Informationsdrucksache Nr. 0359/2016:
Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
1. In den Gleichstellungsausschuss
2. In den Organisations- und Personalausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0359/2016
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern sind gemäß § 1 NGG gleichrangige Hauptziele des NGG.

Gemäß § 15 NGG hat jede Dienststelle zur Durchsetzung der Ziele auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Dienststelle im Sinne des § 3 Abs. 2 NGG ist die Stadtverwaltung Hannover.

Unter Einbeziehung der örtlichen Personalvertretungen und der örtlichen Frauenbeauftragten der Fachbereiche bzw. Betriebe wurde jeweils ein Fachbereichs-Gleichstellungsplan erstellt (mit Ausnahme der kleinen Fachbereiche <50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Gebündelt wurden die Daten durch den Fachbereich Personal und Organisation zum gesamtstädtischen Gleichstellungsplan. Als Anlagen sind diesem beispielhaft sieben repräsentative Gleichstellungspläne beigefügt.

Die Verwaltung legt mit dem nachfolgenden Bericht den Gleichstellungsplan 2016-2018 vor.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsplan stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.10 
Hannover / 08.02.2016