Drucksache Nr. 0392/2014:
213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst"

Erneuter Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0392/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst"

Erneuter Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 213. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) erneut zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Beabsichtigt ist die nachhaltige Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. Das geplante Nahversorgungszentrum ist fußläufig von einer großen Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen. Damit trägt die Planung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände für nicht oder eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen bei. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1111 / 2010 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0627 / 2013 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Nr. 1607 / 2013 - Entscheidung über Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss

Im Stadtteil Vinnhorst ist die Nahversorgung stark reduziert und nur noch in geringen Umfang vorhanden, Einkaufsmöglichkeiten gibt es nur in fußläufig schlecht erreichbaren Randlagen. Auch in der Siedlung Mecklenheide im unmittelbar benachbarten Stadtteil Ledeburg ist die Nahversorgung nicht sichergestellt.

Städtebauliches Ziel ist es, die Nahversorgung zu verbessern und an der Nahtstelle der beiden Stadtteile ein neues Nahversorgungszentrum als Quartierszentrum zu entwickeln.

Für dieses Ziel ist neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1732 die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.04.2013 beschlossene Entwurf der 213. Änderung des Flächennutzungsplanes hatte mit Begründung sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.05.2013 bis 17.06.2013 öffentlich ausgelegen.

Nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes hatte der Rat der Landeshauptstadt Hannover nach Entscheidung über eine dazu eingegangene Stellungnahme in der Sitzung am 19.09.2013 den Feststellungsbeschluss gefasst.

Die anschließende Rechtsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nicht den vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2013 erstmals formulierten europarechtlich begründeten Anforderungen entsprach. Die öffentliche Auslegung war daher zu wiederholen. Auf die zu dieser Thematik erstellte Beschlussdrucksache Nr. 2430/2013 wird verwiesen.

Die nach nunmehr rechtskonformer Bekanntmachung durchgeführte erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs hat in der Zeit vom 02. Januar 2014 bis 07. Februar 2014 stattgefunden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder von Trägern öffentlicher Belange, über die neu zu entscheiden wäre, wurden in diesem Zeitraum zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht abgegeben. Weitere abwägungserhebliche Gesichtspunkte haben sich ebenfalls nicht ergeben.

Unter Beibehaltung des am 19.09.2013 gefassten Beschlusses über Stellungnahmen ist ein erneuter Feststellungsbeschluss erforderlich.

Von Trägern öffentlicher Belange liegen aus dem Verfahrensschritt der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 213. Änderung des Flächennutzungsplans weiterhin keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 4 wiedergegeben.



Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 213. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 213. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / 18.02.2014