Drucksache Nr. 0388/2019:
Hundeauslaufflächen im Stadtbezirk Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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0388/2019
1
 

Hundeauslaufflächen im Stadtbezirk Misburg-Anderten

Antrag,


1. die Hundeauslauffläche am Königsberger Ring im Stadtteil Anderten dauerhaft für den Freilauf von Hunden freizugeben,
2. die Ausweisung der Hundeauslauffläche an der Bidonisstraße/Helwingerodestraße in Misburg-Süd wieder aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden durch diese Drucksache nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Mit Antrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten wurde die Verwaltung 2014 beauftragt, im Stadtbezirk Möglichkeiten zur Ausweisung ganzjährig nutzbarer Hundefreilaufflächen bzw. -wege zu prüfen. Auf dieser Basis wurden zwei Flächen (Königsberger Ring in Anderten und Bidonisstraße/Helwingerodestraße in Misburg-Süd) zunächst zur Probe ausgewiesen (Drucksache 15-0867/2014).
1) Hundeauslauffläche Königsberger Ring in Anderten:

Im Hinblick auf die Nutzung der Freilauffläche am Königsberger Ring in Anderten liegen der Verwaltung keinerlei Hinweise auf Nutzungskonflikte vor, so dass die Verwaltung sich bei dieser Fläche uneingeschränkt für eine dauerhafte Ausweisung als Hundeauslauffläche ausspricht.

2) Hundeauslauffläche Bidonisstraße/Helwingerodestraße in Misburg-Süd:

Im Jahr 2015 wurden seitens des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten mit den Drucksachen 15-1452/2015 und 15-1435/2015 zwei Anfragen bzgl. möglicher Konflikte an der Bidonisstraße zwischen freilaufenden Hunden und der Nutzung des direkt angrenzenden Spielplatzes gestellt.

Bis zum damaligen Zeitpunkt lagen kaum Hinweise auf Probleme vor, die „Probezeit“ der Auslauffläche wurde aber aufgrund der geäußerten Bedenken zunächst auf unbestimmte Zeit verlängert, um die Nutzung der Fläche weiter beobachten zu können. Hinzu kam, dass die Auslauffläche anfänglich in nur geringem Umfang genutzt wurde und die Entwicklung der Nutzungsintensität abgewartet werden sollte.

In der Folge wurden seitens der Verwaltung keine Verunreinigungen der Spielfläche durch Hunde festgestellt noch gab es konkrete Rückmeldungen, dass Nutzer*innen des Spielplatzes durch Hunde belästigt oder gar gefährdet wurden.

Probleme liegen darin gegründet, dass sowohl Hundebesitzer*innen wie auch Spielplatznutzer*innen auf ein Unsicherheitsgefühl verweisen, aufgrund der Nähe von Hundefreilauf und Kinderspiel könnte es zu Problemen kommen.
Darüber hinaus hat im Dezember 2018 ein Anlieger, dessen Wohngrundstück direkt an die Auslauffläche in Misburg-Süd angrenzt, in einem Schreiben an die Landeshauptstadt Hannover auf eine unerträgliche Lärmbelästigung durch die Nutzung der Hundeauslauffläche hingewiesen. Hundegebell, Kommandos und Unterhaltungen direkt unter dem Schlafraum des Gebäudes würden in der Zeit zwischen 5:30 und 23:30 das Wohnen und die Nachtruhe auf seinem Grundstück erheblich beeinträchtigen.

Aufgrund der erläuterten Rahmenbedingungen kann die Verwaltung keine uneingeschränkte Empfehlung zum Weiterbetrieb der Hundeauslauffläche aussprechen und sieht auch keine Möglichkeiten zur nachhaltigen Auflösung der genannten Konflikte. Es wird empfohlen, die Ausweisung als Hundeauslauffläche an dieser Stelle wieder rückgängig zu machen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass keine andere Hundeauslauffläche im Stadtteil Misburg-Süd angeboten werden kann.
67.20 
Hannover / 05.02.2019