Drucksache Nr. 0400/2013:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / Spittastraße

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0400/2013
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mittelfeld / Spittastraße

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 195. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Mit der Planausweisung soll ein zusätzliches Angebot an Wohnbauflächen im Stadtteil geschaffen werden. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von Personengruppen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2461 / 2006 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die 195. Änderung des Flächennutzungsplanes dient dazu, die Nach- bzw. Wiedernutzung des ehemaligen Schulstandortes vorzubereiten. Die früheren Baulichkeiten wurden bereits vollständig entfernt. Aufgrund der städtebaulichen Lage wird das Entwicklungsziel "Wohnbaufläche" verfolgt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.03.2007 in der Zeit vom 05.04.2007 bis 04.05.2007 durchgeführt. Anregungen, Bedenken oder Hinweise von Bürgerinnen oder Bürgern liegen nicht vor. Die Fortführung des Verfahrens war zunächst zurückgestellt worden, bis auf Bebauungsplan-Ebene eine Klärung zum Baukonzept herbeigeführt werden konnte. Diese ist nunmehr erfolgt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan Nr. 1727 wurden vom Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel in seiner Sitzung am 09.02.2012 beschlossen (Drucksache Nr. 2159/2011 mit Änderungs- bzw. Zusatzanträgen aus Drucksachen Nr. 15-0381/2012, Nr. 15-2335/2011 N1 und Nr. 15-0382/2012).

Das 195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurde danach mit der nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 21.12.2012 mit Frist bis 01.02.2013 fortgesetzt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In diesem Sinne auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogenen Informationen verwendet:

· zur Bestandserhebung und Bewertung der Biotoptypen sowie des Vorkommens an Pflanzen und Tieren,
· zur Erfassung und Bewertung der Bodenfunktionen sowie zu den Grundwasserverhältnissen,
· zur Luftgüte und zu den Klimafunktionen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktualisierte, fachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 195. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 18.02.2013