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Die auf der bebauten Seite der Georgstraße vorhandene Gastronomie mit den Freiflächen entspricht dem Boulevardcharakter der Straße und wird als ausreichend eingestuft.
Die Seite der Rathenauwiese sollte von der Bebauung und kommerzieller Gastronomienutzung freigehalten werden.
Die Verwaltung empfiehlt, hier weiterhin keine Voraussetzungen für die Einrichtung von Gastronomiebetrieben zu schaffen, damit die Grünflächenseite als Gegenpol zur bebauten Seite als Aufenthaltsmöglichkeit im Grünen ohne Verzehrzwang bestehen bleiben kann.