Drucksache Nr. 0403/2013:
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0403/2013
0
 

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

der Annahme folgender Zuwendungen für den Erweiterungsbau des Sprengel Museum Hannover zuzustimmen:


Name des Zuwendungsgebers:
Verein der Freunde des Sprengel Museum Hannover e.V.

Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung):
Geldzuwendungen

Wert der Zuwendungen:
2013 2.930.000 €

Zweck der Zuwendung:
Mit den Beschlussdrucksachen Nrn. 1942/2010 und 0045/2012 N1 hat der Rat der Landeshauptstadt einer baulichen Erweiterung des Sprengel Museum Hannover zugestimmt. Zur Finanzierung der Baukosten in Höhe von insgesamt 28,5 Mio. € (incl. 10 % möglicher Baukostensteigerungen) sind Sponsoring- und Spendengelder in Höhe von 5 Mio. € eingeplant.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Kostentabelle der Beschlussdrucksache Nr. 0045/2012 N1. Spenden sind in den dort dargestellten Zuwendungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 21,6 Mio. € enthalten.

Begründung des Antrages

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG hat der Rat über die Annahme der Zuwendungen zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme zuzustimmen.
Dez. IV 
Hannover / 19.02.2013