Anfrage Nr. 0402/2021:
Anfrage von Ratsherrn Braune zum Speiseverbot nach der Coronaverordnung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Braune zum Speiseverbot nach der Coronaverordnung

Die aktuelle Verordnung und auch die Coronaverordnung vom 30.10.2020 beinhaltet ein Speiseverbot im Umkreis von 50m des Restaurants in dem die Ware gekauft wurde. Dazu gibt es ein Bußgeldkatalog der in der Nummer 17 ein Bußgeld von 150,- € aufweist, falls dieser Radius unterschritten wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Subway, McDonalds und Cafe Balsac ( Saturn a. Hbf. ) sind in der Innenstadt sehr dicht aneinander angesiedelt, laut Coronaverordnung ist es den Bürgern untersagt, ohne Aufpreis, direkt vor dem Subway sein Sandwich zu naschen, es besteht aber die Möglichkeit sich vor McDonalds / Steintor zu stellen um sich zu sättigen. Umgekehrt kann der hungrige Bürger seine bei McDonalds gekauften Burger vor dem Subway in der Schillerstraße soupieren. Die Coronaverodnung sieht hier kein explizites Verbot vor, kann die Verwaltung das bestätigen und wenn nein warum nicht und wenn ja, sind die Viren auf dem Weg zum anderen Restaurant entschlafen und nicht mehr infektiös ?

Auf der Vahrenwalderstraße kann die Kleinfamilie bei Burgerking vorfahren und ein Gericht „to go“ bestellen. Auch hier darf nicht auf den Hausparkplatz verblieben werden, es darf aber weitergehfahren werden zum nächsten Restaurante. Der Hausparkplatz ist den Kunden von KFC oder McDonalds oder eines weiteren Imbisses aus 50m Entfernung zum Dinieren vorbehalten. Sind die Aufenthalte zeitliche durch die Verordnung limitiert und warum kann sich der Mc Kunde nicht auch bei Mc an seinem Gericht im eigenen Auto erfreuen ?

Mit besten Grüßen
Tobias Braune