Antrag Nr. 0354/2025:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Einhaltung der neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0354/2025 (Originalvorlage)
0725/2025 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Einhaltung der neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030

Antrag



zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover bekennt sich zum Ziel, die Luftqualität und damit Aufenthalts- und Lebensqualität in Hannover, insbesondere bezogen auf die physische Gesundheit der Bevölkerung, nachhaltig zu verbessern.

Die Landeshauptstadt Hannover strebt deshalb an, bis 2030 die von der EU neu beschlossenen verschärften Grenzwerte für Feinstaub (PM10) mit 20 µg/m³, für Feinstaub (PM2,5) mit 10 µg/m³ und für Stickstoffdioxid (NO2) mit 20 µg/m³ einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung beauftragt, die kommunalen Möglichkeiten und erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030 auf Basis des Luftreinhalteplans Hannover 2023 prüfen zu lassen und dafür ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das Gutachten ist umgehend zu beauftragen und dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen spätestens Ende 2025 vorzulegen. Auf Grundlage des Gutachtens ist bis zur Sommerpause 2026 eine Beschlussdrucksache mit einem Aktionsplan „Saubere Luft für Hannover“ von der Stadtverwaltung zu erarbeiten.

Darüber hinaus entwickelt die Stadtverwaltung ein Monitoring-System zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen zur Luftreinhaltung und berichtet dem Umweltausschuss mindestens einmal jährlich über die Entwicklung der Luftschadstoffwerte in Hannover und über die Ergebnisse des Maßnahmen-Monitorings.

Begründung

Nach Angaben der Europäischen Kommission führen Schadstoffe in der Atemluft in Europa immer noch zu rund 300.000 vorzeitigen Todesfällen im Jahr. Herzkrankheiten, Schlaganfall, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma und Krebs können durch Schadstoffe in unserer Atemluft ausgelöst oder verschlimmert werden – auch dann, wenn die derzeitig gültigen EU-Grenzwerte eingehalten werden. Die EU hat daher die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid deutlich verschärft. Am 2. Oktober 2024 wurde dazu die neue EU-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach gelten die neu festgelegten EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030.

In Hannover werden zwar die derzeitigen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe erfreulicherweise voraussichtlich dauerhaft eingehalten, nicht jedoch die ab 2030 geltenden verschärften Grenzwerte der EU für Stickstoffdioxid. Aktuelle Messwerte und darauf basierende Prognoserechnungen der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim zeigen nun, dass zumindest der Jahresmittel-Grenzwert für NO2 2030 in Hannover wahrscheinlich nicht eingehalten werden kann. Die Stadtverwaltung hatte darauf bereits im Luftreinhalteplan Hannover 2023 (Drucksache Nr. 1905/2023) auf S. 64 und 65 hingewiesen und zugleich angekündigt, dass es spätestens mit Inkrafttreten der neuen EU-Grenzwerte weiterer Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhalteplanung, bis hin zu Fahrverboten für Diesel-Kfz, bedürfen würde, um den neuen NO2-Grenzwert an allen hannoverschen Hauptverkehrsstraßen einhalten zu können. In der Beantwortung der Ratsanfrage „Welche Folgen hat die Verschärfung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe für Hannover“ (Drucksache Nr. 2529/2024) in der Ratsversammlung am 30.01.2025 wurde von der Stadtverwaltung bestätigt, dass Prognoserechnungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim ergeben haben, dass eine Überschreitung des neuen NO2-Grenzwertes zumindest für die Friedrich-Ebert-Straße und Marienstraße auch noch in 2030 wahrscheinlich ist. 2030 wären daher durch die Verschärfung der EU-Grenzwerte erneute Fahrverbote für Verbrenner denkbar, sollte die Verkehrswende in Hannover bis dahin nicht zügig vorankommen,

Um aber den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Hannovers vor Luftschadstoffen schnellstmöglich sicherzustellen und kurzfristige und einschneidende Maßnahmen in 2030 zu vermeiden, soll die Landeshauptstadt Hannover schon heute aktiv werden, damit bis 2030 die von der EU beschlossenen verschärften Grenzwerte für Feinstaub und für Stickstoffdioxid eingehalten werden können. Dazu soll die Stadtverwaltung ein Gutachten in Auftrag geben, um die kommunalen Möglichkeiten und erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte prüfen zu lassen. Auf Grundlage des Gutachtens soll dann die Stadtverwaltung einen Aktionsplan „Saubere Luft für Hannover“ vorlegen. Außerdem soll die Stadtverwaltung ein Monitoring-System zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen zur Luftreinhaltung entwickeln.