Antrag Nr. 0367/2015:
Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. Nr. 2475/2015 (Stadtbahnstrecke D-West - Citystrecke, - Abschnitt 3: Steintor und Goethestraße Ost (Nordmannpassage – Leibnizufer)- Abschnitt 4: Goethestraße West (Leibnizufer bis Goetheplatz) - Abschnitt 5: Braunstraße (Goetheplatz – Spinnereistraße)

Antrag

Die Fußwegquerung der Kurt-Schumacher-Straße zwischen Nordmannpassage und Odeonstraße wird weiterhin als Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") ausgeführt. Es wird keine Lichtsignalanlage ("Ampel") aufgestellt. Der Überweg wird nötigenfalls so umgeplant, dass Stadtbahnschienen und Fahrbahnen des Individualverkehrs baulich getrennt sind.

Begründung

Der Fußgängerüberweg hat sich an dieser Stelle bewährt. Er räumt zudem - anders als die Lichtsignalanlage - dem Fußgängerverkehr unbedingten und dauerhaften Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr ein. So wird dem erklärten Ziel hannoverschr Verkehrspolitik Vorschub geleistet, insbesondere andere Verkehrsarten als den motorisierten Individualverkehr zu fördern. Eine Lichtsignalanlage an dieser Stelle birgt zudem die Gefahr der Überregulierung, da sich in nur 50 bzw. 250 Metern Entfernung die nächsten entsprechenden Anlagen befinden.

Dirk Hillbrecht
Einzelvertreter im Rat der Stadt Hannover