§ 4 Nebenleistungspflichten der Gesellschafter
(1) Die Gesellschafter verpflichten sich, der Gesellschaft in den folgenden fünf Geschäftsjahren jährlich einen Betrag von 320.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.
(2) Der jährliche Betrag von 320.000,00 Euro wird von den Gesellschaftern anteilig wie folgt erbracht:
a) 50.000,00 Euro von der Landeshauptstadt Hannover
b) 150.000,00 Euro von der Region Hannover
c) 25.000,00 Euro von der Stadtwerke Hannover AG
d) 5.000,00 Euro von der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
e) 40.000,00 Euro vom Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V.
f) 5.000,00 Euro von der EcoJoule construct GmbH
g) 5.000,00 Euro von der GMW- Ingenieurbüro GmbH
h) 5.000,00 Euro von der Spar- und Bauverein eG
i) 5.000,00 Euro von der Windwärts Energie GmbH
j) 5.000,00 Euro von der Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen
k) 25.000,00 Euro von der Avacon AG
(3) Die Jahre
2021 und 2026 werden als halbe Geschäftsjahre gerechnet. Die Jahresbeträge für
2021 und 2026 betragen die Hälfte der unter Abs. 2 festgelegten Beträge. Die anteiligen Beträge sind halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August fällig. Die Zahlungsaufforderung geht den Gesellschaftern von der Gesellschaft mindestens viel Wochen vor Fälligkeit zu.
(4) Bis spätestens Dezember 2025 wird über die Höhe der Nebenleistungen neu verhandelt.
(5) Weitergehende Verpflichtungen zum Verlustausgleich durch die Gesellschafter bestehen nicht. Eventuelle Verluste der Gesellschaft sind im Folgejahr im Rahmen der unter Abs. 2 genannten sowie sonstigen Einnahmen zu decken.