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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0153/2026: Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+)
Antrag
zu beschließen:
Den folgenden Absatz aus der Drucksache Nr. 0153/2026 Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+) zu streichen:
„Aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnraum ist es erforderlich, Kleingartenflächen
zugunsten des Wohnungsbaus aufzugeben. Vor Kündigung von Kleingartenflächen muss
der B-Plan aufgestellt/geändert sein. Ferner sind geeignete Ersatzgärten vor der Aufgabe
der Flächen herzustellen.
Es sind die folgenden, bereits im KGK16-25 benannten Kleingartenflächen, betroffen:
Benennung | Eigentum | Fläche | Betroffene Parzellen | |
Vinnhorster Weg | Stadteigen | 8,85 ha | 152 KG | 585 WE |
Kleefeld Nord | Stadteigen | 10,96 ha | 332 KG | 520 WE |
Hahnenburg | Süd | Privat | 6,15 ha | 96 KG | 400 WE |
Im Othfelde Süd | privat | 3,1 ha | 68 KG | 280 WE |
Gesamt | | 29,06 ha | 648 KG | 1.785 WE |
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Die Kosten für die Inanspruchnahme von Kleingartenflächen und damit einhergehende
Ersatzgartenherstellung und Personalaufwendungen werden in der vorliegenden
Drucksache nicht berücksichtigt. Die Kosten sind bei Projektplanung zu berücksichtigen und
durch einen Haushaltsantrag sowie einer Beschlussdrucksache zu sichern.“
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, belastbare alternative Vorschläge zur Deckung bzw. Kompensation des zusätzlichen Wohnraumbedarfs von 1.785 Wohneinheiten vorzulegen. Dabei ist eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen zu vermeiden. Ziel der Aufforderung ist ein klarer Planungsauftrag zur Fortschreibung und Umsetzung des Wohnkonzepts 2035. Zudem soll auf den bereits vorgesehenen Potenzialflächen bzw. im Rahmen der konkreten Projektplanung unter Beachtung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Möglichkeiten eine höhere bauliche Dichte erreicht werden. Schließlich ist ein besonderer Schwerpunkt auf die Umnutzung leerstehender Büroflächen bzw. –standorte zu legen. Insgesamt wird ausdrücklich an der Zielzahl von 16.792 Wohneinheiten gemäß Wohnkonzept 2035 festgehalten.
Begründung
Die Landeshauptstadt Hannover ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Am Beschluss zum Wohnkonzept 2035 und der Zielzahl von 16.792 Wohneinheiten wird daher ausdrücklich festgehalten. Der bislang auf Kleingartenflächen verortete Bedarf von 1.785 Wohneinheiten soll i Rahmen der Bestimmung der künftigen Wohnbauflächen („Vorschauflächen“) mit Vorschlägen kompensiert werden, eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen ist zu vermeiden.
Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil der Grün- und Freiraumversorgung, der Klimaanpassung und des sozialen Zusammenhalts in den Quartieren und sollen erhalten bleiben. Vorrangig sind daher eine höhere bauliche Dichte und die Ausschöpfung der bereits vorgesehenen Potenzialflächen unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Möglichkeiten genutzt werden, leerstehende und für diese Zwecke nicht mehr genutzte Bürostandorte zu Wohnstandorten weiterzuentwickeln.
Schließlich sind die in der Drucksache angedeuteten Folgekosten (Ersatzgärten, Personal) nicht belastbar dargestellt und nicht abgesichert. Der Änderungsantrag stellt daher einen klaren Planungsauftrag sicher und verbindet die notwendige Wohnraumschaffung mit Augenmaß, rechtlicher Sicherheit und finanzieller Nachvollziehbarkeit, bei Vermeidung des Verlustes von Kleingartenflächen.
Kerstin Klebe-Politze/Dr. Bala Ramani
Fraktionsvorsitz SPD