Antrag Nr. 0401/2015:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0401/2015 (Originalvorlage)
2741/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2741/2014 (Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:

Antrag,
1. als Eckpunkte des Bäderkonzepts für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen:
a. Die Sanierung der Bäder erfolgt gemäß der als Anlage 1 beigefügten Planung, wobei die Sanierungen des Fössebades und des Stöckener Bades deutlich vorgezogen werden. Mit der Planungsphase wird bei beiden Bädern im Jahr 2016 begonnen; im Anschluss ist eine zügige Durchführung der Sanierung sicherzustellen.
Bei akutem Handlungsbedarf werden zusätzlich weitere einzelne Bäder – abweichend von der in Anlage 1 vorgelegten Planung – auf der Sanierungsliste vorgezogen.
b. Die Mieten für die Nutzung von städtischen Bädern durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer werden zum 01.01.2016 wie in Anlage 2 unter der Rubrik „ab 2016“ vorgeschlagen erhöht. Ab 2017 überprüft die Verwaltung im Drei-Jahres-Rhythmus, ob sich der Verbraucherpreisindex erhöht hat. Sofern diese Bedingung eintritt, legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hannover einer Beschlussdrucksache mit Empfehlung für eine angemessene Mietpreisanhebungen vor.
2. der Bearbeitung der weiteren Eckpunkte des Bäderkonzepts
a. Profilbildung inkl. Nutzungs-/Öffnungszeiten
b. Betriebskostenzuschüsse für die nicht von der Stadt betriebenen Bäder
c. Eintrittspreise der Bäder
d. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung

zuzustimmen.

Begründung:

Das Fössebad und das Stöckener Bad müssen im Sanierungsplan zeitlich deutlich nach vorn gezogen werden. Beide Bäder befinden sich in einem derart schlechten Zustand, dass mit den Sanierungen nicht bis 2019 (Fössebad) und 2025 (Stöckener Bad) gewartet werden kann. Außerdem wird mit der absehbaren Schließung des Bades in Godshorn eine weitere Vakanz im Nordwesten der Stadt entstehen, die die beiden oben genannten Bäder auffangen könnten. Zudem sollte auch der restliche Sanierungsplan nur als Orientierungshilfe gesehen werden, so dass ein zeitliches Vorziehen der Sanierung einzelner Bäder bei akutem Handlungsbedarf möglich ist.

Die Anhebung der Mieten für die Nutzung der städtischen Bäder durch Sportvereine, Sportverbände und sonstige Nutzer ist wird einmalig zum 1.01.2016 durchgeführt. Ein weiteres automatisches Anheben der Mieten ist – auch aufgrund des Zustandes der einzelnen Bäder – nicht tolerabel und vermittelbar. Die Verwaltung prüft deshalb alle drei Jahre, ob der Verbraucherpreisindex angestiegen ist und legt dann dem Rat eine Drucksache mit erneuten Empfehlungen für Mietpreisanpassungen vor.

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Eckpunkte des Bäderkonzeptes werden Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Bäder gleichfalls geprüft und erarbeitet. Die Bäder müssen zwingend den heutigen Anforderungen der Besucherinnen und Besucher entsprechen, damit sie vom Nutzkreis auch angenommen werden. Mit reinen Sanierungsmaßnahmen lässt sich dies nicht mehr sicherstellen.

Jens Seidel
Vorsitzender