Drucksache Nr. 0372/2013:
Zustimmung zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens
- Klingerstraße -

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0372/2013
2
 

Zustimmung zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens
- Klingerstraße -

Antrag,

dem Einleiten der Planfeststellung für die Klingerstraße, wie in den Anlagen dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKom VG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Durch die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens entstehen zunächst keine Investitionskosten.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

In der Klingerstraße kommt es in den Hauptverkehrszeiten häufig zu Rückstaus vor der Lichtsignalanlage Hermann-Bahlsen-Allee zurück bis in die Ausfahrten des Weidetorkreisels. Größtes Problem ist hier der von Süden kommende und nach Westen fahrende Linksabbieger, der den Verkehr auf der Klingerstraße von Norden kommend, passieren lassen muss. Für die vorhandene Verkehrsmenge ist eine Fahrspur nicht ausreichend. Insofern besteht Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen im Knotenpunktzulauf südlich der Hermann-Bahlsen-Allee und für bauliche und betriebliche Maßnahmen an der o.g. Lichtsignalanlage.

Im Untersuchungsbericht zur intelligenten Steuerung für Lichtsignalanlagen im Straßenzug Langenforther Straße, Eulenkamp, Klingerstraße, Karl-Wiechert-Allee wurde zur Verbesserung der Situation der Bau einer zusätzlichen Fahrspur vom Weidetorkreisel bis zur Signalanlage Hermann-Bahlsen-Allee empfohlen. Hiernach sollte zweispuriges Linksabbiegen ermöglicht werden und im Eingangsbereich der Hermann-Bahlsen-Allee eine zweite Geradeausspur angelegt werden.

Das auf den Straßenflächen anfallende Regenwasser wird derzeit konventionell über Straßenabläufe in einen Kanal entwässert. Im Zuge des Umbaus soll das Regenwasser, das auf der östlichen Fahrbahnhälfte der Klingerstraße anfällt, in Mulden versickert werden.

Die Klingerstraße ist eine stark belastete Hauptverkehrsstraße mit ca. 46.000 Kfz/24h im Querschnitt. Bei Neubauten und wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen ist die Einhaltung der in der 16. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu prüfen.
Ergebnis der beauftragten Lärmschutzuntersuchung ist, dass Schallschutzmaßnahmen notwendig werden.

Bedingt durch den Bau der Zusatzspur und der Lärmschutzwand müssen Bäume gefällt werden. Diese Bäume sollen im erweiterten Planungsraum ersetzt und ausgeglichen werden.

Der vorliegende Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Ansprüche der Träger öffentlicher Belange erarbeitet.

2. Beschreibung des Vorhabens

Das geplante Bauvorhaben umfasst die Teilmaßnahmen Straßenbaumaßnahmen (A), Entwässerungsmaßnahmen (B), aktive und passive Schallschutzmaßnahmen (C), umweltrelevante Maßnahmen in den Freianlagen (D), Maßnahmen an oder für Versorgungsleitungen (E).

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

A. Straßenbaumaßnahmen

Die Fahrbahn der Klingerstraße erhält zukünftig auf der Ostseite einen etwa 160 m langen Zusatzfahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m.
Auf einer Strecke von etwa 150 m Länge schließt an die Fahrbahn ein Bankett an, um die Entwässerung in den Seitenraum zu ermöglichen. Nördlich davon wird die Fahrbahn wie im Bestand durch einen Hochbord eingefasst.

Um den Abfluss des Verkehrs aus der neu entstehenden Linksabbiegespur gewährleisten zu können, wird die Mittelinsel in der Hermann-Bahlsen-Allee nach Süden zugunsten eines zusätzlichen Fahrstreifens in Fahrtrichtung Westen verschoben. Dadurch wird ein Linksabbiegestreifen in der Hermann-Bahlsen-Allee in Richtung Klingerstraße Nord entfallen. Dies ist nach signaltechnischer Prüfung für die vorhandene Verkehrsbelastung ausreichend..

B. Entwässerungsmaßnahmen

Das anfallende Niederschlagswasser wird in Rasenrinnen im Straßenseitenraum gesammelt und oberflächlich der Versickerungsmulde auf der Ostseite der Lärmschutzwand zugeführt. Die Lärmschutzwand wird mit flachen Rahmendurchlässen an zwei Stellen unterquert.
Die 1.000 m² große Rasenmulde wird mit flachen Böschungen (i. d. R. 1:8) modelliert und so gestalterisch unauffällig in die Grünfläche integriert. Die Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen hat die Formgebung maßgeblich bestimmt. Die Sohle liegt zwischen ca. 0,5 bis 0,7 m unter bestehendem Gelände. Beim 5-jährigen Bemessungsregen wird die Mulde 0,22 m eingestaut.

C. aktive und passive Schallschutzmaßnahmen

Der aktive Schallschutz zu Gunsten der Bebauung am Schäferweg soll durch den Bau einer begrünten Lärmschutzwand gewährleistet werden. Bei der Planung dieser Wand waren neben den Schallschutzanforderungen auch der Gehölz- und Leitungsbestand in den Freianlagen zu berücksichtigen. Aus gestalterischen Gründen wurde die Wand in einem organisch schwingendem Verlauf trassiert. Die Wand wird aus insgesamt fünf bogenförmigen Elementen bestehen, die überwiegend durch Elemente aus Corten-Stahl verbunden werden.
Bezogen auf diese Trassierung ergibt sich nach Berechnungen des Schallgutachters eine erforderliche Wandhöhe von ca. 3,00 m. Die Begrünung der Wand erfolgt über Pflanzstreifen am Fuß der Wand, in die rankende Gewächse gepflanzt werden. Es handelt sich um eine gleichermaßen ökologische wie platzsparende Konstruktion, die keiner Fundamente bedarf. Daher ist die Wand im Vergleich zu anderen Wandsystemen sehr günstig und gut in die Umgebung zu integrieren.

Zusätzlich zu den aktiven Schallschutzmaßnahmen besteht an einzelnen Gebäuden im Umfeld der Baumaßnahme dem Grunde nach Anspruch auf passiven Schallschutz

D. umweltrelevante Maßnahmen in den Freianlagen

Die Planung der Verkehrsanlagen und der Lärmschutzwand erfolgte unter Berücksichtigung des Baumbestandes. Bedingt durch den Zusatzfahrstreifen und die Lärmschutzwand ist es jedoch nicht vermeidbar, einzelne Bäume zu entfernen oder aufzuasten.

Im landschaftspflegerischen Begleitplan werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die nicht zu vermeidenden Umweltbeeinträchtigungen beschrieben. Kernstück ist dabei die Neupflanzung von 34 Bäumen im erweiterten Planungsbereich.

E. Maßnahmen an oder für Versorgungsleitungen

Neben Leitungssicherungsmaßnahmen ist bedingt durch den Zusatzfahrstreifen die Verlegung eines Lichtwellenleiters des Hauptamtes der Stadt Hannover geplant.

Planunterlagen

Der Entwurf für die Verkehrsanlagen, die Entwässerung, die Lärmschutzwand und die Freianlagen ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

3. Kosten / Finanzierung

Die aktuelle Kostenberechnung ermittelt rund 1,42 Mio. € als Finanzierungsumfang.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden möglicherweise Forderungen Dritter erhoben, die aufgrund des Beschlusses außerdem zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund wird die Verwaltung nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens die





politischen Gremien in einer gesonderten Drucksache um Zustimmung für die planfestgestellten Unterlagen einschließlich Baubeginn der ggf. fortgeschriebenen Kosten bitten.

Bei der Baumaßnahme kommt die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Anwendung.
Es wird ein Antrag auf Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) gestellt.

4. UVP

Eine UVP ist nicht erforderlich. Das geplante Vorhaben ist im Maßnahmenkatalog der Anlage 1 zu § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) nicht aufgeführt.
Da der Ausbau der Klingerstraße auch Eingriffe in die angrenzenden Freianlagen der vorhandenen Straße zur Folge hat, wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt.

5. Bauzeit / Bauablauf

Sobald die politischen Beschlüsse zur Einleitung einer Planfeststellung vorliegen, wird das Verfahren eingeleitet. Ziel ist eine Durchführung der Arbeiten an der Fahrbahn in den Sommerferien 2014. Vorab sind ab dem Frühsommer vorbereitende Baumaßnahmen erforderlich.

Vor Beginn der Baumaßnahmen erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.
66.22 
Hannover / 14.02.2013