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Der Theaterbeirat ist laut Richtlinien paritätisch von „drei Damen, drei Herren“ besetzt.
Gliederung
I. Zusammensetzung und Auftrag des Theaterbeirats
II. Aufgaben des Theaterbeirats und zeitlicher Aufwand
III. Gesetzlicher Rahmen der Vergütung für Aufwendungen im Ehrenamt
IV. Weitere Beispiele für Jurys und Beiräte im Kulturbüro
I. Zusammensetzung und Auftrag des Theaterbeirats
Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover „besteht [der Theaterbeirat] aus sechs fachkompetenten Mitgliedern (drei Damen, drei Herren).“ Zu den Merkmalen des Theaterbeirats zählen: „Die Mitglieder des Theaterbeirats müssen mit der Darstellenden Kunst, insbesondere auch dem Freien Theater, vertraut sein. Die Beiratsmitglieder sollen sich einen persönlichen Eindruck aller Produktionen der Freien Theater in der Landeshauptstadt Hannover verschaffen. Er ist an die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover und die Finanzvorgaben des Rates gebunden. Bei seiner Förderempfehlung berücksichtig der Theaterbereit die Förderkriterien.“
Durch die Vorgabe der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover zur Zusammensetzung des Theaterbeirats ist sichergestellt, dass die Mitglieder des Theaterbeirats über die entsprechende Fachkompetenz und die entsprechenden Kenntnisse verfügen, um für die Ratsgremien eine Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Fördermittel vorzubereiten.
II. Aufgaben des Theaterbeirats
Konkret nimmt der Theaterbeirat dazu jährlich folgende Aufgaben wahr:
· Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Theaterbeirats
· Regelmäßiger Besuch von Theaterproduktionen
· Teilnahme an Sitzungen der Interessengemeinschaft Freies Theater Hannover und regelmäßiger Fachaustausch mit anderen Förderer*innen.
· Antragssichtung für die Fördermittel-Vergabe-Sitzung
· Teilnahme an der Fördermittel-Vergabe-Sitzung
III. Gesetzlicher Rahmen der Vergütung für Aufwendungen im Ehrenamt
Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt gemäß § 3 Nr. 26a EStG − die steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei gewährt wird, die sogenannte Ehrenamtspauschale – 720,00 EUR.
Bis 2011 betrug die Höhe der Ehrenamtspauschale 500,00 EUR, 2012 ist sie auf 720,00 EUR erhöht worden. Für 2020 hat der Bundesrat zur Stärkung des Ehrenamts eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale um 120,00 EUR auf 840,00 EUR vorgeschlagen.
IV. Weitere Beispiele für Jurys und Beiräte im Kulturbüro
Neben dem Theaterbeirat bereiten unter anderem auch die fachkompetenten Mitglieder der
Tanzjury – mit gleichem Auftrag und Verfahren wie der Theaterbeirat – und der
Jury-Filmförderung eine Empfehlung als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe von Fördermitteln für die Politik oder Verwaltung vor und erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Die
Jury und der Beirat des Innovationsfonds unterscheiden sich von den genannten Modellen, weil die Mitglieder ihre Aufgabe im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit wahrnehmen.
Über eine Interessenvertretung, wie sie zum Beispiel der Senior*innenbeirat darstellt, der die Politik über die Interessen seiner gesellschaftlichen Gruppe informiert und entsprechend berät, verfügt das Kulturbüro nicht.