomplexe zu umfangreicher Inanspruchnahme zeitlicher und personeller Ressourcen.

Hierzu gehören neben den Verhandlungen mit Enercity zur Verlegung der auf dem Grundstück gelegenen Druckerhöhungsstation insbesondere die noch nicht abgeschlossene Suche nach einer Interimslösung für das Vereinsheim der SG Bemerode e. V. und die Vorbereitung eines bedarfsgerechten Ersatzbaus auf der Bezirkssportanlage nach deren Neukonfiguration. Hierbei sind umfangreiche inhaltliche und zeitliche Wechselwirkungen sowie neu hinzugetretene Sachverhalte zu beachten, so u. a. die durch die Ertüchtigung der „Blauen Schule“ infolge deren kurzfristig notwendiger temporärer Umnutzung zu einer Unterkunft für Geflüchtete (s. Drucksache Nr. 3302/2022) ausgelösten räumlichen und zeitlichen Setzungen.

Weiterhin befindet sich die Verlagerung der Schützenfestwiese in den Oheriedenpark und die Schaffung von 2 Rasenkleinspielfeldern im Bereich der Erweiterung der Bezirksportanlage in der Abstimmung zwischen einer Vielzahl an Beteiligten. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das in DS 0268/2022 beschriebene Beteiligungsverfahren mit Fachakteuren und Öffentlichkeit im Sommer 2022 erfolgreich durchgeführt wurde.

Frage 3: Werden weitere Verzögerungen erwartet und wenn ja, was tut die Verwaltung dafür, diese zu verhindern?

Derzeit bereitet die Verwaltung das ÖPP-Verfahren vor. Aktuell werden der Eignungstest erstellt und die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorbereitet. Im Unterschied zu vorangegangenen Verfahren kann bei der monetären Bewertung der Investitionskosten für die notwendige Einbeziehung erneuerbarer Energien (hier: Erdwärme in Verbindung mit Fotovoltaik) nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Insofern besteht noch umfangreicher Abstimmungsbedarf zwischen Verwaltung und externen Experten.

Die Erstellung der funktionalen und technischen Komponenten der Leistungsbeschreibung befindet sich in Arbeit. Die Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes ist für Sommer 2023 geplant.

Zunächst geht die Verwaltung davon aus, dass das Verfahren wie geplant durchgeführt werden kann. Störungen und damit verbundene Verzögerungen im ÖPP-Verfahren sind allerdings nicht vorhersehbar. Ebenso können Verzögerungen aufgrund von Finanzierungsaspekten oder personellen Engpässen – u.a. bedingt durch die akut laufenden Planungen und Baumaßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung – bei gleichzeitig bestehenden Engpässen bei der Gewinnung von Fachkräften (u.a. Architekt*innen und Ingenieur*innen) auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.