Drucksache Nr. 0367/2007:
Marktgebührensatzung (Gebührenkalkulation für die Jahre 2007 - 2009)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0367/2007
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Marktgebührensatzung (Gebührenkalkulation für die Jahre 2007 - 2009)

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte geänderte Marktgebührensatzung mit dem Kalkulationszeitraum 2007 - 2009, unter Berücksichtigung der als Anlage 3 beigefügten Gebührenkalkulation, zu beschließen.
Mit der Anlage 2 erhalten Sie eine Ausgabenübersicht der Jahre 2004 und 2005, sowie eine Prognose der Jahre 2006 - 2009

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung ist so formuliert, dass keine geschlechterspezifischen Beeinträchtigungen vorkommen. Besondere geschlechterspezifische Belange sind nicht zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt. Es handelt sich hierbei um die Ermittlung einer kostendeckenden Gebühr.

Begründung des Antrages

Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen ist der § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).

Die neue Gebührenkalkulation basiert auf der Grundlage des Gutachtens von Heyder und Partner aus dem Jahre 2004. Hier wurden die derzeitig gültigen Marktgebühren ermittelt, indem die gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung auf die potentiellen Benutzer nach Maßgabe des in der Kostenermittlung zugrunde gelegten Gebührenmaßstabs verteilt wurden, wobei der voraussichtliche Umfang der Benutzung bzw. Leistung geschätzt werden musste.


Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen.

In der neuen Gebührenkalkulation wurden im Bereich der Wochen – und Bauernmärkte die Personalkosten aktuell angepasst, die kalkulatorischen Kosten für die Neuanschaffung der Marktschränke, sowie die anteiligen Werbungskosten berücksichtigt.

Im Bereich der Jahrmärkte und des Weihnachtsmarktes wurden in der Kostenermittlung ebenfalls die Personal – und Werbungskosten den tatsächlichen Ausgaben angepasst.

Für den vom Fachbereich Wirtschaft veranstalteten Jahrmarkt (Pöttemarkt) befindet sich eine weitere Drucksache im Verfahren. Die Neukonzeption sieht unter anderem eine verkürzte Veranstaltungsdauer von 3 Tagen sowie einen Wechsel des Platzes auf die Fläche am Markte vor (DS 084/2007). Aufgrund des linearen Kostenverlaufes und identischer Bemessungseinheiten wurde die Einzelkalkulation für das Jahr 2007 auch auf die Jahre 2008 und 2009 übertragen. Eine Änderung der Marktsatzung wird nach erfolgreicher Umsetzung des Konzepts vorgenommen.

Zudem wurde für den Weihnachtsmarkt eine Sonderregelung für Karussells eingerichtet. Die Flächen der Fahrgeschäfte werden mit der Gebühr für die Stände im Bereich der Handwerker berechnet, da sie trotz der großen Flächeninanspruchnahme keine vergleichbaren Umsätze erzielen. Das Kassenhäuschen wird bis zu einer Größe von 3 x 2 Metern nicht mitberechnet.

Im Ergebnis werden sich die Gebühren für Wochen- und Bauernmärkte im Bereich der Jahreserlaubnisse nicht verändern. Gleiches gilt für die Tageszahler. Hier wurde lediglich die erhöhte Mehrwertsteuer angepasst, da diese bei den Tageszahlern in der Gebühr enthalten ist. Die Gebühren für die Jahrmärkte wurden um ca. 10 % erhöht, um die angestrebte Neukonzeption des Pöttemarktes umzusetzen.
Die Gebührenberechnung für den Weihnachtsmarkt ergab eine Erhöhung um bis zu ca. 2,35%.


Die weiteren Regelungen entsprechen der bisherigen Gebührensatzung.

Die Verbände sind zur neuen Gebührensatzung gehört worden.
23.4 / Flohr
Hannover / 14.02.2007