Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Bebauungsplan Nr. 1588 - Hannover Congress Centrum (HCC) -
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1588 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der überarbeiteten und ergänzten Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Die Festsetzungen beinhalten im Wesentlichen die planungsrechtliche Absicherung des bestehenden Kongress- und Veranstaltungszentrums. Zusätzlich werden die Voraussetzungen für den Neubau zweier Parkhäuser geschaffen, durch die eine verbesserte Erreichbarkeit der anreisenden Besucher sichergestellt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung der geschaffenen Baurechte und dem Bau der beiden Parkhäuser, die den neuesten Anforderungen entsprechen werden, sich insbesondere die Situation von Besuchern des HCC, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, deutlich verbessern wird. Durch die Planung sind keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten.
Kostentabelle
Für den Bau der beiden Parkhäuser einschließlich der notwendigen Außenanlagen sowie der erforderlichen Anpassungen in den öffentlichen Verkehrsflächen wurde eine gesonderte Beschlussdrucksache (Nr. 1827/2010) erstellt, in der alle Investitionskosten, die bei der Umsetzung des Baurechtes entstehen, aufgeführt sind (s. Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 4. Kosten für die Stadt). Diese wurde vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 28.10.2010 beschlossen.
Begründung des Antrages
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von zwei Parkhäusern geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1588 hat vom 11.11. bis 10.12. 2010 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB geprüft. Sie wurde redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten 2.3.2. Öffentlicher Personennahverkehr, 3.4. Altlasten und 4. Kosten ergänzt und aktualisiert. Der Umweltbericht wurde in den Abschnitten 2.1. Ermittlung und Beurteilung des Umweltzustandes, 2.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, 3.1. Vermeidung und Minimierung und 9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ergänzt und aktualisiert.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3 zur Drucksache.
61.11
Hannover / 25.02.2011