Anfrage Nr. 0406/2023:
Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der SPD-Fraktion: Umsetzung des Kleingartenkonzepts

Mit dem 2016 verabschiedeten Kleingartenkonzept wurden die Ziele verfolgt, neue Flächen für Wohnungsbau und Gewerbenutzung zu akquirieren und die verbleibenden Kleingärten zu sanieren und zu modernisieren. Die Umnutzung von Kleingartenflächen für den Wohnungsbau wurde mit dem Moratorium im Jahr 2019 für fünf Jahre ausgesetzt. Trotzdem hieß es die weiteren Maßnahmen des Konzepts „zur Sanierung und Modernisierung der Anlagen (Umsetzung Teil C), die sukzessive Reaktivierung von Dauerleerstand und Nachverdichtung im Bestand (als flankierende Maßnahmen), die Umwandlung von Kleingartenflächen für gewerbliche Bedarfe, sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband sollen planmäßig bzw. gemäß der weiteren Abstimmung und vereinbarten Priorisierung umgesetzt werden. Anlässlich der aktuellen Wohnbauentwicklung, wie etwa im Bereich Kronsberg Süd, prüft und forciert die Verwaltung zudem die bedarfsgerechte Ausweisung sowie Arrondierung von neuen Kleingartenflächen.“ (siehe DS 0523/2019)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen aus dem Teil C des Kleingartenkonzepts sind umgesetzt und in welchem Umfang die dafür vorgesehenen Mittel mit welchen Verwendungszwecken ausgeschöpft worden?
  2. Wie häufig hat die Verwaltung die Ratsgremien über die Umsetzung des Kleingartenkonzepts gemäß DS 0659/2019 informiert?
  3. Welche Schritte unternimmt bzw. plant die Verwaltung zur Umsetzung des Haushaltsantrags DS H-0051/2023 zur Verbesserung des Mittelabflusses aus dem Kleingartenkonzepts und wie sieht der Zeitplan hierzu aus?