Anfrage Nr. 0388/2004:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Erhebung eines Essensbeitrages in Höhe von 30 € in sämtlichen Kindergärten

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Erhebung eines Essensbeitrages in Höhe von 30 € in sämtlichen Kindergärten

Anfrage

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Erhebung eines Essensbeitrages in Höhe von 30 Euro

Im Rahmen von HKP V soll u.a. ein Essensbeitrag in Höhe von 30 € in sõmtlichen Kindergõrten erhoben werden. Bisher wurde seitens der Verwaltung bei allen Einrichtungen mit einer mehr als vierst³ndigen Betreuungszeit dieser Kostenbeitrag zur Verpflegung nicht berechnet. Die Festlegung des vorgesehenen Essensgeldes in H÷he von 30 € ist erklõrungsbed³rftig, was die Berechnung des Kostensatzes angeht und hinterfragungsw³rdig, was die Soziale Gerechtigkeit anbelangt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie wurden in der Kostenrechnung der Kindertagesstätten welche Personal- und Sachkosten dokumentiert, und wie wurde daraus der oben genannte Verrechnungssatz ermittelt?

2. Wie viele Einrichtungen geben regelmäßig Essen an die zu betreuenden Kinder (Anzahl Kinder und Anzahl Essen) ab, und unterscheidet sich diese Abgabe bei den einzelnen Betriebsformen (BKE, städtische bzw. verbandliche Trägerschaft)?

3. Hat die Verwaltung - und wenn ja, welche - soziale Aspekte der mit dem Mittagessen versorgten Kinder berücksichtigt und wie kann die Verwaltung den Vorwurf entkräften, dass ihre geplante Initiative pädagogisch wie auch sozialpolitisch unausgewogen ist?

Rainer Lensing

Vorsitzender