Drucksache Nr. 0402/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Mehrfachbefristungen
in der Ratssitzung am 26.03.2020, TOP 5.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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0402/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Mehrfachbefristungen
in der Ratssitzung am 26.03.2020, TOP 5.1.

Beim Kommunalen Sozialdienst in der Landeshauptstadt Hannover soll es pro Dienststelle eine feste Zahl unbefristeter Stellen geben. Solange diese Stellen besetzt sind, werden weitere Mitarbeiter wohl nur befristet eingestellt; dies auch der Regel nach bei vorliegenden Sachgründen wie zum Beispiel Elternzeitvertretungen. Im Falle des Wunsches nach einer Entfristung ist jedoch eine (unter Umständen auch mehrfache) förmliche Bewerbung auf eine unbefristete Stelle notwendig.

Gerade angesichts der schwierigen Nachwuchsgewinnung im KSD wirft dieses Procedere Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Nimmt die Verwaltung in Anbetracht dieses Procederes billigend in Kauf, dass Mitarbeiter demotiviert sind und/oder in andere Fachbereiche abwandern und diese Abwanderungsbewegungen auch negative Folgen für die jeweiligen Teams haben?
2. Hat die Verwaltung darüber nachgedacht, das Procedere zu vereinfachen, um Mitarbeiter zu halten und so auch in ihrer beruflichen Entwicklung aktiv zu fördern, sowie ständige Einarbeitungszeiten bei Stellen auf denen jährliche Wechsel stattfinden, zu vermeiden?
3. Ist es richtig, dass externe Bewerber auf diese Stellen quasi automatisch unbefristet eingestellt werden?

Text der Antwort

Grundsätzlich folgt die Anzahl der zu besetzenden Stellen dem Stellenplan der Landeshauptstadt Hannover. In diesem Zusammenhang gilt, dass nur dauerhaft freiwerdende Stellen (z. B. aufgrund von Kündigung, Erreichen der Altersgrenze) auch unbefristet nachbesetzt werden können. Eine Abkehr hiervon, würde eine Ausweitung des Stellenplans nach sich ziehen und ist daher nicht realisierbar.
Für befristet freiwerdende Stellen (z. B. aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder Arbeitszeitreduzierungen) gilt, dass eine - dann befristete - Nachbesetzung nur auf Grundlage des jeweils einschlägigen Sachgrundes erfolgen kann. Dies deswegen, da Mitarbeiter*innen, die bereits unbefristete Verträge haben, bei Rückkehr bzw. Beendigung von Stundenreduzierungen, einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsplatz entsprechend ihrer Eingruppierung haben und entsprechend geltend machen können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzeln gestellten Fragen wie folgt:

Frage 1: Nimmt die Verwaltung in Anbetracht dieses Procederes billigend in Kauf, dass Mitarbeiter*innen demotiviert sind und/oder in andere Fachbereiche abwandern und diese Abwanderungsbewegungen auch negative Folgen für die jeweiligen Teams haben?

Nein. Die Landeshauptstadt Hannover ist als öffentliche Arbeitgeberin dazu verpflichtet, allen Bewerber*innen den gleichen Zugang zur Stelle (Tarifbeschäftigte) / zum Amt (Beamt*innen) zu gewähren. Eine Auswahl darf ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Im Rahmen entsprechender Verfahren im Kreise bzw. in Konkurrenz anderer befristeter Beschäftigter kann es daher dazu führen, dass einzelne Bewerber*innen auch nach mehrmaligen Bemühungen keine unbefristete Stelle erhalten.

Frage 2: Hat die Verwaltung darüber nachgedacht, das Procedere zu vereinfachen, um Mitarbeiter zu halten und so auch in Ihrer beruflichen Entwicklung aktiv zu fördern, sowie ständige Einarbeitungszeiten bei Stellen auf denen jährliche Wechsel stattfinden, zu vermeiden?

Insbesondere aus personalwirtschaftlichen Erwägungen heraus werden unbefristet frei gewordene Stellen i. d. R. zunächst nur intern ausgeschrieben. Somit wird u. a. befristet bereits eingearbeiteten Beschäftigten Gelegenheit gegeben, sich auf unbefristete Stellen zu bewerben. Auf diese Weise ist auch unter Personalgewinnungsaspekten sichergestellt, dass jede*r befristet Beschäftigte*r die gleiche Möglichkeit hat, eine unbefristete Stelle zu erhalten.

Frage 3: Ist es richtig, dass externe Bewerber auf diese Stellen quasi automatisch unbefristet eingestellt werden?

Eine externe Ausschreibung unbefristeter Stellen erfolgt zum Beispiel, wenn Stellen nach einem internen Verfahren mangels Bewerbungen oder mangelnder Eignung nicht besetzt werden können. Sofern eine unbefristet zu besetzende Stelle extern ausgeschrieben wird, ist sie – mangels eines Sachgrundes für eine Befristung – auch unbefristet zu besetzen. Daher muss in diesen Fällen ein*e bisher Externe*r einen unbefristeten Vertrag erhalten.