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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung
- Karolinenstraße -, Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1226, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße hat vom 04.01.2021 bis zum 03.02.2021 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 18.11.2020 bis zum 18.12.2020 durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.
Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wurde in den Kapiteln 5.1 und 5.3 redaktionell überarbeitet und im Übrigen unverändert als Begründung des Bebauungsplanes übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 22.02.2021