Drucksache Nr. 0387/2011:
Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kita "Kinderbahnhof
Wunderland", Zeißstr. 48, 30519 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0387/2011
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Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Kita "Kinderbahnhof
Wunderland", Zeißstr. 48, 30519 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte "Kinderbahnhof Wunderland", Zeißstr. 48 im Stadtteil Döhren mit 25 Ganztagsplätzen in eine Kindergruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
  • der DRK - Kinder - und Jugendhilfe gem. GmbH rückwirkend ab 01.02.2011 laufende Beihilfen für die Dauer einer Einzelintegrationsmaßnahme auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Für die Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine Kindergruppe mit Einzelintegration entstehen keine Mehrkosten, da die Umsetzung der Maßnahme kostenneutral erfolgt.

Begründung des Antrages

Bei einem, in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der DRK - Kinder - und Jugendhilfe gem. GmbH betreuten Kind, wurde der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt. Die Möglichkeit einer Weiterbetreuung des Kindes in dieser Kita war nicht gegeben, da zum Zeitpunkt der Feststellung bereits ein anderes Kind mit Behinderung in Form einer Einzelintegration dort betreut wurde.

Um die Weiterbetreuung des Kindes zu gewährleisten hat die DRK - Kinder - und Jugendhilfe gem. GmbH in ihrer Eigenschaft als Träger der Kindertagesstätte "Kinderbahnhof Wunderland" einen Antrag auf Durchführung einer Einzelintegrationsmaßnahme gestellt. Die 2 - gruppige Einrichtung verfügt neben einer Krippengruppe über eine Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen in Ganztagsbetreuung.

Das Kita - Team wurde durch die Vertragserweiterung einer heilpädagogischen Fachkraft, die bereits für den Träger tätig ist, für die Dauer der Einzelintegrationsmaßnahme ergänzt. Die Gruppengröße muss in diesem Zusammenhang auf 20 Plätze abgesenkt werden. Der Träger hatte schon seit geraumer Zeit gemeldet, dass aufgrund der Randlage der Einrichtung eine volle Belegung der Gruppe nicht erreicht wurde. Der Platzverlust ist, insbesondere vor dem geschilderten Hintergrund, an diesem Standort vertretbar.

Die räumlichen und personellen Voraussetzungen für die Umstrukturierung sind gegeben, und die geltende Betriebserlaubnis wurde vom Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen und Tagespflege - entsprechend ergänzt.
51.41 
Hannover / 28.02.2011