Informationsdrucksache Nr. 0394/2026:
Fortsetzung der Luftreinhalteplanung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0394/2026 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0394/2026
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Fortsetzung der Luftreinhalteplanung

Anlass:

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und CDU zu Drucksachen Nr. 0354/2025: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei:


Einhaltung der neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030 (Drs. Nr. 0725/2025)

Der aktuell geltende EU-Grenzwert von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid (NO2) wird seit 2020 an allen Messstationen in Hannover eingehalten. Mit Blick auf die neuen Grenzwerte und die aktuellen NO2-Werte entstehen neue gesetzliche Anforderungen an die Luftreinhalteplanung in Hannover. Der ab 2030 geltende NO2-Grenzwert von 20 µg/m³ wurde 2025 an den Messstationen deutlich überschritten Die Jahresmittelwerte lagen in der Göttinger Straße bei 28 µg/m³, in der Friedrich-Ebert-Straße bei 31 und in der Marienstraße bei 29 µg/m³. Die neuen Feinstaubgrenzwerte für PM10 (20 µg/m³) und PM2,5 (10 µg/m³) stellen dagegen kein Problem dar. Die ab 2030 geltenden Grenzwerte für das Jahresmittel werden an den stadthannoverschen Messstationen bereits heute eingehalten. Der Jahresmittelwert 2025 für PM10 beträgt an der Verkehrsstation Göttinger Straße 17 µg/m³ und an der Hintergrundstation Lindener Berg 13 µg/m³. Die entsprechenden Werte für PM2,5 lagen an beiden Stationen bei 9 µg/m³
(s. Anlage).

Vor diesem Hintergrund wurde die Stadtverwaltung gemäß o. g. Drucksache beauftragt, „die kommunalen Möglichkeiten und erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 auf Basis des Luftreinhalteplans 2023 prüfen zu lassen und dafür ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gutachten ist umgehend zu beauftragen und dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen spätestens Ende 2025 vorzulegen. Nach einer Diskussion des Gutachtens im Ausschuss erarbeitet die Stadtverwaltung eine Beschlussdrucksache mit konkreten Handlungsvorschlägen.
Diese Beschlussdrucksache soll aufzeigen, wie die ab 2030 gültigen Grenzwerte in Hannover eingehalten werden können. (…)“

Vorgaben der EU
Die EU-Richtlinie 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 23. Oktober 2024 legt neue Grenzwerte für Luftschadstoffe fest, die ab 2030 gelten. Die neuen Grenzwerte stellen eine deutliche Verschärfung gegenüber den bestehenden Grenzwerten dar. So wurden die Jahresmittelgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) jeweils von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ herabgesetzt. Der Jahresmittelgrenzwert für die Feinstaubfraktion kleiner PM2,5 wurde von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ verschärft. Der Tagesmittelgrenzwert für PM10 wurde auf 45 µg/m³ gesenkt und darf nur noch 18 Tage im Jahr überschritten werden. Neu eingeführt wurde ein Tagesmittelgrenzwert für PM2,5 (25 µg/m³, max. 18 Überschreitungen) und für NO2 (50 µg/m³, max. 18 Überschreitungen).

Wenn die Luftschadstoffwerte in einem Gebiet oder einer Gebietseinheit ab dem 1. Januar 2026 und bis zum 31. Dezember 2029 über den Grenzwerten liegen, die bis zum 01. Januar 2030 erreicht werden müssen, ist gemäß Artikel 19 der Luftqualitätsrichtlinie ein Luftqualitätsfahrplan (LQFP) aufzustellen. Ein LQFP ist ein Luftqualitätsplan, der vor Ablauf der Frist für das Erreichen der Grenzwerte und der Zielwerte angenommen wird und in dem Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung dieser Grenzwerte und Zielwerte innerhalb dieser Frist festgelegt sind. Der LQFP muss spätestens zwei Jahre nach Feststellen der Grenzwertüberschreitung erstellt werden. Der späteste Termin für die Vorlage eines vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen LQFPs bei der Europäischen Union ist der 31.12.2028.

Umsetzung des Auftrags an die Stadtverwaltung
Die gesetzlichen Vorgaben und der Ratsauftrag verfolgen das gleiche Ziel: frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit die neuen Grenzwerte zum 1.1.2030 eingehalten werden. Im Sinne eines auch kosteneffizienten Vorgehens ist es daher sinnvoll, die Beauftragung eines Gutachtens gleich mit der Erstellung des vorgeschriebenen LQFP zu verknüpfen und dabei den zeitlichen Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Die Verwaltung bereitet daher eine Ausschreibung zur Vergabe der Erstellung eines LQFPs vor. Da der LQFP auf den gemessenen Luftschadstoffwerten des Jahres 2026 aufbauen muss, die vollständigen und validierten Luftgütedaten des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim für das Jahr 2026 aber erst im zweiten Quartal 2027 vorliegen werden, kann der LQFP erst danach fertig gestellt werden.

Monitoring
Die Überwachung der Luftschadstoffbelastung erfolgt durch die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) Hildesheim im Rahmen der Betreuung des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN). Die Daten werden stündlich aktuell auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/luftqualitat/lufthygienische_uberwachung_niedersachsen/aktuelle_messwerte_messwertarchiv/

Zudem erscheinen dort die Monatsprotokolle zu den Messstationen in Niedersachsen sowie die jährlichen Luftgüteberichte.

Die ZUS LLGS wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 einen neuen Messcontainer am Welfenplatz auf dem Gelände der Werner-von-Siemens-Schule aufstellen.

Dabei handelt es sich um eine Großmessstation (sog. „Supersites“), eine von bundesweit acht Stationen, die aufgrund der Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie notwendig werden. An diesen Stationen werden als zusätzliche Komponenten ultrafeine Stäube (Anzahl und Größenverteilung), Ruß, Quecksilber und die chemische Zusammensetzung des Feinstaubs PM2,5 erfasst. Damit können zukünftig noch genauere Aussagen zur Luftqualität in Hannover getroffen werden.

Die Stadtverwaltung wird auch künftig die Messdaten der hannoverschen Stationen sowie die Entwicklung der Luftschadstoffbelastung einmal jährlich im AUKG vorstellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung richten sich gleichermaßen an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig vom Geschlecht. Von den Maßnahmen profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.
Von den gesundheitsschädlichen Folgen der Luftschadstoffbelastung sind in besonderer Weise Kinder sowie kranke und alte Menschen betroffen.

Kostentabelle

Die Kosten für die Erstellung eines LQFP werden auf ca. 120.000 € geschätzt.

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Hannover / Feb 19, 2026