Drucksache Nr. 0394/2004:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) in der Fassung vom 29.05.2002

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Haushalt
Finanzen u. Rechnungsprüfung
2. In den Verwaltungsausschuss
3. In die Ratsversammlung
Zur Information an die Damen und Herren der Stadtbezirksräte 01 - 13
 
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0394/2004
2
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) in der Fassung vom 29.05.2002

Antrag,

den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1) und der Aktualisierung des Straßenverzeichnisses (Anlage 2) zuzustimmen.

Kostentabelle

Soweit durch die Anpassung des Straßenverzeichnisses städtische Grundstücke betroffen sind, ist davon auszugehen, dass gleichzeitig Mehrausgaben für den städtischen Haushalt entstehen. Auf die genaue Berechnung dieses Betrages ist verzichtet worden, weil er nur manuell mit unverhältnismäßig hohem Aufwand detailliert ermittelt werden könnte.

Begründung des Antrages

Das Straßenverzeichnis ist gemäß § 3 Abs. 1 Bestandteil der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungverord- nung). In ihm sind alle an die gebührenpflichtige Straßenreinigung angeschlossenen Straßen mit den entsprechenden Reinigungsklassen aufgeführt. Das Straßenverzeichnis ist regelmäßig an die tatsächliche Entwicklung anzupassen. Letztmalig erfolgte die Anpassung durch den Rat am 25.04.2002 (DS 3159/01).

Die vorgeschlagenen Anpassungen (siehe beigefügte Anlage 2) betreffen Straßenneuan- schlüsse, Straßen, die durch Ausbaumaßnahmen erweitert wurden, Umstufungen von Straßen in andere Reinigungsklassen, Namensänderungen von Straßen, Zusätze zu Straßenbezeichnungen, die der Klarstellung dienen und den Wegfall von Straßen.

Die Umstufung von Straßen in andere Reinigungsklassen ist notwendig, da die betroffenen Straßen aufgrund ihres tatsächlichen Verschmutzungsgrades einer erhöhten Reinigungs- häufigkeit bedürfen. Hinzu kommt, dass ein Großteil der Straßen bereits jetzt häufiger gereinigt werden, als es im derzeit gültigen Straßenverzeichnis festgelegt ist. Dieses gilt besonders für die Straßen im Citybereich. Mit den vorgeschlagenen Umstufungen erfolgt lediglich eine Anpassung an die tatsächlich praktizierte Reinigungsleistung.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverzeichnisses werden eine zusätzliche monatliche Gebühreneinnahme von ca. 14.000 Euro zur Folge haben.

Die Zuständigkeit über die Beschlussfassung liegt gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 13 der Verbands- ordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover bei der Verbandsversamm- lung. Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2004 eine positive Empfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen.
 20.20 / Dez. II / Dez. VII
Hannover / 13.02.2004