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Umstrukturierung Familienzentrum Gnadenkirche zum heiligen Kreuz
Antrag,
zu beschließen,
- in der Kindertagesstätte "Familienzentrum Gnadenkirche zum Heiligen Kreuz" Gleiwitzer Strasse 25 in 30519 Hannover-Mittelfeld, in Trägerschaft des ev.-luth.-Stadtkirchenverbandes Hannover KdöR, eine Krippengruppe (15 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Krippengruppe (12 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren und
- dem Träger ab dem 01.08.2024, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen entsprechend der mit dem Träger vereinbarten Förderungen für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€0.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
€0.00 |
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€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€0.00 |
Abschreibungen |
€0.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€0.00 |
Transferaufwendungen |
€5,000.54 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
(€5,000.54) |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
(€5,000.54) |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Die fünfgruppige Einrichtung bietet derzeit folgendes Betreuungsangebot:
- 67 Kindergartenplätze (1 x 25 Pl./2 x 21 Pl.)
- 30 Krippenplätze (2 x 15 Pl.)
Im Stadtbezirk Döhren-Wülfel besteht zunehmend Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen, der nicht mit den bereits vorhandenen Angeboten abgedeckt werden kann.
Der Träger beantragte die Einrichtung einer integrativen Krippengruppe mit 2 Plätzen für Kinder mit entsprechendem heilpädagogischem Förderbedarf, da es in der letzten Zeit vermehrt zu entsprechenden Anfragen gekommen ist und die Kindertagesstätte ein solches Angebot zur Verfügung stellen möchte. Perspektivisch strebt der Träger auch die Einrichtung von integrativen Kindergartenplätzen zum Kindergartenjahr 2025/2026 an, um dann eine entsprechende Anschlussbetreuung anbieten zu können.
Die baulichen und personellen Voraussetzungen für die geplante Integrationsgruppe sind bereits vorhanden.
Die Planung wurde durch den Träger der Einrichtung im Vorfeld mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover -Landesjugendamt- abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / Feb 15, 2024