Drucksache Nr. 0398/2021:
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH – Nebenleistungen ab dem 01.07.2021

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verwandte Drucksachen:

0398/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0398/2021
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Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH – Nebenleistungen ab dem 01.07.2021

Antrag zu beschließen, dass


1. die Landeshauptstadt Hannover ihre jährliche Nebenleistungsverpflichtung als Gesellschafterin der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH ab dem 01.07.2021 in unveränderter Höhe von 50.000 € bis zum 30.06.2026 fortsetzt und

2. die Landeshauptstadt Hannover der entsprechenden Änderung des § 4 und § 5 des Gesellschaftsvertrages zustimmt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von klimaschützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle

Im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover ist die entsprechende Summe im Teilhaushalt 67, Produkt 56101 etatisiert.

Begründung des Antrages

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich. Dies wird insbesondere erreicht durch die Entwicklung und Vorhaltung von Informations- und Impulsberatungsangeboten, das Angebot von Beratungs- und Informationskampagnen für Bürger*innen sowie Unternehmen unter Einbindung der Kommunen und der wesentlichen Institutionen in der Region Hannover, hält Angebote zur Unterstützung der Kommunen bei lokalen Klimaschutzaktivitäten vor sowie Bildungsangebote für Schulen. Darüber hinaus steht die Gesellschaft bundesweit als Modell für eine Public-Privat-Partnership, die ökologische und ökonomische Zielsetzungen erfolgreich umsetzt.

Im Jahr 2014 haben sich die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover zu einer klimaneutralen Region 2050 verständigt. Der Masterplan 100% für den Klimaschutz sieht vor, dass sich bis zum Jahr 2050 in der Region Hannover, die Treibhausgas-Emissionen um 95 % und der Energieverbrauch um 50 % im Vergleich zum Jahr 1990 verringert. Für die Landeshauptstadt Hannover wurde mit Ratsbeschluss vom 25.6.2020 eine deutliche Beschleunigung der Masterplanziele beschlossen: sie sollen möglichst bereits 2035 und nicht erst 2050 erreicht sein. Beide Akteure überprüfen aktuell diese Zielsetzung im Hinblick auf einen früheren Zielerreichungszeitpunkt. Alle Ebenen werden gefordert sein, Klimaschutzziele umzusetzen. Die Fortsetzung der Beteiligung an der Klimaschutzagentur als einem Akteur des Klimaschutzprogramms folgt dieser Zielsetzung.

Seit Gründung der Gesellschaft im Jahr 2001 hat sich die Landeshauptstadt Hannover neben den anderen Gesellschaftern vertraglich zur Zahlung von jährlichen Nebenleistungen verpflichtet. Mit den Nebenleistungen wird der Gesellschaft eine Teilabdeckung der Grundfinanzierung ermöglicht. Diese vertragliche Nebenleistungsverpflichtung läuft mit dem 30.06.2021 aus, so dass ein Beschluss der städtischen Gremien notwendig wird. Die für weitere fünf Jahre geltenden Nebenleistungen der Landeshauptstadt Hannover von jährlich 50.000 € laufen demnach bis Mitte 2026. Dies impliziert, dass sich die Landeshauptstadt Hannover für weitere fünf Jahre, bis zum 30.06.2026, als Gesellschafterin mit einem Anteil von 12,72 % an der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH beteiligt.

zu Beschlusspunkt 1:

Die Beschlussfassung zur Fortsetzung auf dem – zunächst - unveränderten Status quo ist jetzt notwendig, um die Arbeit der Klimaschutzagentur über den 01.07.2021 hinaus mit der Grundfinanzierung abzusichern.

zu Beschlusspunkt 2:

Der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 01.07.2016 wird zum 01.07.2021 wie folgt geändert:

§ 4 Nebenleistungspflichten der Gesellschafter

(1) Die Gesellschafter verpflichten sich, der Gesellschaft in den folgenden fünf Geschäftsjahren jährlich einen Betrag von 320.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

(2) Der jährliche Betrag von 320.000,00 Euro wird von den Gesellschaftern anteilig wie folgt erbracht:

a) 50.000,00 Euro von der Landeshauptstadt Hannover

b) 150.000,00 Euro von der Region Hannover

c) 25.000,00 Euro von der Stadtwerke Hannover AG

d) 5.000,00 Euro von der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

e) 40.000,00 Euro vom Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V.

f) 5.000,00 Euro von der EcoJoule construct GmbH

g) 5.000,00 Euro von der GMW- Ingenieurbüro GmbH

h) 5.000,00 Euro von der Spar- und Bauverein eG

i) 5.000,00 Euro von der Windwärts Energie GmbH

j) 5.000,00 Euro von der Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen

k) 25.000,00 Euro von der Avacon AG


(3) Die Jahre 2021 und 2026 werden als halbe Geschäftsjahre gerechnet. Die Jahresbeträge für 2021 und 2026 betragen die Hälfte der unter Abs. 2 festgelegten Beträge. Die anteiligen Beträge sind halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August fällig. Die Zahlungsaufforderung geht den Gesellschaftern von der Gesellschaft mindestens viel Wochen vor Fälligkeit zu.

(4) Bis spätestens Dezember 2025 wird über die Höhe der Nebenleistungen neu verhandelt.

(5) Weitergehende Verpflichtungen zum Verlustausgleich durch die Gesellschafter bestehen nicht. Eventuelle Verluste der Gesellschaft sind im Folgejahr im Rahmen der unter Abs. 2 genannten sowie sonstigen Einnahmen zu decken.

§ 5 Kündigung

(1) Mit Wirkung zum 01.07.2026 kann jeder Gesellschafter seine Kündigung unter Einhalt einer Frist von neun Monaten durch eingeschriebenen Brief erklären. Vor Ablauf dieses Zeitraumes kann jeder Gesellschafter nur aus wichtigem Grund seine Kündigung aus der Gesellschaft erklären. Die Kündigung aus wichtigem Grund kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Sie ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten durch eingeschriebenen Brief zu erklären.

Neuausrichtung

Derzeit erfolgt eine Stellenausschreibung für die Geschäftsführung der Gesellschaft. Unter Berücksichtigung einer geplanten Neuausrichtung der Aufgabenstruktur soll von der neuen Geschäftsführung gemeinsam mit den Gesellschaftern der Gesellschaftsvertrag überarbeitet werden. Bis dahin sollen die bisherigen Reglungen des Gesellschaftsvertrages fortgelten.

Im Ergebnis der Neuausrichtung und in weiterer Umsetzung der im Haushaltsverfahren befindlichen Drucksachen, werden diese zu gegebener Zeit, mit einer entsprechenden Drucksache zur weiteren Anpassung des Gesellschaftsvertrages zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Eine sinngemäß gleichlautende Drucksache wird parallel in den Gremien der Region Hannover beraten.

20.20 
Hannover / 22.02.2021