Informationsdrucksache Nr. 0373/2015:
Ausbau der Qualitätsentwicklung an hannoverschen Ganztagsgrundschulen - der aktuelle Stand

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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0373/2015
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Ausbau der Qualitätsentwicklung an hannoverschen Ganztagsgrundschulen - der aktuelle Stand

1. Ausgangslage

Im Rahmen des Programms zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen (GTS) trägt die Stadt Hannover in großem Umfang finanziell, inhaltlich und strukturell zur qualitativen Verbesserung der Rahmenbedingungen an Ganztagsgrundschulen im Stadtgebiet Hannover bei.

1.1 Beschluss-Drucksache Nr. 2177/2009 „Rahmenkonzept zum Ausbau von Ganztags- grundschulen“

Mit der Drucksache Nr. 2177/2009 und dem damit beschlossenen „Rahmenkonzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die inhaltlichen und finanziellen Grundlagen für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen geschaffen.

In diesem Rahmenkonzept sind bereits grundlegende Qualitätskriterien für die Angebotsstruktur (5 Tage in der Woche von 7 bis 17 Uhr, inklusive Früh- und Spätdienst sowie Ferienbetreuung etc.) beschrieben.

Das Ganztagsangebot hannoverscher Ganztagsgrundschulen erfreut sich bei Kindern und Eltern zunehmender Beliebtheit, was sich in der hohen Inanspruchnahme des GTS-Angebots durch die Eltern und jährlich steigende Teilnahmezahlen widerspiegelt (siehe Anlagen 1 und 2).

1.2 Beschluss-Drucksache Nr. 2120/2013 „Ausbau der Qualität in Ganztags- grundschulen - Erhöhung des Budgets der Kooperationspartner“

Der Austausch und die Zusammenarbeit mit Schulleitungen und den ihnen im Rahmen einer städtischen Zuwendung jeweils zur Seite gestellten Kooperationspartnern (Trägern der Jugendhilfe) sowie der Prozess der Qualitätsentwicklung in den Ganztagsgrundschulen ist von Seiten der Landeshauptstadt Hannover von Anfang an eng begleitetet worden, dies sowohl in Bezug auf die einzelnen Schulen als auch in schulübergreifenden Besprechungen und Fachtagungen.
Die aus der Zusammenarbeit resultierenden Qualitätsansprüche und –standards und die Notwendigkeit der Erhöhung des städtischen Budgets für die Kooperationspartner der Ganztagsgrundschulen wurden in der Beschlussdrucksache Nr. 2120/2013 dargelegt und vom Rat der Landeshauptstadt Hannover mit Wirksamkeit zum Schuljahr 2014/2015 beschlossen.

Wesentliche Ziele der Beschlussdrucksache Nr. 2120/2013 lassen sich wie folgt skizzieren:


· Einrichtung fester Bezugsgruppen und personalkontinuierlicher Betreuungs- und Angebotsformen, einhergehend mit einer erhöhten pädagogischen Fachlichkeit der Mitarbeiter/innen der GTS-Kooperationspartner

· Kleinere Betreuungs- und Angebotsgruppen, angestrebter Personalschlüssel 1:15

· Verbesserung der Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Akteur/innen im Ganztag

· Schärfung der pädagogischen Profile und Notwendigkeiten in Bezug auf den Betreuungs- und Bildungsanspruch des Ganztagschulangebotes


1.3 Runderlass des niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“

Mit der Bereitstellung deutlich höherer Finanzmittel und der darin beschriebenen Erweiterung des pädagogisch-organisatorischen Gestaltungsspielraums stellt der zum 01.08.2014 in Kraft getretene Runderlass des niedersächsischen Kultusministeriums einen bildungspolitisch richtungsweisenden Meilenstein für die qualitative Weiterentwicklung der Schullandschaft in Niedersachsen dar.

Wesentliche Ziele und Intentionen des Runderlasses lassen sich wie folgt beschreiben:


· Die Angleichung der Ressourcenzuweisung der bisher finanziell minimal ausgestatteten Ganztagsschulen auf 75 % von voll ausgestattete Ganztagschulen

· Die stärkere Einbindung von Lehrkräften im Ganztag, die zu einer sinnvollen Verzahnung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Angebote sowie zur bestmöglichen individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern beiträgt (das angestrebte Verhältnis in Bezug auf das Landesbudget ist 60:40)

· Die Kooperation mit externen Partnern als ein weiterhin bedeutendes Element in der Ausgestaltung der Ganztagsschule

· Die Ermöglichung teilgebundener bzw. voll gebundener Ganztagsschulformen, die durch die Rhythmisierung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Angebote eine stärkere Ausrichtung der pädagogisch zu gestaltenden Zeit an den Lebens- und Lernbedürfnissen sowie den Lernausgangslagen und individuellen Stärken der Schülerinnen und Schüler erlauben

1.4 Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und niedersächsischen Städten zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen

Die beschlossenen qualitätssteigernden Maßnahmen und die Erhöhung der finanziellen Mittel durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover sowie die nachfolgende Qualitätsoffensive der Niedersächsischen Landesregierung haben maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Ganztagsschulbetriebs in Hannover. Die daraus resultierenden und zu berücksichtigenden Planungsmaßgaben machen überall dort, wo sich niedersächsische Kommunen inhaltlich und finanziell beim Ausbau von Ganztagsgrundschulen engagieren, eine Abstimmung mit dem Land Niedersachsen notwendig. Mit dem Ziel der gemeinsamen Gestaltung eines anspruchsvollen Ganztagsangebotes für Kinder sowie zur Zufriedenheit der Eltern werden die abstimmungswürdigen Fragen der Umsetzung und Zusammenarbeit so geregelt, dass ein gemeinsames Handeln zwischen GTS und Städten sowie Kooperationspartnern ermöglicht wird. Um hierfür die Weichen zu stellen, werden in einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung folgende Aspekte des Zusammenwirkens zwischen Land, Kommunen und Kooperationspartnern festgeschrieben:


· Die Verständigung auf einen gemeinsamen Bildungsbegriff als Voraussetzung für die eigen- und selbstständige Zusammenarbeit zwischen Schule, Kommune sowie weiteren Kooperationspartnern bei der Gestaltung des Ganztagsangebotes unter dem Dach der Schule

· Ein unter allen Parteien intensiv abgestimmtes Ganztagschulkonzept, das die Grundsätze der Zusammenarbeit regelt und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst und konkretisiert werden kann

· Arbeitnehmerrechtliche Fragen, die die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zur Entwicklung einer gemeinsam getragenen Schul- und Lernkultur ermöglichen

· Die Schaffung der dafür notwendigen Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen


Wie bereits benannt, bedarf die Arbeit in interdisziplinären Zusammenhängen sowie in Personalzusammensetzungen unterschiedlicher Trägerschaft klarer Abstimmungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen. Diese sind in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und niedersächsischen Städten zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen grundsätzlich beschrieben und werden auf das Ganztagsmodell Hannover bezogen in einem Kooperationsvertrag festgehalten. Die Kernaussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

· Die Gesamtverantwortung für das Ganztagsangebot obliegt den Schulleitungen hannoverscher Ganztagsgrundschulen. Sie sind verantwortlich für den Einsatz der Landesmittel sowie für die inhaltliche und die organisatorische Ausrichtung des Ganztagsangebotes. Sie sind gegenüber den in Ganztagsschulzusammenhängen eingesetzten pädagogischen Mitarbeiter/innen des Landes sowie gegenüber den Lehrkräften weisungsbefugt.
· Die den Schulen von der Landeshauptstadt Hannover zur Seite gestellten Kooperationspartner sind mit der Planung und Durchführung von Ganztagsangeboten im Rahmen der zur Verfügung gestellten städtischen Finanzmittel betraut, die ihnen im Rahmen einer Zuwendung zur Verfügung gestellt werden. Eine Weisungsbefugnis besteht gegenüber den eigenen, im Ganztag tätigen pädagogischen Fachkräften.

· Schulleitungen und Kooperationspartner arbeiten vertrauensvoll und auf Augenhöhe zusammen und stimmen die pädagogischen Schwerpunkte und Handlungsbedarfe, die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sowie die dafür notwendigen Organisationsstrukturen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen inhaltlich eng miteinander ab. Dabei werden sie von Seiten der Landesschulbehörde und der Landeshauptstadt Hannover begleitet und unterstützt.



· Zum Zwecke gemeinsam getragener Qualitätsentwicklungsprozesse können Mitarbeiter/innen des Landes und des Kooperationspartners wechselseitig und auf Einladung an Gremien des jeweiligen Ganztagsschulpartners sowie an Fachtagungen des Landes oder der Stadt teilnehmen. (siehe Anlage 3)
· an den Ganztagsgrundschulen können sogenannte Steuerungsgruppen eingerichtet werden, die allen relevanten Akteur/innen der Ganztagsschule ein gemeinsames Forum bieten, in dem Aspekte der Qualitätsentwicklung des Ganztagsangebotes besprochen und für weitere Gespräche und Entscheidungen vorbereitet werden.

2. Zum Stand der Qualitätsentwicklung in hannoverschen Ganztagsgrundschulen

Im Folgenden wird der Stand der Qualitätsentwicklung an hannoverschen Ganztagsgrundschulen beschrieben.

Um die etwaige Erreichung avisierter Qualitätsziele erfassen zu können, wurden als Grundlage für die vorliegende Drucksache mit allen maßgeblichen Vertreter/innen hannoverscher Ganztagsgrundschulen Fachgespräche zum Stand der Umsetzung an den einzelnen Schulen geführt. An den Fachgesprächen haben Schulleitungen und Vertreter/innen der Kooperationspartner teilgenommen. Eine kontextbezogene, dynamische Aufnahme der Daten mit starker Orientierung am direkten Erfahrungs- und Alltagswissen der handelnden Akteur/innen bildet somit die Grundlage der nachstehenden Informationen.



2.1 Qualitätsentwicklung in den festen Betreuungs- und Angebotsgruppen und im Bezugspersonensystem

Die durch die Landeshauptstadt Hannover angestrebte Kontinuität in den Bezugsgruppen für die Kinder der 1. und 2. Jahrgänge konnte durchgehend umgesetzt werden. Mit dem Ziel der Verselbstständigung können mancherorts Kinder des 1. Jahrgangs, nach den Konzepten der meisten Schulen jedoch Kinder des 2. Jahrgangs auch an einzelnen jahrgangs-übergreifenden Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

In den Betreuungs- und Angebotsgruppen werden vielfach auch pädagogische Mitarbeiter/innen des Landes eingesetzt, die in der Regel die Kinder der Jahrgänge 3 und 4 in der Mittagszeit begleiten. Neben themenzentrierten außerunterrichtlichen Angeboten - aus den Bereichen Sport und Bewegung, kultureller Bildung, Basteln und Werken etc. - konnten für die Kinder der 3. und 4. Jahrgänge in größerem Umfang als bisher offene Gruppenangebote in den Ganztagnachmittag implementiert werden. Diese bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Gruppenangebote ermöglichen Kindern, die aus Betreuungsgründen an vier bis fünf Tagen am Ganztag teilnehmen oder tagesformbedingt an einzelnen Tagen mit themenzentrierten Angeboten überfordert sind, Gelegenheiten zum freien Spiel oder zu Ruhe und Entspannung.

Da das pädagogische Fachpersonal der Kooperationspartner nahezu durchgängig an bis zu fünf Tagen in der Woche tätig ist, konnte die Anzahl der Bezugspersonen im Ganztag deutlich reduziert werden.

Auf die Gesamtheit der Schulen bezogen kann eine Zunahme von pädagogisch qualifiziertem Fachpersonal auf Seiten der Kooperationspartner festgestellt werden - dies, obwohl auf dem Arbeitsmarkt ein Fachkräftemangel in pädagogischen Berufen vorherrscht.

Der angestrebte Betreuungsschlüssel von 1:15 konnte an einzelnen Grundschulen noch nicht durchgängig umgesetzt werden. Dennoch können positive Auswirkungen auf die Atmosphäre im Ganztag, das Gruppengeschehen und die Fachlichkeit im Ganztag konstatiert werden. Die Strukturen der festen Bezugsgruppen und die kontinuierlichen, pädagogisch verantwortlichen Bezugspersonen haben als spürbaren Effekt mehr Ruhe und eine deutlich ausgeglichenere Gesamtstimmung im Ganztagsgeschehen zur Folge.

Darüber hinaus können die pädagogischen Fachkräfte durch den kontinuierlichen Kontakt zu den Kindern in einem stärkeren Maße auf Tagesbefindlichkeiten oder Problemlagen der Kinder eingehen.

Generell ist daher eine Steigerung der Qualität in der Betreuung festzustellen. Die kontinuierlichen Bezugsgruppen für Erst- und Zweitklässler werden flächendeckend umgesetzt. Gleiches gilt für das Bezugspersonensystem in den Jahrgängen 3 und 4.



2.2 Qualitätsentwicklung durch Lehrkräfte im Ganztag

Der im Runderlass des Landes vorgesehene erhöhte Einsatz von Lehrkräften findet aufgrund ihrer Fachlichkeit hauptsächlich im Kontext von Angebotsformaten wie „Übendes Lernen“ oder vergleichbaren Förder- und Forderangeboten statt.Die Tätigkeit von Lehrkräften in den Arbeitsgemeinschaften des Ganztags bildet eher die Ausnahme.

Aufgrund der Begegnung von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften im Ganztag wird ein ganzheitlicherer, ressourcenorientierer Blick auf die Schüler/innen möglich. Die stärkere Einbindung und Präsenz von Lehrkräften im Ganztag wird deshalb insgesamt als positiv empfunden und inhaltlich begrüßt.



2.3 Externe Angebotspartner/-innen

In den Bereichen Sport und Bewegung, kulturelle Bildung mit den Teilbereichen Kunst, Musik, Tanz, etc. oder im Bereich Experimentieren und Forschen arbeiten die Ganztagsschulen weiterhin mehrheitlich mit externen Angebotspartnern aus dem Schulumfeld, dem Stadtbezirk oder dem Stadtgebiet zusammen. Abhängig von der Angebotsstruktur im Schuleinzugsbereich können Stadtteilbezüge mit unterschiedlicher Intensität und Vielfältigkeit hergestellt werden.

Die Zunahme pädagogisch ausgebildeten Fachpersonals und der zunehmende Einsatz von Lehrkräften im Ganztag sind budgetintensiv und reduzieren die von Seiten des Landes und der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Zusammenarbeit mit externen Partnern.

In der Konsequenz führt dies zu einer deutlicheren pädagogischen Schwerpunktsetzung und zur Entwicklung neuer Konzepte wie beispielsweise Werkstatt-, Atelier- oder Projektstrukturen.



2.4 Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten

Die Vernetzung zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten und pädagogischen Intentionen ist abhängig von der Organisationsform der Ganztagsgrundschulen.

Von den derzeit 28 nach dem Rahmenkonzept der Stadt Hannover begleiteten und geförderten Grundschulen sind 27 Schulen offene Ganztagsgrundschulen und eine Schule ist für alle Schüler/innen an 4 Tagen in der Woche verpflichtend teilgebunden.

Die Form der offenen Ganztagsschule, die aufgrund der Freiwilligkeit eine Trennung zwischen Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten notwendig macht, lässt nur bedingt Vernetzungsansätze zwischen dem Unterricht und dem Ganztagsangebot am Nachmitttag zu.

Im Hinblick auf ihre didaktische Fachkompetenz fällt in den Strukturen des offenen Ganztags besonders den Lehrkräften eine besondere inhaltliche Mittlerfunktion für die Verzahnung zwischen Vor-und Nachmittag zu, dies insbesondere auch in Bezug auf Lern(Zeit)Modelle, die eine Alternative zu den klassischen Hausaufgaben bieten.

Der multiprofessionellen Zusammenarbeit und inhaltlichen Abstimmung zwischen Landesmitarbeiter/innen auf der einen Seite und den pädagogischen Fachkräften der Kooperationspartner auf der anderen Seite werden auch durch arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt. Vor dem Hintergrund, dass Qualitätsentwicklungsprozesse im Ganztag die Fachkompetenz aller Beteiligten erfordern und eher erkenntnis- denn weisungsbasiert sind, müssen vielfach noch entsprechende Kommunikations- und Abstimmungsformen gefunden und eingeübt werden. Das interdisziplinäre Zusammenwirken, zu dem als Teilaspekt auch die sinnvolle Vernetzung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Bestandteile gehört, befindet sich demzufolge an den meisten Schulen noch im Aufbau.



2.5 Besondere pädagogische Herausforderungen in der Ganztagsgrundschule

Die inklusive Beschulung von Kindern sowie die Zunahme von Kindern ohne Deutschkenntnisse stellen weitere Herausforderungen für die Organisation eines Ganztagsschulangebotes dar, wenn die individuelle Förderung und die Maximierung von Teilhabechancen jeden Kindes im Vordergrund stehen sollen.



2.5.1 Inklusion

Im Rahmen der Fachgespräche wurde ermittelt, dass die Teilnahme von Kindern mit anerkannten pädagogischen Förderbedarfen an den Ganztagsschulangeboten in Hannover bisher eher gering ist.
Die individuellen Voraussetzungen für die Teilnahme in den Strukturen des offenen Ganztags werden im Einzelfall geprüft. Kinder, die einer Schulbegleitung bedürfen, sind in der Regel vom Ganztag ausgeschlossen, da diese für den Nachmittag nicht oder nur unzureichend finanziert wird. In den Ferien ist keine Schulbegleitung vorgesehen.

Die Absicht, Kinder mit anerkannten pädagogischen Förderbedarfen auch im Rahmen der städtischen Zuwendungen doppelt zu zählen, wird von Ganztags-Kooperationspartnern und Schulleitungen begrüßt.



2.5.2 Kinder ohne Deutschkenntnisse

Die Zuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten und die weltweit hohe Zahl von Flüchtlingen haben Auswirkungen auf die Schülerschaft an hannoverschen Schulen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Teilnahme an den offenen Ganztagsschulangeboten Kinder ohne Deutschkenntnisse beim Spracherwerb unterstützt, denn neben den Sprachlernklassen des Vormittags können Kinder im Ganztag am Schulleben partizipieren, spielerisch Kontakte zu Kindern mit Deutsch als Erstsprache herstellen und so alltagsnahe Sprachmuster aufgreifen und erlernen. Die schrittweise ausgebaute Teilnahme der Kinder am Ganztagsangebot einer Grundschule wird daher pädagogisch grundsätzlich begrüßt. Allerdings bergen die offenen Strukturen des Ganztags, die Gruppendynamiken und -größen die Gefahr der Überforderung der Kinder oder des pädagogischen Personals.



Zwischenfazit

Eine pädagogisch adäquate Aufnahme der oben beschriebenen Gruppen von Kindern (s. 2.5.1 und 2.5.2) im Betreuungs- und Bildungskontext hannoverscher Ganztagsgrundschulen würde kleinere Gruppen und/oder speziell geschultes Personal erfordern.

Schulleitungen und Kooperationspartner stellen fest, dass die strukturellen Rahmenbedingungen, vor allem wegen des an manchen Schulstandorten zu erwartenden Anstiegs dieser Schüler/innengruppen unzureichend sind.



2.6 Gender Mainstreaming

Weiterhin wichtig für die Qualitätsentwicklung des Ganztagsschulangebots ist das Thema Gender Mainstreaming. Im Sinne des Gender Mainstreamings muss auf das gleichberechtigte Zusammenleben und –lernen von Jungen und Mädchen im Rahmen einer geschlechterbewussten Grundschule hingewirkt werden. Die breite Palette der außerunterrichtlichen Angebote an hannoverschen Ganztagsgrundschulen bietet Mädchen und Jungen gleichermaßen vielfältige Identifikationsmöglichkeiten. Es besteht ein grundsätzliches Bewusstsein bei den verantwortlichen Akteur/innen in hannoverschen Ganztagsgrundschulen in Bezug auf geschlechterbewusste pädagogische Ansätze, die in bewusst geschlechtlich homogenen oder heterogenen Angebotsformaten ihren Ausdruck finden. Durch die mehrheitlich gemischtgeschlechtlichen Lerngruppen im Ganztag wird zum Abbau von Stereotypen in Bezug auf das Geschlechterverhältnis und zur Flexibilisierung von Geschlechterrollen beigetragen.

Die Anzahl männlicher pädagogischer Fachkräfte konnte durch die Kooperationspartnerschaft hannoverscher Ganztagsgrundschulen mit Trägern der Jugendhilfe sowie durch die Zusammenarbeit mit externen Angebotspartnern deutlich gesteigert werden. Diese Steigerung des Einsatzes von männlichem Personal im Ganztag wird in der ansonsten eher weiblich dominierten Schulform der Grundschule als sehr positiv empfunden.


3. Ausblick

3.1 Qualifizierung und Fortbildung

Aufgrund des Fachkräftemangels und der vielfach notwendigen Entfristung von Arbeitsverträgen pädagogisch tätiger Mitarbeiter/innen bei den Kooperationspartnern, die nicht über pädagogische Fachqualifikationen verfügen, ist der umfassende Einsatz pädagogischer Fachkräfte mit der beruflichen Qualifikation Erzieherin/Erzieher oder Sozialassistentin/Sozialassistent an den derzeit 28 Ganztagsgrundschulstandorten Hannovers nicht durchgängig umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund hat sich eine schulübergreifende Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen von GTS-Kooperationspartnern, Schulleitungen und dem Fachbereich 42 S zum Ziel gesetzt, Qualifizierungsmodule zu erarbeiten, die besonders für die nicht formal oder unzureichend qualifizierten Mitarbeiter/innen im Ganztag verpflichtender Bestandteil der Fortbildung und Voraussetzung für die Tätigkeit an Ganztagsgrundschulen werden soll. Sie wird einen zertifizierten Abschluss zum Ziel haben und zur Tätigkeit an hannoverschen Ganztagsgrundschulen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem der hannoverschen Ganztagsschulkooperationspartner berechtigen. Für pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal soll diese Maßnahme als Zusatzqualifikation dienen.

Mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme ist die Volkshochschule Hannover betraut. Die Beteiligung und Mitwirkung von Kooperationspartnern an der Qualifizierungsmaßnahme ist vorgesehen und wird zeitnah im Rahmen einer sogenannten Dozent/innen-Konferenz geregelt.



3.2 Gebundene Formen der Ganztagsschule

Mit dem neuen Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ besteht für alle Ganztagsschulen in Niedersachsen die Möglichkeit der Beantragung gebundener Ganztagsschulformen, die für alle Schüler/innen teilweise oder voll umfänglich verpflichtenden Ganztagsunterricht zur Folge hätten. Obgleich die teilgebundene oder voll gebundene Ganztagsgrundschule den pädagogischen Gestaltungsraum vergrößern und die Rhythmisierung von Unterricht sowie außerunterrichtlichen Angeboten ermöglichen, wollen die meisten Ganztagsgrundschulen zunächst am Status der offenen Ganztagsschule festhalten. Unabhängig vom zu ermittelnden Elternwillen im Schuleinzugsgebiet müssen die Voraussetzungen vor Ort geprüft werden und gegeben sein. Dazu gehören allem voran die räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Aus dem Grundschulleitungskreis der Landeshauptstadt Hannover gibt es das deutliche Signal, den Weg in gebundene Formen des Ganztags mit der Landeshauptstadt Hannover abzustimmen und zu koordinieren.



3.3 Weitere Planungen

3.3.1 Projekt Kulturschule

Im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung von Ganztagsschulangeboten soll an ausgewählten Schulstandorten der Versuch unternommen werden, Modelle mit dem Schwerpunkt „Kulturelle Bildung“ zu implementieren. Neben der Stärkung nachhaltiger Strukturen von Angeboten der kulturellen Bildung soll es in diesem Zusammenhang um ästhetische Bildung in einem umfassenden Sinne gehen, die alle Bereiche der Schule umfasst.

Die Modellschulen mit dem Schwerpunkt der kulturellen Bildung können zur inhaltlichen Vernetzung zwischen Vor- und Nachmittag beitragen.

In einem ersten Schritt werden die betreffenden Schulen und ihre Ganztagskooperationspartner eingeladen, Chancen, Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und die Voraussetzungen für Gelingensbedingungen zu erörtern. Hierzu sollen Prozessschritte zur nachhaltigen Entwicklung eines gemeinsam gelebten kulturellen Bildungsschwerpunktes und zur Erreichung einer echten Partizipationskultur entwickelt werden, die allen Kindern die Möglichkeit zu kultureller Teilhabe eröffnet.

3.3.2 Projekt Kinderdemokratie

Demokratische Grundstrukturen können wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge bereits im frühen Kindesalter gelegt und gelernt werden. Im Rahmen eines in Planung befindlichen Kinderdemokratieprojekts sollen Schüler/innen an ausgewählten Schulstandorten in der Landeshauptstadt Hannover durch demokratiedidaktisch aufbereitete Bildungseinheiten Wissen über Kinderrechte, Demokratie und Möglichkeiten von Partizipation im direkten Umfeld ihrer Schule erlangen. Ziel der wissenschaftlich begleiteten Bildungseinheiten ist die Entwicklung politischen Selbstzutrauens bei Kindern, das sie in die Lage versetzen soll, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds teilzuhaben. Hierbei und beim Ausbau bereits vorhandener partizipativer Strukturen an Grundschulen, wie beispielsweise Schüler/innenparlamenten oder Schüler/innensprecherkreisen, müssen Schulen auch von externen Expert/innen gestärkt und unterstützt werden. Da Partizipation auch ein Qualitätsmerkmal des hannoverschen Programms zum Ausbau von Ganztagsschulen ist und sich das Stadtentwicklungskonzept Hannover 2030 die Stärkung von Teilhabe- und Beteiligungsstrukturen zum Ziel gesetzt hat, soll mit dem angestrebten Kinderdemokratieprojekt ein Beitrag hierzu geleistet werden.

Zu den beiden hier vorgestellten Projektbereichen werden Fachtage geplant.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beim Ausbau von Ganztagsgrundschulen werden Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angesprochen. Für Eltern bieten sich Möglichkeiten der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf (siehe auch Punkt 2.6)

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

42.12 .2
Hannover / Feb 6, 2015