Drucksache Nr. 0406/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts
in der Ratssitzung am 23.03.2023, TOP 3.2.

Inhalt der Drucksache:

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0406/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts
in der Ratssitzung am 23.03.2023, TOP 3.2.

Mit dem 2016 verabschiedeten Kleingartenkonzept wurden die Ziele verfolgt, neue Flächen für Wohnungsbau und Gewerbenutzung zu akquirieren und die verbleibenden Kleingärten zu sanieren und zu modernisieren. Die Umnutzung von Kleingartenflächen für den Wohnungsbau wurde mit dem Moratorium im Jahr 2019 für fünf Jahre ausgesetzt. Trotzdem hieß es die weiteren Maßnahmen des Konzepts „zur Sanierung und Modernisierung der Anlagen (Umsetzung Teil C), die sukzessive Reaktivierung von Dauerleerstand und Nachverdichtung im Bestand (als flankierende Maßnahmen), die Umwandlung von Kleingartenflächen für gewerbliche Bedarfe, sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband sollen planmäßig bzw. gemäß der weiteren Abstimmung und vereinbarten Priorisierung umgesetzt werden. Anlässlich der aktuellen Wohnbauentwicklung, wie etwa im Bereich Kronsberg Süd, prüft und forciert die Verwaltung zudem die bedarfsgerechte Ausweisung sowie Arrondierung von neuen Kleingartenflächen.“ (siehe DS 0523/2019)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen aus dem Teil C des Kleingartenkonzepts sind umgesetzt und in welchem Umfang die dafür vorgesehenen Mittel mit welchen Verwendungszwecken ausgeschöpft worden?
  2. Wie häufig hat die Verwaltung die Ratsgremien über die Umsetzung des Kleingartenkonzepts gemäß DS 0659/2019 informiert?
  3. Welche Schritte unternimmt bzw. plant die Verwaltung zur Umsetzung des Haushaltsantrags DS H-0051/2023 zur Verbesserung des Mittelabflusses aus dem Kleingartenkonzepts und wie sieht der Zeitplan hierzu aus?

Text der Antwort

Frage 1: Welche Maßnahmen aus dem Teil C des Kleingartenkonzepts sind umgesetzt und in welchem Umfang die dafür vorgesehenen Mittel mit welchen Verwendungszwecken ausgeschöpft worden?

Bis 2021 sind vorrangig Projekte und Maßnahmen, die dem Teil B zugeordnet sind, bearbeitet worden. Hierzu zählt insbesondere die sukzessive Herstellung von Ersatzgärten.

Im Teil C, der die Kleingartenaufwertung und Abarbeitung weiterer Sanierungsaufgaben zum Schwerpunkt hat, gab es bis 2021 nur vereinzelten Mittelabfluss. Umgesetzt wurden Maßnahmen zur
· Wegesanierung und -gestaltung,
· ökologischen Aufwertung im Zuge von Entsiegelung und Umgestaltung
· sowie zur Öffentlichkeitsarbeit.
In 2022 erfolgte die personelle Unterstützung des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner (BZV) aus dem besagten Teil C sowie seit Sommer 2022 der forcierte Abriss von baufälligen Behelfsheimen bzw. übergroßen Lauben.

Gegenwärtig belaufen sich die Gesamtausgaben für Teil C auf 948.520,08 €. Es stehen weiterhin 4.051.479,92 € für die Sanierung und Modernisierung der Kleingärten (Umsetzung Teil C) zur Verfügung.

Frage 2: Wie häufig hat die Verwaltung die Ratsgremien über die Umsetzung des Kleingartenkonzepts gemäß DS 0659/2019 informiert?

Das Kleingartenkonzept ist kontinuierlich Thema in den Ratsgremien.

Sofern es sich bei der Umsetzung nicht um das sog. laufende Geschäft der Verwaltung handelt, werden Beschlussdrucksachen eingebracht. Dies war z.B. bei der Neueinrichtung von Kleingärten am Kronsberg der Fall (DS. 3165/2019).

Zu relevanten Themen gab es Informationsdrucksachen. Hier sei als Beispiel die Herstellung von Ersatzkleingärten für den KGV Tannenkamp-Mecklenheide e.V. im Zuge des Umstrukturierungsprojektes „Im Othfelde“ genannt (DS. 2379/2020).

Im Rahmen der jüngsten Haushaltsplanberatungen wurde auch über die anstehende Pachterhöhung informiert, die einher geht mit der Übernahme der Pflege und Verkehrssicherheit von Großbäumen in den Gemeinschaftsanlagen der Kolonien durch die Landeshauptstadt Hannover.

Zudem werden Themen, die das Kleingartenkonzept betreffen, häufig auch in der Einwohner*innen-Fragestunde des AUG angesprochen und von der Verwaltung beantwortet; so zuletzt im AUG am 06.02.2023.

Wie bereits im AUG erwähnt beabsichtigt die Verwaltung, in diesem Jahr mit der Fortschreibung des Kleingartenkonzepts für den Zeitraum nach 2025 zu beginnen. Hierzu soll in einer der nächsten Sitzungen des AUG zum einen eine zusammenfassende Darstellung des bisher Erreichten und zum anderen ein Zeitplan für den Prozess der Fortschreibung vorgestellt werden.

Frage 3: Welche Schritte unternimmt bzw. plant die Verwaltung zur Umsetzung des Haushaltsantrags DS H-0051/2023 zur Verbesserung des Mittelabflusses aus dem Kleingartenkonzepts und wie sieht der Zeitplan hierzu aus?

Auf Wunsch des BZV soll weiter verstärkt in den Abriss ehemaliger Behelfsheime und übergroßer Lauben investiert werden. Auf diesen Flächen sollen dann Ersatzgärten entstehen.

Um anders als in der Vergangenheit deutlich schneller in der Umsetzung sein zu können, werden von der Verwaltung aktuell Rahmenverträge für folgende Leistungen erarbeitet:
· Abrisse von Lauben
· Herrichtung der Parzellen (Fäll- und Pflegearbeiten an Gehölzen, Rodung, Erdarbeiten)
· Errichten von Zäunen und Toren.
Die Vergabe von Rahmenverträgen durch die Verwaltung an Fachfirmen beschleunigt den Mittelabfluss und verschlankt den verwaltungstechnischen Aufwand. Etwaige Verzögerungen, ausgelöst durch einzelne Ausschreibungen, können so vermieden werden. Ein weiterer Vorteil für die Stadt als Auftraggeber ist, dass für einen bestimmten zeitlichen Rahmen eine Preiszusage getroffen wird. Die Erstellung eines Rahmenvertrages verläuft analog zu der Erstellung einer Ausschreibung. Für die Erstellung und Vergabe des Vertrages müssen ca. 3-5 Monate eingeplant werden. Danach können die Arbeiten zügig umgesetzt werden.

Des Weiteren wird in Kürze eine Beschlussdrucksache zum Thema „Herstellung von Bodenplatten in hergerichteten Ersatzgärten“ den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach werden in der Restlaufzeit des Kleingartenkonzeptes die bereits hergerichteten Gärten mit Bodenplatten ausgestattet. Auch hierdurch werden weitere Mittel aus dem Kleingartenkonzept verausgabt und zusätzliche Kleingärten können in die Nutzung übergeben werden.