Drucksache Nr. 0392/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
in der Ratssitzung am 26.04.2018, TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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0392/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
in der Ratssitzung am 26.04.2018, TOP 5.2.1.

Immer wieder kursieren in den Medien Fälle von sog. „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“, bei denen sich nach einer Altersfestfeststellung herausstellt, dass diese gar nicht minderjährig sind, sondern die Schwelle zur Volljährigkeit schon weit überschritten haben. So stellte sich bspw. im Januar in Hamburg heraus, dass im Jahr 2017 etwa jeder Dritte minderjährigen Migrant falsche Angaben über sein Alter gemacht hatte. Bei denen, für die eine ärztliche Untersuchung in der Rechtsmedizin angeordnet wurde, entpuppte sich sogar jeder Zweite älter als 18 Jahre.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article172501285/Hamburg-Jeder-dritte-junge-Fluechtling-gibt-sein-Alter-falsch-an.html

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele minderjährige unbegleitete Ausländer sind in der Landeshauptstadt Hannover von Anfang 2013 bis Ende 2017 vorläufig in Obhut genommen worden?
2. Bei wie vielen von diesen Personen wurde die Minderjährigkeit mittels Einsichtnahme in die Ausweispapiere oder qualifizierter Inaugenscheinnahme positiv festgestellt?
3. Bei wie vielen der vorläufig in Obhut genommenen Personen wurde eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung veranlasst und mit welchen Ergebnissen?

Wir bitten darum, bei der Beantwortung der Fragen neben den absoluten Zahlen auch die prozentualen Werte anzugeben.

Mit freundlichem Gruß

Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH

Text der Antwort


Frage 1) Wie viele minderjährige unbegleitete Ausländer sind in der Landeshauptstadt Hannover von Anfang 2013 bis Ende 2017 vorläufig in Obhut genommen worden?

Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, in dem in die vorläufige Inobhutnahme in § 42a geregelt ist, trat zum 01.11.2015 in Kraft. Im Zeitraum 01.11.2015 bis 31.12.2017 sind 503 Kinder und Jugendlichen vorläufig in Obhut genommen worden.
Frage 2) Bei wie vielen von diesen Personen wurde die Minderjährigkeit mittels Einsichtnahme in die Ausweispapiere oder qualifizierter Inaugenscheinnahme positiv festgestellt?

Bei allen vorläufig in Obhut genommenen minderjährigen unbegleiteten Ausländern wurde sowohl eine Einsichtnahme in die Ausweispapiere als auch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vorgenommen. Von 191 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (34,2 %) wurde die vorläufige Inobhutnahme auf eigenen Wunsch hin beendet. Gründe hierfür sind, dass die Beratung ergab, dass der Antrag auf Jugendhilfe aufgrund von Volljährigkeit keinen Erfolg hat oder aber, dass die Zuführung durch die Bahnpolizei erfolgte und der junge Mensch ein anderes Reiseziel hatte.

Frage 3) Bei wie vielen der vorläufig in Obhut genommenen Personen wurde eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung veranlasst und mit welchen Ergebnissen?

Bei 78 Personen (7,3 %) wurde eine ärztliche Untersuchung durch Ärzte des Kinderkrankenhauses 'Auf der Bult' durchgeführt mit dem Ergebnis der Feststellung der Volljährigkeit.