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Die Einsatzmöglichkeiten moderner IT-Systeme werden immer umfangreicher. Lizenzfreie und kostengünstige Software-Produkten wie beispielsweise „
OpenSlides“, die unter der „
GNU Public License“ stehen, versprechen eine Unterstützung der Ausschussberatungen durch Anzeige des Tagesordnungsgegenstandes, das Festhalten von Abstimmungen und beispielsweise das Darstellen der aktuellen Redner(innen)liste.
In den Räumen mit festinstallierten Sitzen (Ratssaal, Hodlersaal) könnte die Abstimmung mit in den Tisch eingelassenen Abstimmungsknöpfen erfolgen, was zu einer zweifelsfreien und unmittelbaren Darstellung von Abstimmungsergebnissen genutzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Hält die Verwaltung den Einsatz von Software zur Unterstützung der Ausschuss- und Ratsarbeit für sinnvoll?
2) Welche Kosten würden entstehen, wenn in den Sitzungssälen entsprechende Displays und Abstimmknöpfe installiert würden?
3) Welcher Ressourcenbedarf für den Einsatz, die Betreuung und die Bedienung einer solchen Software würde vermutlich entstehen?
Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende
Frage1: Hält die Verwaltung den Einsatz von Software zur Unterstützung der Ausschuss- und Ratsarbeit für sinnvoll?
Software zur Unterstützung der Mandatstätigkeit der Ratsmitglieder und der Arbeit der Fraktionen im Rat der Landeshauptstadt Hannover wird bereits seit 2000 in Form von CaRa, vormals CuParla, angeboten. Tagesordnung und Sitzungsunterlagen für die öffentlichen Sitzungsteile sind seit 2004 im Internet frei abrufbar. Die Mitglieder des Rates sind mit entsprechenden Laptops ausgestattet worden.
Durch die in Kürze vollständige Mobilfunk-Netzabdeckung in den Sitzungsräumen und gleichzeitig zunehmende Nutzung von Smartphones, Tablets und Laptops mit mobilem Internetzugang ist es zukünftig auch möglich, dass Besucherinnen und Besucher während der Sitzung Tagesordnung und Beschlussvorlagen recherchieren.
Denkbar wäre aus Sicht der Verwaltung, zusätzlich ein Display oder eine Projektionsfläche zu montieren, auf der der aktuell behandelte Tagesordnungspunkt mit seinem Beschlusstext dargestellt ist. Auch könnten die jeweiligen Abstimmungsergebnisse und eine Liste der dem Ratsvorsitzenden gemeldeten noch offenen Wortmeldungen auf diesem Display dokumentiert werden. .
Nicht vertretbar ist es, zukünftig Abstimmungen ausschließlich elektronisch durchzuführen. Nach § 66 Abs. 2 NKomVG ist in § 20 der Geschäftsordnung des Rates geregelt, dass Abstimmungen in der Regel durch Handaufheben, im Ausnahmefall durch namentliche Abstimmung erfolgen müssen. Beide Formen der Abstimmung ermöglichen den anwesenden Personen, unter anderem Besucherinnen und Besuchern, das Abstimmverhalten einzelner Ratsmitglieder nachzuvollziehen. Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen relevanten Mehrwert, die Abstimmungen zukünftig zusätzlich elektronisch durchzuführen und auf einem Display sichtbar zu machen. Außerdem müsste in diesem Fall ein besonderes Augenmerk dem Schutz vor versehentlicher Fehlbedienung gelten sowie der Authentifizierung der abstimmenden Person. Eine Bedienung des Abstimmsystems durch beispielsweise Sitznachbarn oder technische Manipulation müsste ausgeschlossen sein.
Frage 2: Welche Kosten würden entstehen, wenn in den Sitzungssälen entsprechende Displays und Abstimmknöpfe installiert würden?
Sichtbare bauliche Veränderungen im Ratssaal sind denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Vor einer Beschaffung und Montage von Displays oder Projektionstechnik hat eine diesbezügliche Abstimmung zu erfolgen. Die möglichen Umsetzungsszenarien sind entsprechend begrenzt. Die nachfolgend skizzierten Szenarien sind noch nicht denkmalschutzrechtlich abgestimmt.
Die Darstellung des aktuellen Tagesordnungspunktes könnte aus Sicht der Verwaltung auf einer Projektionsfläche an der Wand des Ratssaals und einem Monitor im Vorraum erfolgen. Aufgrund des teils starken Lichteinfalls an der Ostwand des Ratssaals müsste ein sehr leistungsstarker Beamer eingesetzt werden. Für Leinwand, Beamer, Monitor und Verkabelung würden bei denkmalgerechter Ausführung voraussichtlich Kosten in Höhe von 50.000 Euro anfallen.
Aufgrund der damit verbundenen hohen Verkabelungskosten und der für Abstimmungen notwendigen Authentifizierung rät die Verwaltung vom Einbau von Abstimm- oder Wortmeldungsknöpfen ab. Wenn der Rat entgegen der Empfehlung der Verwaltung wünscht, Wortmeldungen auch elektronisch vornehmen zu wollen (statt wie bisher diese dem Ratsvorsitzenden anzumelden), wäre eine Softwarelösung sinnvoll, die auf den vorhandenen Ratslaptops realisiert werden könnte und somit auch in anderen Sitzungsräumen bei Bedarf zur Verfügung stünde. Dieses setzt jedoch voraus, dass alle Ratsmitglieder ihren Laptop in die Sitzung mitbringen und ständig in Betrieb haben. Die Kosten dieser Lösung werden unter der Antwort zu Frage 3. dargestellt.
Frage 3: Welcher Ressourcenbedarf für den Einsatz, die Betreuung und die Bedienung einer solchen Software würde vermutlich entstehen?
Zur Visualisierung der Tagesordnungspunkte auf Leinwand, Monitor und Laptops könnte die in CaRa bereits vorhandene Tagesordnungsdarstellung genutzt werden. Die Bedienung während der Sitzung könnte durch die Gremienbetreuung erfolgen.
Für die Erstellung und Einrichtung eines elektronischen Abstimmungsmoduls zusätzlich zum rechtlich vorgeschriebenen Handaufheben in CaRa würde der Verwaltung ein Aufwand von rund 120 Personentagen (PT) für Anwendungsentwicklung entstehen, sofern die in CaRa genutzte Technikplattform eingesetzt wird. Bei Verwendung einer Drittlösung wie z. B.
OpenSlides würden noch höhere Aufwände entstehen. Der laufende Betrieb der Software dürfte mit einem Aufwand von etwa 14 PT jährlich sicherzustellen sein. Die Verwendung von Drittlösungen wäre auch systemadministrativ aufwendiger. Zusätzlich entsteht ein Bedienaufwand für die Gremienbetreuung, dessen Umfang noch nicht konkret abgeschätzt werden kann.