Drucksache Nr. 0400/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion: Equal Pay in der Stadtverwaltung
in der Ratssitzung am 23.02.2023, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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0400/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion: Equal Pay in der Stadtverwaltung
in der Ratssitzung am 23.02.2023, TOP 3.4.

Seit 2008 wird durch den Equal Pay Day jährlich auf die Lohnungleichheit von Frauen und Männern hingewiesen und Maßnahmen zur Schließung der Lohnlücke gefordert. Trotz vielfältiger Initiativen ist auch innerhalb der Stadtverwaltung und bei den städtischen Beteiligungen die Lohngleichheit von Frauen und Männern noch nicht vollständig erreicht. Laut Auskunft der Verwaltung lag der Equal Pay Day, bezogen auf die Stadtverwaltung, im Jahr 2022 auf dem 9. Januar und damit erfreulicherweise weit vor dem gesamtgesellschaftlichen Equal Pay Day, der damals auf dem 7. März lag.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Auf welchen Tag fällt der Equal Pay Day in Bezug auf die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2023 und wie hoch ist hier der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen und Männern aktuell?
  2. Auf Grundlage der aktuellen Zahlen und der Entwicklung der vergangenen Jahre: Wann ist die vollständige Lohngleichheit bei der Stadtverwaltung zu erwarten?
  3. Welche Maßnahmen zur Erreichung der Lohngerechtigkeit sind aus Sicht der Stadtverwaltung zusätzlich zu den aktuellen notwendig?

Text der Antwort

Frage 1: Auf welchen Tag fällt der Equal Pay Day in Bezug auf die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2023 und wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen und Männern aktuell?

Der Equal Pay Day 2023 fällt bei der Landeshauptstadt Hannover auf den 09.01.2023.
Der durchschnittliche Bruttostundenlohn beträgt für Männer 25,42 € und für Frauen 24,80 €.

Frage 2: Auf Grundlage der aktuellen Zahlen und der Entwicklung der vergangenen Jahre:
Wann ist die vollständige Lohngleichheit bei der Stadtverwaltung zu erwarten?

In der Tendenz lässt sich erkennen, dass die Lohnunterschiede immer geringer ausfallen: Lag der Equal Pay Day für die Stadtverwaltung 2015 nach am 15.01.des Jahres, so lag er 2017 am 10.01 des Jahres und im Vorjahr ebenso am 09.01. des Jahres.

Diese Entwicklung lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass insbesondere in höherwertigen Positionen eine annähernde gleiche Verteilung von Männern und Frauen erreicht werden konnte. So liegt der Frauenanteil zum Stichtag 31.12.22 im „höheren Dienst“ (Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe ab E13 / A 13 2. Einstiegsamt) bei knapp 50%. Im „gehobenen Dienst“ liegt der Frauenanteil bei ca. 52%.
Als Beispiel ist die höchste Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe AT/B2 zu nennen, in der der Anteil von 2006 in Höhe von 0% auf aktuell 50% gesteigert werden konnte.

Um eine vollständige Lohngleichheit zu erreichen, müsste auch auf den Abbau der Unterrepräsentanz von Männern hingewirkt werden. Diese Unterrepräsentanz von Männern besteht bei der Stadtverwaltung Hannover insbesondere in den Berufsgruppen der Sozialpädagog*innen und Erzieher*innen sowie den Reinigungskräften. Für den Abbau dieser Unterrepräsentanzen sahen die Gleichstellungspläne diverse Maßnahmen vor, so wurde z.B. das Ziel „Männer in die städtischen Kindertagesstätten“ seit Jahren verfolgt.

Frage 3: Welche Maßnahmen zur Erreichung der Lohngerechtigkeit sind aus Sicht der
Stadtverwaltung zusätzlich zu den aktuellen notwendig?

Für die Stadtverwaltung gilt Folgendes:

Die aktuellen Ziele und Maßnahmen für die Jahre 2020 bis 2022 sind in der Drucksache „Gleichstellungsplan nach dem NGG“ festgelegt (Informationsdrucksache Nr. 1492/2020).
Bis zum 30.06.2023 ist den Beschäftigten ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. Auf dieser Basis wird der neue Gleichstellungsplan 2023 bis 2025 erstellt.

Die ausgewogene Besetzung von Frauen und Männern in höherwertigen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen und Führungspositionen ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung.
Maßnahmenübersicht:
· Paritätische Teilnahme an der Qualifizierung zur Wahrnehmung von Führungs- und Schlüsselfunktionen bei der LHH ab Besoldungsgruppe A14/ Entgeltgruppe E13
· Gezielte Weiterbildungsangebote und ggfls. vorrangige Meldung von Frauen zum Führungskräfteentwicklungsprogramm
· Paritätische Teilnahme am Förderkreis
· Bewerbungstrainings für Frauen oder Reflexionsseminar „Kann das denn alles gewesen sein?“ – insbesondere für Frauen, die eine Position mit Führungsverantwortung anstreben oder sich noch in der Entscheidungsphase befinden
· Durchführung von Mitarbeitendengesprächen, in denen Entwicklungspotentiale und Entwicklungsperspektiven ermittelt und individuelle Förder- und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart werden
· Ermutigung zu einer Bewerbung
· Vereinbarkeit von Karriere/Führung und Privatleben
· Flexible Arbeitsmodelle