Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover
Antrag,
zu beschließen, dem Turn-Klubb zu Hannover (TKH) für die Realisierung des Familiensportzentrums auf dem Vereinsgelände an der Tiergartenstraße eine Zuwendung in Höhe von bis zu
2.400.000 €
zu bewilligen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel im Rahmen der Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2027/28 und der Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden können.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Familiensportzentrum steht allen Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise zur Nutzung zur Verfügung. Insbesondere soll im Zuge des Projekts Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Auswirkungen der Maßnahme auf das Klima werden als neutral eingestuft.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 42101500 | Sportentwicklungsplanung |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
|---|
|
| | Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€2,400,000.00 |
| |
|
| Saldo Investitionstätigkeit |
(€2,400,000.00) |
|
Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101 | Sportförderung - Zuschüsse lfd. Zwecke an übrige Bereiche |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
|
| | Abschreibungen |
€26,666.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€36,000.00 |
| |
|
| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€62,666.00) |
|
|
|
|
Die Zuwendung in Höhe von insgesamt 2.400.000 € soll dem Verein in drei Jahresraten zur Verfügung gestellt werden. Die für das 2026 vorgesehenen Mittel in Höhe von 1 Mio. € stehen im TH 52 zur Verfügung. Die für die Jahre 2027 (1 Mio. €) und 2028 (0,4 Mio. €) vorgesehenen Mittel sollen im Haushalt 2027/2028 etatisiert werden.
Begründung des Antrages
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2021/2022 wurde zur Drucksache Nr. H-0125/2021 beschlossen, dem Turn-Klubb zu Hannover in den Jahren 2021 bis 2023 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. € für den Um- und Ausbau seiner Sportanlage an der Tiergartenstraße zu einem inklusiven Familiensportzentrums zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung dem Verein für einen 1. Bauabschnitt, der der den teilweisen Umbau der Außensportanlage beinhaltete, im Jahr 2024 eine Zuwendung in Höhe von 250.000 € bewilligt. Für den 2. Bauabschnitt, in dem der Umbau der Außensportanlage abgeschlossen worden ist, wurde dem Verein im Jahr 2025 eine Zuwendung in Höhe von 350.000 € zur Verfügung gestellt. Der 3 Bauabschnitt soll im Laufe des Jahres 2026 beginnen. In diesem Bauabschnitt soll das Kernstück des Familiensportzentrums mit folgendem sportlichen Raumprogramm umgesetzt werden:
• Turnhalle mit einer Größe von 330 m²
• Kinderturnwelt mit fest aufgebauter Kinderturnlandschaft mit eienr Größe von 280 m²
• drei multifunktionale Gymnastikräume (Größen 170 m², 110 m², 110 m²)
• Seminarraum
• Vereinsraum
• Funktionsräume (Umkleide, Duschen, WC)
Ergänzt wird das Familiensportzentrum durch eine Kindertagesstätte, ein Sportstudio und einen Gastronomiebereich, die nicht Gegenstand des Zuwendungsantrages sind. Der langwierige Planungsprozess mit umfangreichem Abstimmungsbedarf hat zu Verzögerungen geführt, die eine Baukostensteigerung nach sich gezogen haben. Die ursprünglich veranschlagten Baukosten in Höhe von 11,5 Mio. € netto (Stand 2020) sind infolge der allgemeinen Preisentwicklung und der zeitlichen Verzögerungen auf nunmehr ca. 14 Mio. € netto angestiegen, von denen ca. 9 Mio. € förderfähig sind.
Das geplante inklusive Familiensportzentrum stellt einen großen Gewinn für die Landeshauptstadt und eine bedeutende Investition in die städtische Infrastruktur dar Das Familiensportzentrum stärkt nachhaltig die Bereiche Sport, Jugend und Bildung und hat Modellcharakter über die Grenzen Hannovers hinaus. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die ursprüngliche Zuwendung an die gestiegenen Kosten für die Umsetzung des Projekts anzupassen. Ohne Erhöhung der Zuwendung besteht die Gefahr, dass dieses Projekt nicht umgesetzt werden kann.
52.22
Hannover / Feb 16, 2026