Informationsdrucksache Nr. 0395/2015:
Altlast Chemische Fabrik Eugen De Haën, Hannover-List;
Finanzielle Unterstützung der Grundstückssanierungen durch die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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0395/2015
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Altlast Chemische Fabrik Eugen De Haën, Hannover-List;
Finanzielle Unterstützung der Grundstückssanierungen durch die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Sachverhalt:
Ursprünglich wurden als finanzielle Unterstützung für 45 zur Sanierung verpflichtete Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer von Stadt und Region zusammen 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Maßgabe dabei war, dass nur diejenigen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, die sich über einen Sanierungsvertrag an einer gemeinsamen Sanierung durch die Region Hannover beteiligen, finanzielle Unterstützung erhalten. (s. B-Drs. 0186/2010 N1).

Da die Sanierung insgesamt kostengünstiger ausgefallen ist und sich auch nur 31 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beteiligt haben, standen nach der Schlussrechnung aller Maßnahmen noch rd. 400.000 € der bereitgestellten Mittel zur Verfügung.

Mit der B-Drs. 1103/2014 hatte der Rat der Landeshauptstadt (und analog die Regionsversammlung) beschlossen, dass diese Restmittel vollständig an die 31 Beteiligten auszuschütten sind.

Über die Verteilung dieser Mittel entscheiden die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover nach Beteiligung der Bürgerinitiative „Gegen Altlasten in der List e.V.“, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und des Runden Tisches, entsprechend den Regelungen im Sanierungsvertrag zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover sowie der B-Drs. 0186/2010N1E1.





Die Bürgerinitiative hatte zwei Varianten zur Verteilung der Gelder vorgeschlagen:
1. Eine gleichmäßige Erhöhung des Fördersatzes für alle Grundstücke.

2. Eine stärkere Förderung der Sanierung auf den Grundstücken mit radiologischer
Bodenbelastung.

Diese Vorschläge wurden den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die einen Sanierungsvertrag mit der Region abgeschlossen hatten, vorgelegt mit der Bitte, ein Votum abzugeben.

Außerdem hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, sich am 22.7.2014 in einer Veranstaltung, in der auch die Bürgerinitiative Gelegenheit hatte, die Vorschläge zu erläutern, näher zu informieren.

30 von 31 Eigentümerinnen und Eigentümern haben sich anschließend positioniert. Danach sprachen sich 21 für eine gleichmäßige Verteilung der Gelder aus, 9 stimmten für eine stärkere Förderung der Grundstücke mit radiologischen Bodenbelastungen, eine Eigentümergemeinschaft hat sich nicht geäußert.

Damit ergab sich eine deutliche Mehrheit für eine gleichmäßige Verteilung der noch vorhandenen Fördergelder.

Der Runde Tisch hat dieses Ergebnis in seiner Sitzung am 21.10.2014 zur Kenntnis genommen und die Mehrheitsmeinung unterstützt.

Die Regionsverwaltung hat daher auf dieser Grundlage die Sanierungskosten abgerechnet und dabei einen für alle Grundstücke gleichen Fördersatz von 50,42% zu Grunde gelegt.

Damit sind die für die Sanierung bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.000.000 € vollständig an 31 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer geflossen.

Die von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern getragenen Kosten bewegen sich in einer Spanne von rd. 6.700 € bis 84.500 € (Mittelwert rd. 30.000 €).

Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Abrechnungen mit allen Unterlagen im Dezember 2014 erhalten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Drucksache hat ausschließlich finanzielle Hintergründe und es gibt keine relevanten Gender-Aspekte.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67 .12
Hannover / 18.02.2015