Drucksache Nr. 0383/2020:
Innovationsfonds Kunst und Kultur

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 15.05.2020: Kulturausschuss: Einzelabstimmung zu Punkt 1.9 beantragt. Abstimmungsergebnis für 1.1-1.8 und 2.: einstimmig Abstimmungsergebnis zu 1.9: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 28.05.2020: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0383/2020
2
 

Innovationsfonds Kunst und Kultur

Antrag, zu beschließen:

1. Als einen Beitrag zur innovationsfreundlichen Entwicklung der Kunst und Kulturlandschaft der Landeshauptstadt erhalten folgende Antragsteller im Haushaltsjahr 2020 entsprechend den Empfehlungen der Jury des Innovationsfonds Kunst und Kultur vom 14.01.2020 Förderungen in nachstehender Höhe:

1. Steven Solbrig und Simon Kux / Plasticycle/Precious Plastic Hannover 12.000 €
2. KV Kunsthalle Hannover e.V. / Bild-con-TEXT 13.000 €
3. Faust e.V./ Queering The Clubculture 13.000 €
4. PLATZprojekt e.V. / Feminist Week 2.970 €
5. cameo kollektiv e.V. / Platz des Zusammensitzen - Phase 1 11.000 €
6. lsabel Nuno de Buen / Meta Copy- Zentrale für Künstlerpublikationen 15.500 €
7. Philipp Oesterlen / Galerie Brutal 10.000 €
8. Lodderbast - Wiebke Thomsen / Filme, die die Welt nicht nicht braucht 4.450 €
9. Lars Kompa, Stadtkind Verlag / Kult-PWA 18.000 €

Summe 99.920 €
2. Folgende aufgeführte Institutionen und Einzelpersonen:
Prof. Ute Heuer Hochschule Hannover
Prof. Wilfried Köpcke Hochschule Hannover
Katharina Nörthemann hannoverimpuls
Prof. Gunnar Spellmeyer Hochschule Hannover


werden in die Jury des Innovationsfonds Kunst und Kultur aufgenommen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Konzept des Innovationsfonds Kunst und Kultur richtet sich an Menschen jeden Geschlechts. Die Förderung wird von einer Jury empfohlen, die nach den gesetzten inhaltlichen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 28102
sonstige Kulturpflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 99.920,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -99.920,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -99.920,00 €

Begründung des Antrages

Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung vom 19.12.2014 die Förderrichtlinien des Innovationsfonds Kunst und Kultur (vgl. Drucksache Nr. 2809/2014) beschlossen, mit denen unter der Setzung von drei Förderschwerpunkten neue Impulse für die Kulturlandschaft Hannovers und besonders ideenreiche, interdisziplinäre Projekte gefördert werden sollen.

Die Förderschwerpunkte sind 1) „Junge Hunde – First Steps“, 2) „Get Together“ und 3) „Long Life“. Eine Jury bestehend aus Vertreter*innen der Hochschulen sowie Stadt und Land berät über die eingereichten Anträge und erstellt eine Förderempfehlung für die Ratsgremien.

Die Förderempfehlung der Jury erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt den Empfehlungen der Jury.

Mit der Beschlussdrucksache 2809/2014 wurde zudem beschlossen, dass die Jury in ihrer Förderempfehlung von einem Beirat beraten wird. Eine Trennung der gemeinsam tagenden Gremien in der Entscheidungsphase hat sich nicht bewährt. Daher soll der Beirat aufgelöst und die bisherigen Beiratsmitglieder sollen als neue Mitglieder der Jury aufgenommen werden. Damit besteht die Jury zukünftig aus 11 Mitgliedern (vgl. Anlage 2).
41.1 
Hannover / 13.02.2020