Drucksache Nr. 0379/2007:
Förderung von Betriebskindertagesstätten und Belegung von Plätzen durch Firmen

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0379/2007
1
 

Förderung von Betriebskindertagesstätten und Belegung von Plätzen durch Firmen

Antrag,


mit den als Anlage beigefügten Finanzierungsrichtlinien zu beschließen, dass
  1. beginnend ab dem 01.01.2007 befristet bis zum 31.07.2010 für jedes Kind unter drei Jahren, das seinen Wohnsitz in Hannover hat und in einer Betriebskindertagesstätte betreut wird, auf Antrag des Einrichtungsträgers ein monatlicher Festbetrag von 150 € gewährt wird,
  2. Firmen die Möglichkeit erhalten, bis zu drei Plätze in städtisch geförderten Kindertagesstätten für ihre Beschäftigten zu reservieren, sofern der Bedarf vor Ort nach Prüfung durch die Stadt eine Freigabe der Plätze zulässt. Für die Nutzung ist dann ein monatliches Entgelt seitens der Firmen an die Stadt Hannover zu entrichten (z.B. für einen Ganztagsplatz monatlich 336 €).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Mit den beabsichtigten Regelungen trägt die Stadt Hannover dazu bei, verbesserte Rahmenbedingungen für die Familien bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Gleichzeitig soll honoriert werden, dass sich Firmen für die Betreuung von Kindern aus dem Stadtgebiet engagieren und damit ebenfalls zu einer Verbesserung der Betreuungssituation beitragen. Durch die Möglichkeit der Platznutzung für Firmenangehörige kann zudem eine optimale Auslastung der Einrichtungen gesichert werden.

Kostentabelle

Die Kosten pro gefördertem Platz in einer Betriebskindertagesstätte (Betriebskita) belaufen sich auf jährlich 1.800 €. Die Kosten können aus dem Kindertagesstättenbudget erwirtschaftet werden.
Die Einnahmen bei einer Vergabe eines Platzes an eine Firma belaufen sich auf jährlich 4.032 €. Welchen Umfang dieses neue Angebot haben wird, ist derzeit nicht abschließend feststellbar.

Begründung des Antrages

Zu 1.
In Hannover gibt es inzwischen mehrere Betriebskitas, in denen überwiegend Kinder unter drei Jahren betreut werden.
Die Firmen haben bisher im eigenen Interesse für ihre MitarbeiterInnen Kinderbetreuungsangebote geschaffen, die von ihnen vollständig finanziert werden. Dies soll zum einen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und zum anderen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen. Die Betreuung erfolgt aufgrund von Firmenzugehörigkeit unabhängig vom Wohnort der Familien.

Zwei Träger haben nunmehr Anträge auf Bezuschussung durch die LHH gestellt, weitere Firmen prüfen derzeit die Einrichtung von Betriebskitas und erwarten ebenfalls eine Finanzierungsaussage der Stadt für die weiteren Planungen.

Bisher gibt es keine Förderrichtlinien für Betriebskitas. Es wird deshalb für erforderlich gehalten, dass eine Regelung getroffen wird, die den unterschiedlichen Interessen der Firmen und der Stadt Rechnung trägt, einen für beide Seiten akzeptablen finanziellen Umfang enthält und den Abrechnungsaufwand gering hält.

Die Gewährung eines Zuschusses resultiert aus dem Interesse der Stadt an einer weiteren Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für hannoversche Kinder unter drei Jahren, deren Eltern berufstätig sind.

In den Betreuungsformen Kindergarten und Hort hat die Stadt Hannover in den letzten Jahren durch einen kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsangebote und durch die Ausweitung der Betreuungszeiten ein umfassendes Angebot geschaffen. Daher soll die unter Ziffer 1 genannte Regelung für diese Betreuungsformen nicht generell Anwendung finden. In Einzelfällen würde, um auf besondere Nachfragesituationen in den Stadtbezirken reagieren zu können, jeweils eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt.

Als monatliche Förderung wird pro Krippenplatz ein Festbetrag von € 150,00 vorgeschlagen. Basis für diesen Betrag ist die monatliche Förderung für einen ganztägigen Krippenplatz von knapp 700 €. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen und der Bindung der Plätze an die Firmenzugehörigkeit eines Elternteils, deckt der städtische Zuschuss rund ein Viertel der Kosten ab.

Die Regelung soll zunächst bis 31.07.2010 befristet werden, da bis 2010 der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erfüllt sein muss.

Zu 2.
In der Vergangenheit haben Firmen bereits mehrfach Interesse am Einkauf von Plätzen in Kindertagesstätten bekundet. Dies geschieht meist vor dem Hintergrund, dass die Firmen ihren MitarbeiterInnen Betreuungsmöglichkeiten bieten möchten, der Aufwand für die Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte aber zu hoch für die geringe Anzahl der zu betreuenden Kinder ist.

Ein "Verkauf" von Plätzen zur freien Vergabe durch die Firmen wäre nur bei einer Vollkostenfinanzierung durch die Firmen möglich, da für die hannoverschen Kinder ein Ersatz durch die Stadt Hannover geschaffen werden müsste. Da die Stadt dann keine Zugriffsmöglichkeiten mehr auf diese Plätze hätte, wird diese Möglichkeit als nicht praktikabel angesehen.
Vielmehr soll, nach einer detaillierten Bedarfsprüfung im jeweiligen Stadtteil, im Einzelfall die Vergabe von Plätzen an Firmenangehörige bei gleichzeitiger Kostenerstattung durch den Arbeitgeber ermöglicht werden.

Die Begrenzung auf drei Plätze erfolgt vor dem Hintergrund, dass bei mehr freien Platzkapazitäten auch eine Umstrukturierung der Einrichtung bzw. Gruppe im städtischen Interesse zu prüfen ist. Die Höhe des Zahlungsbetrages orientiert sich an den Pauschalen, die im Zuge der regionalen Vereinbarung zur Betreuung wohnortfremder Kinder in der Region zugrunde gelegt werden.
51.4 1
Hannover / 04.01.2007