Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
- die ausgewählte Zusammensetzung des Expert*innengremiums ist im Rahmen des Prozesses ‚Abschaffung der Obdachlosigkeit bis 2030 (Obdach 2030)‘ in Federführung durch den Fachbereich 56 mit aufgeführter Besetzung und durch das angesetzte Verfahren zu beschließen.
Begründung des Antrags
In Hannover wurden im Rahmen des Projekts „Obdach 2030“ mehr als 60 Maßnahmen durch 175 Personen aus 25 Organisationen entwickelt. Insgesamt waren zudem rund 80 städtische Mitarbeitende, aus allen acht Dezernaten, an dem Prozess in 2024 beteiligt.
Die weitere Bearbeitung der Maßnahmen soll nun durch das neue Expert*innengremium begleitet werden.
Prozedere zur Besetzung / Realisierung der Maßnahmen
Mit der Drucksache 2334 / 2025 wurde das Verfahren für die Bildung des Expert*innengremiums beschlossen und das Prozedere zur Wahl und des Arbeitsmodus festgelegt.
Die sieben externen Sitze, mit Basis des Runden Tisch Wohnungslosigkeit (RT WoLo), wurden beim Termin am 26. Januar 2026, im Rahmen einer Blockwahl, gewählt.
Die jeweiligen Dezernate haben die Vertretungen benannt, für die Sitze der Politik haben die Fraktionen ihre Vertretungen benannt.
Die Besetzung des Sitzes mit beratender Funktion wurde in einer Sitzung am 09.02.2026 mit den Mitglieder*innen des Geschäftsführenden Ausschusses des Runden Tisches Wohnungslosigkeit abgestimmt.
Damit setzt sich das Expert*innengremium folgendermaßen zusammen:
Mitglieder des Expert*innengremiums von Obdach 2030
für die nächsten 2 Jahre |
Vorsitz
Alexander Koop (Leitung FB 56) |
Intern | Extern |
4 Sitze Verwaltung | 3 Sitze Ratspolitik | 7 Sitze |
1. Feuerhahn, Marion; DEZ III/FB 56
2. Ritter-Brandl, Saskia; DEZ IV/FB 51
3. Schalow, Marc; DEZ VI/FB 61 4. Krüger, Sven; GB OB FB 15 | 1. Rinker, Michael;
Fraktion Bündnis
90/Die Grünen +
Volt + Piratenpartei
2. Nicholls, Robert;
Fraktion SPD
3. Andreas Sylvester; Fraktion CDU
| 1. Begovic, Nezir-Bajdo; Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
2. Brivio, Mykka; SeWo -Selbsthilfe für Wohnungslose e.V. 3. Haß, Erik; Soziale Wohnraumhilfe gGmbH
4. Rehmert, Astrid; Werkheim e.V.
5. Rinke, Georg; Asphalt Magazin
6. Schlöndorf, Melanie; Diakonisches Werk Hannover
7. Gerhard, Ainikki; SIDA e.V. - Soforthilfe und Information durch ambulante Versorgung |
1 Sitz mit beratener Funktion: Wissenschaft/Universität: Prof.in Dr.in Nora Sellner |
Die Wahlperiode beträgt zwei Jahre.
Wichtig ist festzuhalten, dass das Gremium Empfehlungen abgibt, es jedoch nicht über die Befugnisse eines Entscheidungsgremiums verfügt. Entscheidungen zu Maßnahmen, die nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung umgesetzt werden können, werden den jeweils zuständigen Ausschüssen als Drucksachen zur Entscheidung vorgelegt.
Was die konkrete Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen angeht, so können diese vom Expert*innengremium als eindeutig umsetzbar gewertet werden. Wenn es einen oder mehrere Vorschläge für die Umsetzung einer Maßnahme gibt, wird das Gremium eine Empfehlung aussprechen. Wenn es keine konkreten Vorschläge für die Umsetzung einer Maßnahme gibt, wird das Gremium sich beraten und einen Vorschlag erarbeiten.
Geplant ist, dass zwei Sitzungen im Jahr stattfinden, mindestens eine davon als Präsenztermin.
In der ersten Sitzung des Expert*innengremiums wird die Geschäftsordnung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Die entstehenden Kosten für die Umsetzung des Expert*innengremiums stehen im Haushalt des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe zur Verfügung.
Eine geschlechtergerechte Besetzung des Expert*innengremiums wurde angestrebt.
Das Verfahren an sich hat keine Auswirkungen auf das Klima.
Die entstehenden Kosten stehen im Haushalt des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe zur Verfügung.