Informationsdrucksache Nr. 0369/2009:
Alkoholprävention und Testkäufe

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Damen und Herren des Rates zur Kenntnis
 
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0369/2009
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Auf Nachfrage zur Kenntnis an die Stadtbezirksräte 1 bis 13

Alkoholprävention und Testkäufe

Mit der Drucksache 0125/2008 N 1 hat die Verwaltung das Alkoholpräventionskonzept 2008 / 2009 vorgelegt. Unter dem Motto „Mehr Fun – weniger Alkohol“ wurden Maßnahmen des erzieherischen und des kontrollierenden Jugendschutzes, die zu den originären Aufgaben des städtischen Jugendschutzes gehören, in der Landeshauptstadt konzeptionell gebündelt.
Ziel der Präventionsarbeit ist es, den Minderjährigen einen bewussten Umgang mit Alkohol nahe zu legen und beim problematischen Konsum eine beratende Unterstützung zu vermitteln. Eltern und pädagogische Fachkräfte sind ebenfalls als Zielgruppe angesprochen.

Mit großem Erfolg wurden bereits u.a. Anti-AlkoholAktionsTage an hannoverschen Schulen (2008: über 1.700 Schüler/innen) und AlkoholPräventionsTage im CinemaxX (2008: 1.700 Schüler/innen) durchgeführt; alkoholfreier Wagen im 96-Fanzug (2008: 850 Teilnehmer/innen) und Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund wurden umgesetzt. Für die Alkoholprävention arbeitet die Stadt Hannover mit 17 Kooperationspartnern zusammen

Bei den genannten Veranstaltungen tauchte immer wieder das Problem auf, dass (hochprozentiger) Alkohol problemlos von Jugendlichen zu kaufen ist und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes damit häufig missachtet werden.

Im Rahmen ihrer Sicherheitspartnerschaft haben Polizei Hannover und Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der geschilderten Problematik in einer dreimonatigen Erprobungsphase erstmalig Testkäufe durchgeführt, bei denen 16- und 17-jährige Schülerinnen der Polizeifachschule als Testkäufer/innen eingesetzt wurden.


Erprobungsphase Testkäufe
An insgesamt vier Werktagen versuchten die Testkäufer/innen "auf Sichtweite" und in Begleitung des Jugendschutzes und der Polizei in der Zeit zwischen 14:00 und 22:00 Uhr in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen „hochprozentigen“ Alkohol (Spirituosen) zu kaufen.

Die Testkäufe wurden mit einem hohen Personalaufwand betrieben:
- 3 Mitarbeiter/innen des Jugendschutzes
- 5-8 Testkäufer/innen
- bis zu 8 Kräfte der Polizei

Diese Personen wurden in drei Teams aufgeteilt, die zeitgleich in unterschiedlichen Stadtteilen unterwegs waren. Dadurch konnten Testkäufe an 158 Verkaufsstellen in 21 Stadtteilen durchgeführt werden. Dies entspricht einem Anteil von 7% aller ständigen Verkaufsstellen für Alkohol in der Stadt (ca. 2000). Neben zufällig ausgewählten Verkaufsstellen wurden auch solche aufgesucht, über die sich Bürger/innen, Schulen und Jugendeinrichtungen beschwert hatten.


Ergebnisse Testkäufe
Nach Auswertung der Erprobungsphase Ende Januar 2009 zeigt sich eine erschreckende Bilanz:
  • 110 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden bei den 158 Testkäufen festgestellt; das entspricht einem Anteil von 70%.
  • Supermärkte schneiden mit 30 Verstößen bei 41 Testkäufen (73,9%) am Schlechtesten ab, gefolgt von Kiosken mit 72,1 % (62 Verstöße von 86 Testkäufen) und Tankstellen mit 58,1 % (18 Verstöße von 31 Testkäufen).

Weiterhin wurde festgestellt, dass
  • die Uhrzeit für die Abgabe von (hochprozentigem) Alkohol keine Rolle spielt;
  • es keine geschlechtsspezifischen Besonderheiten bei der Verkaufssituation gab;
  • es eine ganz klare Hemmschwelle des Verkaufspersonals nach dem Alter und insbesondere nach dem Ausweis zu fragen gibt;
  • die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Verkaufsstellen in den 21 Stadtteilen keinen Rückschluss auf eine Ballung von Verstößen in bestimmten Stadtteilen zulassen.

Die anschließenden Gespräche bzw. die Einleitungen von Bußgeldverfahren wurden gemeinsam durch die Stadt und die Polizei wahrgenommen. Auch bei Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gab es ein kurzes Feedback-Gespräch mit den Verkäufern/Verkäuferinnen, sowie ein kurzes Informationsschreiben an die Betreiber/innen zum Hintergrund der Aktion.


Sanktionen gegen Verstöße
Derzeit sind 59 Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

Die Verhängung eines Bußgeldes kann dabei – abhängig von den Umständen des Einzelfalles – auch schon bei erstmaliger Verstoßfeststellung geschehen.

Der Bußgeldrahmen liegt zwischen 5,-- und 50.000,-- €. Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe wird zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln unterschieden. Das Vorbringen der Betroffenen wird in jedem Einzelfall berücksichtigt. In den zu sanktionierenden Fällen werden Bußgelder verhängt (also höher als ein Verwarngeld von max. 35,--. €).

Die verantwortlichen Gewerbetreibenden werden mit höheren Bußgeldern belegt als das Verkaufspersonal. Bei Wiederholungstaten wird das Bußgeld erhöht.


Perspektive der Präventionsarbeit
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse hat sich das Instrument der Testkäufe im Rahmen der Alkoholprävention des Jugendschutzes etabliert und soll deshalb in Kooperation mit der Polizei auch zukünftig in unregelmäßigen Abständen durchgeführt werden.


Testkäufe stellen für die LHH ein Instrument der Alkoholprävention dar, das eingebettet ist in das städtische Gesamtkonzept "Mehr Fun - weniger Alkohol"

Das Gesamtkonzept sieht für 2009 u.a. folgende weitere präventive Schwerpunkte vor:

- Schulungen des Verkaufspersonals im Einzelhandel/Azubis
- Fortführung der Anti-AlkoholAktionsTage in hannoverschen Schulen
- Kooperation mit üstra (seit Mitte Januar 09)
- Fortführung alkoholfreier DB-Wagen im 96-Fanzug
- Fortführung der Kooperation mit dem Stadtsportbund und Sportvereinen
- Fortführung der Teilnahme am HaLT-Projekt wie z.B. der Zusammenarbeit mit dem Kinderkrankenhaus auf der Bult (eingelieferte alkoholisierte Minderjährige)

Das Konzept „Mehr Fun – weniger Alkohol“ ist zunächst auf die Jahre 2008 und 2009 angelegt. In der zweiten Jahreshälfte ist zu prüfen, in welcher Form und in welchem Umfang die Alkoholprävention in der Landeshauptstadt weiter geführt werden soll.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Präventionsangebote richten sich sowohl an männliche als auch weibliche Kinder und Jugendliche gleichermaßen, sowie deren Eltern. Besonders bei den schulischen Veranstaltungen werden geschlechtsspezifische Themen aufgegriffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Maßnahmen des erzieherischen und des kontrollierenden Jugendschutzes binden jedoch die vorhandenen Ressourcen des Sachgebietes in einem beträchtlichen Umfang.

51.5 
Hannover / 16.02.2009