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Mit der Drucksache Nr. 1791/2021 i.V.m. Drucks. Nr. 1911/2022 N1 hat der Rat für Hannover eine Klimanotlage erklärt und folgende Beschlüsse gefasst. Mit Drucksache Nr. 0002/2023 wurde über den Sachstand mit Stand Dezember 2022 berichtet.
Die Verwaltung legt hiermit den zweiten Sachstandsbericht mit Stand Dezember 2023 vor.
Zu 1.: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die Auswirkungen auf den Klimaschutz in allen neuen Beschlussdrucksachen hervorgehoben dargestellt werden können.
Die Klimawirkungsprüfung (KWP) dient der standardisierten Information der Entscheidungsgremien und wurde zum 01.01.2023 eingeführt.
Zu 2.: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Klimaschutz-Maßnahmen umzusetzen, um das Ziel einer Klimaneutralität Hannovers bis 2035 zu erreichen:
a) Die hannoversche Stadtverwaltung soll die Klimaneutralität weitestgehend bereits bis 2030 erreichen. Dafür soll der bezogene Ökostrom-Anteil stufenweise angehoben werden und im Jahr 2030 soll der Strom zu möglichst 100% aus regenerativen Quellen stammen.
Die Verwaltung setzt die Klimaschutz-Maßnahme Ökostrom vorfristig um. Ab dem Lieferjahr 2024 wird die Stadt Hannover mit Strom beliefert, der zu 100% aus regenerativen Quellen stammt.
b) Die Verwaltung prüft, ob über die novellierte Fassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKl) Fördermittel für neue städtische Klimaschutzmaßnahmen genutzt oder für bestehende Maßnahmen neu beantragt werden können. Über das Ergebnis der Prüfung sind die Ratsgremien zu informieren.
Im Fachbereich Finanzen gibt es eine zentrale Koordinationsstelle für Fördermittel. Diese schickt regelmäßig Informationen über mögliche Fördermittel in alle Fachbereiche, die bei passenden Programmen dann Fördermittel selbstverantwortlich beantragen und bei Bewilligung abwickeln. Eine Datenbank, welche Anträge seitens der Verwaltung gestellt werden, befindet sich im Aufbau. In jedem Fall wird jeweils durch die Fachbereiche abgewogen, welche Förderprogramme den höchsten Zuschuss zu einzelnen Projekten beitragen könnten. Daher kann es vorkommen, dass eine NKI-Förderung nicht beantragt wird, wenn z.B. Landeszuschüsse höher ausfallen oder zusätzliche NKI-Mittel ausgeschlossen sind (Kumulationsverbot).
Die Förderung von Klimaschutzprojekten über die Kommunalrichtlinie der NKI wird von der Klimaschutzleitstelle regelmäßig geprüft. Sie sieht es als ihre ständige Aufgabe an, Förderungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene auf ihre Anwendbarkeit hin zu prüfen.
Das von der Klimaschutzleitstelle eingeworbene Forschungs- und Entwicklungsprojekt H-stromert mit einem Gesamtfördervolumen von knapp 16,4 Millionen Euro wurde nach fünf Jahren Laufzeit im Dezember 2023 erfolgreich abgeschlossen. Mit 10 Projektpartner*innen aus Kommune, Wirtschaft und Forschung wurden insgesamt rund 1.100 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge umgesetzt. Im städtischen Teilprojekt mit einer Fördersumme von rund 7,7 Millionen Euro wurden alleine etwa 500 Ladepunkte, im Wesentlichen für den Fuhrpark und für Besucher*innen von städtischen Liegenschaften errichtet. Des Weiteren haben städtische Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, an ausgewählten Standorten während der Dienstzeit ihre privaten Fahrzeuge aufzuladen.
Parallel dazu wurden Mittel für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen akquiriert. 169 Elektrofahrzeuge wurden seit 2016 mit Fördergeldern in Höhe von knapp 2,7 Millionen Euro für die Stadt Hannover angeschafft. Seit 01.01.2023 läuft das Förderprojekt hanno50punkt3 für die Beschaffung von weiteren 38 Elektrofahrzeugen.
c) Die Umstellung von Beleuchtung und Signalanlagen auf LED-Technik soll weiter beschleunigt werden. Die Verwaltung stellt rechtzeitig vor der Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 dar, welche zusätzlichen Ressourcen hierzu notwendig wären, um eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Aufnahme in den Haushaltsplan zu schaffen. Hierbei sollen auch Potentiale der Smart City genutzt werden, z.B. durch intelligente Beleuchtungssteuerung und präsenzbasierte Beleuchtung.
Mittlerweile sind im Stadtgebiet nur noch ca. 18 Signalanlagen nicht mit der LED Technik ausgerüstet. Von diesen 18 Anlagen sind acht bereits in der Umbauplanung, z.T. laufen hier auch Anträge auf Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Bei den verbleibenden Anlagen wird für die Umrüstung einer Anlage von 50.000 bis 140.000 Euro ausgegangen.
Die mit der enercity AG vertraglich vereinbarte Erneuerung von konventionellen Straßenleuchten auf energieeffiziente LED-Leuchten wurde seit der Veröffentlichung der DS. 0002/2023 weiter vorangetrieben.
Die LED-Technik ist jetzt die führende Technologie im Leuchtenbestand der Stadt Hannover mit einem Anteil von rund 52% am Gesamtbestand. Dies ist als Meilenstein in der Geschichte der Stadtbeleuchtung Hannovers zu betrachten. Diesem positiven Trend folgt auch die für Ende dieses Jahres erwartete Energieeinsparung im Vergleich zu 2017 in Höhe von rund 40%.
Aufgrund der aktuellen Lage und den damit nochmals gestiegenen Anforderungen an eine klimafreundliche und energieeffiziente öffentliche Beleuchtung ist zudem angedacht, die Erneuerungsstrategie an diese Situation anzupassen und nachzusteuern. Die verbleibenden umrüstfähigen konventionellen Leuchten sollen nach aktueller Entwurfsplanung bereits bis Ende 2028 nahezu vollständig auf moderne LED-Beleuchtungstechnik umgerüstet werden. Die positiven Effekte in Bezug auf Klima- und Umweltschutz sowie dem städtischen Haushalt überwiegen hier mögliche Nachteile gegenüber Kompakterneuerungen.
Die erwartete Energieeinsparung im Vergleich zum Basisjahr 2017 liegt nach Abschluss des Umbaus aller umrüstfähigen Leuchten ab 2029 bei rund 60% und stellt eine Reduktion von jährlich über 10 Mio. kWh Energie gegenüber 2017 dar. Diese Maßnahme bildet das größte Einsparpotenzial für die hannoversche Stadtbeleuchtung ab.
Auch für die Innenbeleuchtung von Gebäuden ist seit einigen Jahren bei Neubauten und Sanierungen die Ausstattung mit LED-Technik Standard.
Die Umrüstung konventioneller Leuchten mit tauschbaren Leuchtmitteln ist größtenteils ohne Probleme möglich. Ausnahme bildeten bislang Leuchten mit Leuchtstoffröhren. In Pilotprojekten wurde festgestellt, dass die aktuell am Markt befindlichen LED-Röhren eine gute Beleuchtungsqualität bieten. Es wird analysiert, welche Art von Umrüstungen für die Liegenschaften infrage kommen. Die Geschwindigkeit der Umrüstung ist hierbei vom Vorhandensein ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten abhängig.
d) Die Stadtverwaltung soll sich um Energieeffizienz bemühen und ihren Energieverbrauch, verglichen mit 1990, bis 2035 um 50% senken. Die Verwaltung soll dafür bis zur Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 einen Stufenplan vorlegen.
Wie bereits in DS. 0002/2023 dargelegt wurden in der Vergangenheit deutliche Einsparungen im Energiebereich erreicht. Weiterhin gilt aber auch:
Es ist aus technischen Gründen faktisch nicht mehr möglich, den elektrischen Energieverbrauch weiter zu senken. Durch verbesserte Dämmung wird zwar Heizenergie gespart, die höhere Technisierung der Gebäude verursacht jedoch einen höheren elektrischen Energiebedarf, sodass der elektrische Energieverbrauch sanierter Gebäude kaum noch sinkt.
Durch Ausbau der Infrastruktur ist der Vergleich der Bestände zwischen 1990 und heute zu dem schwierig. Die Volumina bspw. der Schulen haben sich seitdem verdoppelt bis verdreifacht. Gleiches gilt für den Energieverbrauch und die Veränderung der wachsenden, städtischen Fahrzeugflotte.
Entscheidend ist daher der kontinuierlich Ausbau von und Umstieg auf erneuerbare Energien, wie es beim Strombezug bereits ab 2024 der Fall sein wird.
e) Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft und Eigentümerverbänden zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und zum Ausbau regenerativer Energieanlagen (z. B. Mieterstromanlagen und Balkon- oder Fassadenphotovoltaik) zu intensivieren und zu erörtern, ob und wie - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Förderkulissen - eine formale Übereinkunft analog des Bündnisses für Wohnen mit gemeinsamen Zielsetzungen getroffen werden kann.
Die Klimaschutzleitstelle der Stadt Hannover koordiniert im Rahmen der Klima-Allianz Hannover 2035 das Netzwerk Partnerschaft für Klimaschutz (PfK), in dem neben etlichen Unternehmen der hannoverschen Wohnungswirtschaft auch die Architektenkammer, der Deutsche Mieterbund und Haus & Grundeigentum Hannover vertreten sind.
Ein regelmäßiger Austausch mit gesprächsbereiten Akteur*innen der Wohnungswirtschaft findet im Rahmen dieses Netzwerkes bereits seit 15 Jahren statt. Die Netzwerkteilnehmer*innen halten allerdings nicht die Mehrheit der vermieteten Wohnungen in Hannover.
Die angesprochenen Themen wurden zum Teil mehrfach erörtert. In 2023 wurde u.a. bei dem September-Netzwerktreffen das Thema „Solarenergie und Mieterstrom“ behandelt und Fachreferenten haben die aktuellen Möglichkeiten dazu vorgetragen.
Des Weiteren wurde ein Infopapier der Klimaschutzleitstelle zum Thema Balkonphotovoltaik erläutert und auf www.hannover.de online gestellt. Nach Beschluss des sogenannten Solarpaketes (Bund, voraussichtlich in 2024) wird das Infopapier überarbeitet. Die teilnehmenden Unternehmen zeigen eine große grundsätzliche Bereitschaft, ihren Wohnungsbestand modern zu halten und ihren Mieter*innen und den betreuten Eigentümer*innengemeinschaften ein energiebewusstes Wohnen zu ermöglichen.
Seit die Neubautätigkeiten in letzter Zeit zurückgehen, liegt der Fokus der Wohnungsbauunternehmen vermehrt auf der Sanierung des Bestandes. Zudem finden seit 2011 Solarstromberatungen für Private statt, die von der Stadt Hannover finanziert und durch unabhängige Energieberater*innen angeboten werden. In den letzten Jahren ist ein starker Anstieg der Beratungen von Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften zu verzeichnen.
In 2024 sind Gespräche für eine Vereinbarung zur energetischen Sanierung unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen geplant.
Bezüglich Sanierung rund um die Immobilie finden auch seitens der Klimaschutzagentur Region Hannover umfangreiche Beratungsangebote statt. Diese umfassen zahlreiche Onlineberatungsangebote aber auch Präsenz-Infoveranstaltungen (z.B. in der vhs) sowie individuelle Vor-Ort-Beratungen.
f) Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2022 dar, wie eine Installation von Solarenergieanlagen auf Dachflächen städtischer Gebäude zeitnah ermöglicht werden kann.
Ende 2022 betrug die Gesamtleistung der 56 Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf den rund 840 öffentlichen Gebäuden der Landeshauptstadt Hannover PV-Anlagen rd. 2.000 Kilowatt Peak (kWp). Die Installation von PV-Anlagen auf neuen städtischen Gebäuden der Landeshauptstadt Hannover ist bereits als Standard im Jahr 2019 mit der DS 2513/2018 beschlossen.
Im Photovoltaik-Kooperationsvertrag mit enercity vom Juli 2022 wurde vereinbart, dass bis Ende 2025 auf städtischen Liegenschaftsdächern PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 6.000 kWp von enercity errichtet werden. Dazu werden auf ca. 150 Liegenschaftsdächern die Möglichkeit zur Installation von PV-Anlagen geprüft. Bis Ende 2023 konnte eine PV-Leistung von 400 kWp auf 4 Liegenschaften der LHH installiert werden. Für 2024 ist die Installation von weiteren 2.600 kWp auf 20 Liegenschaftsdächern geplant.
Solarthermische Anlagen kommen auf städtischen Gebäuden in geeigneten Fällen zum Einsatz. Da sehr viele städtische Immobilien mit Fernwärme versorgt werden, ist dies nicht häufig der Fall.
g) Die Verwaltung prüft bis zur Sommerpause 2022 modellhaft in einem ersten Schritt 5-10 städtische Flächen (2.8. über öffentlichen Parkplätzen) auf ihre Eignung zur Errichtung semi- transparenter „urbaner“ Photovoltaikanlagen und klärt ob deren Realisierung baurechtlich und städtebaulich möglich und sinnvoll ist.
Trotz intensiver Suche hat die Verwaltung im Eigentum der LHH – mit Ausnahme der unten genannten Ankäufe – keine geeigneten Grundstücke gefunden.
Die Deutsche Messe AG verfügt über eine größere Anzahl potenziell geeigneter Parkplatz-Flächen. Diese wurden hinsichtlich ihrer PV-Eignung einem Screening unterzogen und bewertet. Eine Entscheidung zu ihrer Verwendung steht derzeit noch aus.
Unabhängig hiervon wurden von der Deutschen Messe AG (DMAG) Parkplätze mit dem Ziel angekauft, diese mit einer aufgeständerten Solaranlage zu überbauen und die Parkplatznutzung im Bedarfsfall gleichzeitig zu ermöglichen. Eine solche Solaranlage hat laut einer von der Verwaltung beauftragten Studie auf der Fläche von rund 3 ha ein Leistungspotential von über 1 Megawatt Peak (MWp).
Die Verwaltung hat mit mehreren Unternehmen Gespräche geführt. Auf Grund der zeitweilig bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf Fördermittel für derartige Investitionen konnten die Gespräche bisher nicht abgeschlossen werden. Inzwischen ist die Verwaltung mit einem Unternehmen im Gespräch, mit dem das Projekt voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Hierbei werden auch die wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten der Errichtung derartiger Anlagen bei gleichzeitigem Parkplatzbetrieb auf die Realisierungschancen in den Fokus genommen, so dass weitere Projekte folgen könnten.
h) lm Rahmen der anstehenden Überarbeitung der energetischen Standards soll die Verwaltung bis zur Sommerpause 2022 gemeinsam mit der ArGeWo Hannover einen neuen Hannover-Effizienzhaus-Standard entwickeln und Fördermöglichkeiten hierfür erörtern, Hierbei sollen die Passivhausbauweise, aber auch das Plus-Energie-Haus einbezogen und Fördermöglichkeiten für die Bauträger aufgezeigt werden (2.8. mit Hilfe von proKlima).
Die Drucksache Nr. 1062/2023 in Bezug auf Drucks. Nr. 1440/2007 und 1984/2009 Ökologischen Standards wurde in der Sitzung vom 04.12.2023 im AUKG, am 08.12.2023 im AWL, am 20.12.2023 im ABAU und am 26.01.2024 im Rat beschlossen.
Die in der Drucksache formulierten Standards wurden bereits im Entwurfsstadium mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen (ArGeWo) diskutiert und von dieser überwiegend zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben gelten für Vertragspartner*innen der Stadt, die entweder ein städtisches Grundstück erwerben oder im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einen Durchführungsvertrag abschließen.
i) Die Verwaltung treibt ressourcenschonendes Bauen voran. So sollen nachhaltigere Bauweisen und -materialien eingesetzt werden, um "graue Energie" auf ein Mindestmaß zu senken. Möglichkeiten bieten hier bspw. der Holzbau und der Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe, sowie von Materialien, die eine lange Haltbarkeit und eine Wiederverwendung bzw. sortenreine Trennung garantieren. Dabei sollen gezielt erste Projekte mit einem hohen Anteil an Kreislaufwirtschaft (cradle-to-cradle-Prinzip) gefördert werden.
Im Fachbereich Gebäudemanagement beschäftigt sich die Arbeitsgemeinschaft “Nachhaltigkeitsrunde” mit diesem Thema, indem auch entsprechende Baustandards überprüft werden. Für das Gymnasium Herschelschule wird eine mehrfach wiederverwendbare Holzmodulanlage errichtet (Drs. 0678/2023). Nach dem Einsatz als Interimsgebäude für das Gymnasium Herschelschule soll dieser Bau noch an mindestens zwei weiteren Standorten eingesetzt werden. Dadurch wird eine deutliche Reduzierung der “grauen Energie” erreicht.
Im Rahmen des Kuratoriums „Klimaschutzregion Hannover“ wurde die „graue Energie“ im Herbst 2023 thematisiert. Vortragsinhalte wurden erörtert und im Weiteren diskutiert. Es handelt sich um ein sehr anspruchsvolles Ziel, dessen Umsetzung nur schrittweise gelingen kann.
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.