Antrag Nr. 0368/2015:
Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)

Antrag

Für Fahrradfahrer bleibt das Rechtsabbiegen von der Brühl- in die Goethestraße Richtung Steintor und von der Goethestraße in die Brühlstraße Richtung Königsworther Platz weiterhin ohne Regulierung von außen durch eine Lichtsignalanlage („Ampel“) möglich.

Begründung

Nicht durch Lichtsignalanlagen von außen reguliertes Rechtsabbiegen ist die Norm beim hannoverschen Radwegebau. Dies sollte beibehalten werden. Radverkehr ist in viel geringerem Maße auf Regulierung von außen angewiesen als motorisierter Individualverkehr. Dementsprechend sollten auch die Verkehrsanlagen für den Radverkehr gestaltet sein.

Dirk Hillbrecht
Einzelvertreter im Rat der Stadt Hannover