Antrag Nr. 0362/2010:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2038/2009 (Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle")

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2038/2009 (Wasserkraftanlage an der "Döhrener Wolle")

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
1. Die Landeshauptstadt unterstützt den Bau einer Wasserkraftanlage im Turbinenkanal an der Döhrener Leineinsel gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Vorvertrag. Der endgültige Vertrag kann von der Verwaltung auf dieser Basis dann abgeschlossen werden, wenn es für die Wasserkraftanlage einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Abschluss des Vorvertrages zur Genehmigung der Wasserkraftanlage in Döhren solange auszusetzen, bis die Studie „HQ 200“ des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorliegt.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die vorgesehenen Turbinen, bei der geplanten Fallhöhe des Wassers von 2,1 m tatsächlich die angestrebte Leistung erbringen.
4. Wenn der endgültige Vertrag vorliegt, wird er den zuständigen Ausschüssen und dem Rat erneut vorgelegt.

Begründung

Das NLWKN hat für den Hochwasserschutz der Region eine Studie HQ 200 in Auftrag gegeben. Sie soll eine Präzisierung der Schadenspotentiale und Extremereignisse bei außergewöhnlichem Hochwasser aufzeigen, dies besonders in Hinblick auf die Folgen für Wohngebiete. Diese Studie soll im Mai 2010 abgeschlossen sein.
Die Analyse der Leistungsdaten der von der Fa. AUF Eberlein vorgesehenen DIVE- Turbine, weicht erheblich von den bisher vorgestellten Eckwerten ab. Laut Leistungsdiagramm beginnt der Wirkungsbereich der 250 kW-Turbine erst bei einer Fallhöhe von 2,2 m. Diese wird aber nicht erreicht, wenn das Wasser der Leine auf einer Höhe von 54,28 m gestaut ist (Stauziel). Das Stauziel kann deshalb nicht erreicht werden, weil durch den Betrieb der Anlage der Pegel um ca. 0,5 m abfallen wird. Dies wiederum führt dazu, dass sich nur noch eine Fallhöhe von ca. 1,6 m (2,1 m (geplant) – 0,5 m) ergeben wird.


Jens Seidel
Vorsitzender

- 2 Anlagen