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zu beschließen:
Aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept V (2005-2007) werden folgende Punkte gestrichen:
(Lfd. Nr./OE/Bogen)
1. 93/42.4/200 Reduzierung der Beteiligung an Selbsthilfemaßnahmen in Schulen (30.000),
2. 14/14/106 Einschränkungen der Tätigkeit des Rechnungsprüfüngsamts,
3. 42/50.18.6/351 Einstellung der Verfolgung von Vermögenswerten von Sozialhilfeempfänger/imen im Ausland,
4. 53/51.1/374 Abbau einer Stelle im Zusammenhang mit der
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die vorgenannten Streichungen bzw. Kürzungen stellen nur auf den ersten Blick Einsparungen dar. In Wirklichkeit haben sie Mehrausgaben zur Folge bzw. den Verzicht auf Eintreibung von Außenständen.Im Einzelnen:
Zu l:
Die Beteiligung an Selbsthilfemaßnahmen von Eltern in Schulen durch Bereitstellung von Material bzw. Kostenübernahme hat eine ausgesprochene Multiplikatorenfünktion, indem die weitaus höheren Kosten für menschliche Arbeit eingespart werden, die unentgeltlich von Eltern verrichtet wird. Ungezählte Klassen- und Fachräume befänden sich in einem unzumutbaren Zustand, wenn sie nicht von Eltern unter Einsatz vieler Arbeitsstunden renoviert worden wären. Es besteht die Gefahr, dass sich Eltern nicht mehr zur Arbeit bereit finden, wenn sich der Schulträger durch Streichung der ohnehin vergleichsweise geringfügigen finanziellen Unterstützung geradezu demonstrativ aus diesem Bereich zurückzieht.
Zu2.-4.:
Die in diesen Punkten angesprochene Verwaltungstätigkeit ist darauf ausgerichtet bzw. dazu geeignet, finanzielle Ansprüche der Landeshauptstadt zu erkennen bzw. realisieren. Streichungen in diesem Bereich kommen einem partiellen Verzicht auf Einnahmen gleich. Das belegen Erkenntnisse aus anderen Bereichen:
Aus dem Bereich der Steuerverwaltung ist hinlänglich bekannt, dass bei einem erhöhten Einsatz von Personal, etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen, Steuermehreinnahmen in mehrstelliger Millionenhöhe erzielt werden könnten. In Justiz und Polizei Niedersachsens sind seit ca. 6 Jahren zusätzliche Stellen geschaffen worden, deren Tätigkeit sich ausschließlich mit der Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten befasst. Die dadurch erzielten Einnahmen übersteigen die Kosten für das eingesetzte Personal deutlich. Kommunen, die intensiv ihre Ansprüche aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gegenüber Unterhaltspflichtigen verfolgen, erzielen beachtliche finanzielle Erfolge, die den dafür erforderlichen Personaleinsatz bei weitem übertreffen.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die genannten Kürzungen kontraproduktiv. Sie sind zu streichen.
Dr Rainer Gundlch Ferdinand Holst