Antrag Nr. 0381/2009:
Antrag der FDP-Fraktion zur Klarstellung zu Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0381/2009 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Antrag der FDP-Fraktion zur Klarstellung zu Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone

Antrag zu beschließen,


Die Verwaltung stellt öffentlich - insbesondere gegenüber den Gewerbetreibenden in
Hannover - klar, dass laut derzeitiger Beschlusslage Ausnahmen vom Fahrverbot in der
Umweltzone nach den bisher geltenden Kriterien der Tabelle auf den Seiten 32 und 33
in Kapitel 7.11 des Luftreinhalteaktionsplans auch nach dem 31. Dezember 2009
weiter erteilt werden.

Begründung:


In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, dass Ausnahmen vom Fahrverbot in der
Umweltzone nach dem bisher geltenden Katalog nur noch bis zum 31. Dezember 2009 erteilt
werden. Auslöser war neben Äußerungen der Verwaltung wohl unter anderem ein Artikel in der
Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 11. Februar 2009 mit der Unterüberschrift
“Ausnahmekatalog für Umweltzone läuft 2010 aus“.

Die am 12. Juli 2007 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover mit den Stimmen von SPD und
Bündnis90/Die Grünen beschlossenen Regelungen in Kapitel 7.11 des Luftreinhalte-
Aktionsplans zu den Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone nach § 1 Absatz 2 der
so genannten Kennzeichnungsverordnung sehen aber keine Befristung der in dem Katalog
genannten Ausnahmegenehmigungen bis längstens zum 31. Dezember 2009 vor.

Um besonders den Gewerbetreibenden in Hannover Planungssicherheit für die Bewirtschaftung
ihrer Fahrzeuge zu geben, ist kurzfristig eine eindeutige öffentliche Klarstellung der Verwaltung
geboten, dass laut derzeitiger Beschlusslage die Ausnahmegenehmigungen auch nach dem
31. Dezember 2009 nach den bisher geltenden Kriterien - entsprechend der Tabelle auf den
Seiten 32 und 33 des Luftreinhalteaktionsplans - erteilt werden.


Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender