Antrag Nr. 0365/2011:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2493/2010 N 1 (Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V.)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0365/2011 (Originalvorlage)
2493/2010 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2493/2010 N 1 (Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V.)

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:

Antrag,
1. den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über die Teilfläche BI, Theaterwerkstatt und Mezzo des Raschplatzpavillons (gem. Anlage 1) mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab dem 01.01.2012, wobei der Vertrag inhaltlich anhand folgender Vorgaben abgeändert wird:
- sämtliche Kosten, die aus der Nutzung des Mietgegenstandes entstehen, trägt ohne Begrenzung der Mieter
- es wird ein üblicher Mietkostenindex eingefügt
- mit dem Mieter wird eine Mietsicherheit in Höhe von 3 Monatsmieten vereinbart
- den Mietvertrag für den gastronomischen Betrieb schließt die Landeshauptstadt direkt mit dem Betrieb ab. Die Miete fließt direkt der Landeshauptstadt zu.
- ebenso wird der Mieter verpflichtet eine Inventarversicherung in geeigneter Höhe abzuschließen.

und

2. den Abschluss eines Vertrages über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. (gem. Anlage 2) mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 01.01.2012, wobei die Summe im Zuwendungsvertrag um die Mehrkosten, die die Änderungen des Mietvertrages unter 1. bewirken, erhöht wird.


sowie
3. die Kündigung des Vertrages vom 12. September 1988 mit der Bürgerinitiative (BI) Raschplatz

zu beschließen.

Begründung:

Zur Änderung bei 1.
Der Mieter soll exemplarisch folgende Kosten aus dem Mietverhältnis tragen, z.B. die Kosten aller zu wartenden Anlagen und Gegenstände ohne Begrenzung einer Kostenhöhe, die Übernahme sämtlicher Reparaturkosten bis zu einer Höchstgrenze von 8 % der Jahresmiete und im Einzelfall bis max. 5.000 Euro. Die Betriebskosten werden von Anfang an in der jeweils anfallenden Höhe gezahlt.

Zur Änderung bei 2.
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zur Transparenz und besseren Übersichtlichkeit der Zuwendungen der Landeshauptstadt an Dritte beitragen und keinesfalls die Bürgerinitiative schlechter stellen.


Jens Seidel
Vorsitzender