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Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten Lieferzonen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses einzurichten. Dazu sollen von der Verwaltung die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: auf der Grundlage von Vorschlägen der jeweiligen Stadtbezirksräte und eigenen Erkenntnissen ein Konzept für die Einrichtung von Lieferpunkten (analog der Initiative „Urbane Logistik“ in Linden-Nord) zu erstellen. Die Einrichtung soll mit Verkehrszeichen 230 StVO (Ladebereich) dort erfolgen, wo sich der Lieferverkehr in erheblichem Maße negativ auswirkt und die Einrichtung solcher Ladebereiche zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses beiträgt. Vorrangig sollen dabei auch bestehende bzw. zukünftige Bewohner*innenparkzonen berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollen folgende Punkte enthalten:
1. In diesen Wohngebieten werden alle 50-100 Meter Lieferzonen eingerichtet.
2. Für diese Lieferzonen gilt:
a) Ein Parkverbot zwischen 8:00 und 20:00 Uhr,
b) eine maximale Haltedauer von 15 Minuten,
c) eine Vergrößerung der Fläche im Vergleich zu regulären Parkplätzen, um ausreichend Platz für Lieferfahrzeuge und für den Rangiervorgang zu bieten.;
d) eine Platzierung der Lieferpunkte und Ladebereiche anhand eines stadtweit einheitliches Markierungs- und Beschilderungskonzepts möglichst in der Nähe von Geschäften und Betrieben, um sowohl den Kunden, als auch den Lieferanten kurze Wege beim Be- und Entladen von Waren zu gewähren;
e) die Prüfung der Möglichkeit, das Zeichen 230 so auszuschildern, dass eine Nutzung zum Parken werktags in den Abendstunden und nachts sowie an Feiertagen besteht.
3. Die Verwaltung legt innerhalb von sechs Monaten einen detaillierten Umsetzungsplan vor, der folgende Punkte berücksichtigt:
a) Identifizierung geeigneter Standorte für Lieferzonen (unter Berücksichtigung von Gewebe mit entsprechendem Bedarf. Beispiel Blumenladen im Wohngebiet)
b) Erarbeitung eines Beschilderungs- und Markierungskonzepts,
c) Kostenschätzung für die Umsetzung,
d) Zeitplan für die schrittweise Einführung.
4. Nach einem zwei Jahren soll eine Evaluation der eine Erfahrungsbericht zu den Maßnahmen erfolgen vorgelegt werden, um deren Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
5. Über die Umsetzung der Standorte entscheiden die Rats- bzw. Bezirksratsgremien entsprechend ihrer Zuständigkeiten.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung in 2024 ist das Zeichen 230 „Ladebereich“ eingeführt worden. Es erlaubt das Halten und Parken in gekennzeichneten Bereichen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen, wobei der Vorgang ohne Verzögerung zu erfolgen hat. Zusammen mit der in Hannover bereits in der Initiative „Urbane Logistik“ erprobten Markierung von Lieferpunkten in Linden-Nord sind die Ladebereiche sehr gut dafür geeignet, Lieferverkehre störungsarm in den gesamtstädtischen Verkehr einzubetten.
Zeichen 230 macht die in Punkt 2 vorgeschlagenen Zusatzbeschilderungen überflüssig. Ein Parkverbot ist mit Zeichen 230 womöglich unvereinbar, weil es das Parken im gekennzeichneten Bereich grundsätzlich zulässt. Die Notwendigkeit des Be- und Entladens ohne Verzögerung macht das zusätzlich beschildertes Parkverbot entbehrlich. Ebenso steht es um die Beschränkung der Haltedauer auf 15 Minuten. Diese wäre zudem mittels Parkscheiben nicht kontrollierbar, weil darauf keine minutengenauen Zeitangaben möglich sind.
Bei der Markierung und Beschilderung von Lieferpunkten und Ladebereichen soll auf eine Flächenwahl geachtet, die sowohl für das Abstellen von herkömmlichen Lieferfahrzeugen, als auch für deren Rangiervorgänge ausreichend Platz gewährt. Ferner ist die Nähe zu Geschäften und Betrieben zu berücksichtigen. Kurze Wege sowohl für Kunden, als auch für Lieferanten, tragen dazu dabei, die Ladebereiche schnellstmöglich wieder räumen zu können. Lieferpunkte und entsprechend beschilderte Ladebereiche sollen zudem über Nacht, wenn der Lieferverkehr ruht, als Parkflächen zur Verfügung stehen.